06.03.2019 Politik
Krankenkassen: Vorstandsbezüge erreichen knapp 50 Millionen Euro
Das verdienen die Chefs der Krankenkassen/-verbände, des MDK und der Ärzteorganisationen
Nachdem rund 60 Betriebskrankenkassen vorab ihre Vorstandsvergütungen für 2018 veröffentlicht haben, wurden zum Fristablauf am 01.03.2019 auch die Zahlen der Ersatzkassen, Allgemeinen Ortskrankenkassen und Innungskrankenkassen gemeldet. Trotz neuer Spitzenwerte bis 333.717,00 Euro und vereinzelt hoher Steigerungsraten bis über 40 Prozent ist der TOP-Verdiener in der Selbstverwaltung des Gesundheitssystems für 2018 erneut in einem anderen Bereich zu finden.
Schon seit 2004 müssen die Vorstandsbezüge veröffentlicht werden, seit 2013 gilt darüber hinaus ein sogenannter Genehmigungsvorbehalt der jeweiligen Aufsichtsbehörde. Unter die Meldepflicht fallen sowohl die Grundvergütungen (Fixgehalt) als auch die variablen, erfolgsabhängigen Vergütungsbestandteile. Weitere Inhalte sind Aufwendungen für Dienstwagen sowie Regelungen zur Altersvorsorge und im Fall des Ausscheidens aus dem Amt.
47,6 Millionen Euro für Vorstände und Geschäftsführer
In Summe haben Krankenkassen, MDK und Kassen(zahn)ärztliche Vereinigungen im Jahr 2018 alleine für die Vorsitzenden ihrer bis zu dreiköpfigen Vorstände bzw. Geschäftsführungen nach den aktuellen Veröffentlichungen einen Gesamtbetrag von 28,1 Millionen Euro aufgewendet. Auf die Krankenkassen entfallen hierbei 15,32 Millionen Euro, die Kassenverbände 1,48 Millionen Euro, den MDK/MDS 2,47 Millionen Euro, die KBV/KVn 4,80 Millionen Euro und die KZBV/KZVn 4,05 Millionen Euro. Rechnet man die für 2018 veröffentlichten Bezüge aller Mitglieder der Vorstände/Geschäftsführungen zusammen, ergibt sich eine Summe von 47,6 Millionen Euro (Kassen: 20,66 Millionen Euro, Kassenverbände: 1,91 Millionen Euro, MDK/MDS: 3,91 Millionen Euro, KBV/KVn: 11,24 Millionen, KZBV/KZVn: 9,92 Millionen Euro).
Jeweils nicht mitgerechnet sind hierbei die Betriebskrankenkassen ohne Veröffentlichungspflicht (vgl. unten) sowie Nichtmeldungen, z. B. vom IKK e.V. und dem BKK Dachverband.
Aktuelles Ranking nach Krankenkassen
Die TOP-10 der Kassenchefs liegen für 2018 alle über 240.000 Euro, mindestens acht Vorstände erhielten in Summe jeweils über 250.000,00 Euro. Eine vollständige Übersicht aller aktuell von den Krankenkassen veröffentlichten Bezüge für 2018 und die Vorjahre finden meineGKV-Leser inklusive der Veränderungsraten im Thema “Krankenkassen”. Die Angaben in der Übersicht wurden zur Vergleichbarkeit auf Jahreswerte hochgerechnet, sofern die Veröffentlichung – z. B. durch einen Wechsel im Vorstand – Teilzeiträume beinhaltet. Berücksichtigt wurden Meldungen bis einschließlich 02.03.2018. Die Übersicht der Vorstandsbezüge wird fortgeschrieben und ggf. um Nachmeldungen ergänzt.
Nach den aktuellen Meldungen haben sich 10 Vorstandsvergütungen negativ entwickelt. In ebenfalls 10 Fällen betrug der Zuwachs dagegen mindestens zehn Prozent, in drei Fällen über 20 Prozent (BKK Mobil Oil, BKK 24, WMF BKK) – in der Spitze sogar +42,61 Prozent (WMF BKK). Unterschiede gab es auch bei der Zusammensetzung der Bezüge – nur in 60 Fällen wurde noch ein variabler, erfolgsabhängiger Vergütungsbestandteil gezahlt.
Die Top-Bezüge bei Krankenkassen im Jahr 2018 ab 250.000 Euro (Steigerung zum Vorjahr)
TK: 333.717,00 Euro (+3,00 Prozent)
BARMER: 297.512,00 Euro (+3,00 Prozent)
DAK: 284.500,00 Euro (+5,37 Prozent)
AOK Bayern: 266.553,53 Euro (+2,06 Prozent)
AOK B-W: 260.000,00 Euro (+0,0 Prozent)
IKK classic: 257.563,00 Euro (+3,42 Prozent)
mhplus BKK: 214.154,00 Euro (-17,08 Prozent)*
AOK Nordost: 251.329,45 Euro (+8,45 Prozent)
*) Personalunion mit Metzinger BKK: insgesamt 253.754,00 Euro
Quelle: Krankenkassen direkt, Postfach 71 20, 53322 Bornheim, www.krankenkassen-direkt.de, 02.03.2019
Weitere Artikel zum Thema
13.12.2018 Politik
Qualität in der Medizin durch Ökonomisierung bedroht
Ökonomische Ziele dürfen medizinische Entscheidungen nicht unangemessen beeinflussen. Die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V. (AWMF) forderte im Rahmen ihres „Berliner Forums“ am 28. November, die Bedürfnisse der Patienten wieder stärker in den Mittelpunkt zu rücken.
12.12.2018 Krankenhaus
Ärztliche Zweitmeinung zu einer empfohlenen Operation
Die Verfahrensregeln des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), nach denen Patientinnen und Patienten eine zweite ärztliche Meinung zur Notwendigkeit einer empfohlenen Operation einholen können, sind in Kraft getreten. Ein rechtlicher Zweitmeinungsanspruch besteht vorerst bei Eingriffen an den Gaumen- und/oder Rachenmandeln (Tonsillektomie, Tonsillotomie) sowie bei Gebärmutterentfernungen (Hysterektomien).
11.12.2018 Krankenhaus
Aktueller Qualitätsmonitor der AOK: Defizite in der Versorgung
Die Qualitätsvorgaben des Krankenhaus-Strukturgesetzes (KHSG) werden viel zu langsam und halbherzig umgesetzt. Darauf hat der AOK-Bundesverband aus Anlass der Veröffentlichung des "Qualitätsmonitors 2019" hingewiesen. "Der feste Wille zu einer Verbesserung der Versorgungsqualität ist in der aktuellen Krankenhaus-Gesetzgebung der Großen Koalition, aber auch in der Krankenhausplanung der Bundesländer nicht mehr erkennbar", kritisierte der Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Martin Litsch.
06.12.2018 Politik
Chirurgen-Präsident fordert Widerspruchslösung in der Organspende
Deutschland liegt bei den Organspenden auf einem der hintersten Plätze in Europa, täglich sterben drei Patienten auf der Warteliste. Um die Situation zu verbessern, fordert der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie (DGCH), Professor Dr. med. Matthias Anthuber, die doppelte Widerspruchslösung.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.