01.12.2021 Politik
AG Gesundheit: Bund soll zukünftig Krankenhäuser mitfinanzieren
Nach einem Papier der AG Gesundheit und Pflege von Mitte November soll der Bund künftig Krankenhäuser mitfinanzieren. Außerdem möchte man die Ambulantisierung durch Hybrid-DRGs fördern. Die Positionen aus diesem Papier gehen wohl im Wesentlichen in den Vertrag der Ampel-Koalition ein. Der BDC informiert Sie über die wesentlichen Eckpunkte:
Die Ambulantisierung bislang unnötig stationär erbrachter Leistungen, so heißt es in dem Papier der Ampel-Koalitionäre, soll künftig durch eine sektorengleiche Vergütung über Hybrid-DRGs gefördert werden. Ferner soll die Versorgung an der Sektorengrenze durch den Ausbau multiprofessioneller, integrierter Gesundheits- und Notfallzentren verbessert werden, die zukünftig eine sowohl ambulante als auch kurzstationäre Versorgung sicherstellen. Grundlage dafür soll eine sektorenübergreifende Versorgungsplanung sein.
Die Krankenhausfinanzierung und -planung sind weitere Kernpunkte des Papiers. Entwickelt werden soll eine auf Leistungsgruppen und Versorgungsstufen basierende Krankenhausplanung. Auch die Krankenhausfinanzierung soll künftig die Versorgungsstufen (Primär-, Grund-, Regel-, Maximalversorgung, Uniklinika) berücksichtigen. Ergänzt werden sollen außerdem erlösunabhängige Vorhaltepauschalen. Bei Umsetzung dieser „Leitplanken“ übernimmt der Bund einen Anteil der Investitionsfinanzierung des Landes. Kurzfristig sieht das Papier eine bedarfsgerechte und auskömmliche Finanzierung für die Pädiatrie, Notfallversorgung und Geburtshilfe vor. Für Krankenhäuser mit Weiterbildungsbefugnis zeichnet sich ein Vorteil ab: Mittel für Weiterbildung in den Fallpauschalen sollen künftig nur an die Kliniken anteilig ausgezahlt werden, die tatsächlich weiterbilden.
Die Notfallversorgung soll zukünftig in integrierten Notfallzentren in Zusammenarbeit von kassenärztlichen Vereinigungen (KV) und Krankenhäusern erfolgen. Dabei soll den KVen die Option eingeräumt werden, die ambulante Notfallversorgung dort selbst sicherzustellen. Durch eine Verschränkung der Rettungsleitstellen mit den KV-Leitstellen und standardisierten Einschätzungssystemen (telefonisch, telemedizinisch oder vor Ort) will die AG Gesundheit eine bedarfsgerechtere Steuerung erreichen.
Bei der ambulanten Versorgung legt die Ampel einen besonderen Fokus auf strukturschwächere Regionen und Brennpunkte und greift vermehrt Punkte aus dem Programm von Bündnis 90/Die Grünen auf. Attraktiver gestaltet werden sollen zum Beispiel bevölkerungsbezogene Versorgungsverträge für ganze Gesundheitsregionen. In benachteiligten Kommunen und Stadtteilen sollen niedrigschwellige Beratungsangebote, wie zum Beispiel Gesundheitskioske, entstehen. Im ländlichen Raum sollen Gemeindeschwestern und Gesundheitslotsen unterstützen. Bei Unterversorgung wird die Versorgung nach dem Willen der Koalitionäre gemeinsam mit KVen sichergestellt und die Budgetierung der ärztlichen Honorare im hausärztlichen Bereich aufgehoben. Zudem soll die Gründung von kommunal getragenen Medizinischen Versorgungszentren und deren Zweigpraxen erleichtert werden.
Über allem schwebt auch in der neuen Legislaturperiode die fortgeschriebene Digitalisierungsstrategie mit „Fokus auf die Lösung von Versorgungsproblemen und die Perspektive der Nutzer:innen“, man mag es kaum glauben. Telemedizinische Leistungen inklusive Verordnungen, Videosprechstunden, Telekonsile, Telemonitoring und die telenotärztliche Versorgung sollen möglich sein und die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) beschleunigt werden.
Last but not least kündigen die Koalitionäre an: „Wir durchforsten das SGB V und weitere Normen nach überholten Dokumentationspflichten. Durch ein Bürokratieabbaupaket bauen wir Hürden für eine gute Versorgung der Patienten ab.“ – Na, wenn das kein vielversprechender Neustart ist!
Burgdorf F: AG Gesundheit: Bund soll zukünftig Krankenhäuser mitfinanzieren – Förderung der Ambulantisierung durch Hybrid-DRGs. Passion Chirurgie. 2021 Dezember; 11(12): Artikel 05_02.
Autor des Artikels
Dr. med. Friederike Burgdorf
GeschäftsführerinBerufsverband der Deutschen Chirurgie e.V. (BDC)Luisenstraße 58/5910117Berlin kontaktierenWeitere Artikel zum Thema
01.11.2018 Politik
Ärztemonitor: Ärzte kümmern sich um ihre Patienten
Zum vierten Mal hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) zusammen mit dem NAV-Virchow-Bund rund 11.000 niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten zu ihrem Beruf befragt. Die Ergebnisse zeigen: Die Niedergelassenen sind echte „Kümmerer“ und engagieren sich gerne für ihre Patienten. Aber: Die Rahmenbedingungen machen ihnen zu schaffen.
01.11.2018 Krankenhaus
Bundessozialgericht beschränkt belegärztliche Abrechnung auf die Bettenzahl
Mit Urteil vom 29.11.2017, AZ: 6 KA 33/16 R beschränkt das BSG den belegärztlichen Versorgungsauftrag auf die im Krankenhausplan ausgewiesene Bettenzahl der Fachabteilung. Hintergrund des Urteils ist die Honorarrückforderung einer Kassenärztlichen Vereinigung: Ein Belegarzt mit fünf Betten hatte mit 898 Belegungstagen die möglichen Belegungstage von 460 Tagen (92 Tage mal 5) weit überschritten.
01.11.2018 Krankenhaus
Notruf aus allen Krankenhäusern an die Politik: Überregulierung und Misstrauensbürokratie im Krankenhaus
Kein anderer Bereich im deutschen Gesundheitswesen hat in den vergangenen Jahren so viele Reformen erfahren wie der Krankenhausbereich. Über die Jahre ist so eine administrative Überregulierung entstanden, die angesichts ihres Umfangs, ihrer Komplexität und Regelungstiefe über alle Maßen hervorsticht.
26.10.2018 Politik
PraxisBarometer zeigt Stand der Digitalisierung in Praxen
Die Digitalisierung ist in den Praxen der Ärzte und Psychotherapeuten weit vorangeschritten. Das ergab das erstmals von der KBV in Auftrag gegebene PraxisBarometer, wofür rund 1.750 Ärzte und Psychotherapeuten befragt wurden. Mit dieser Analyse liegt erstmals eine umfassende, repräsentative Erhebung mit belastbaren Zahlen vor, wie KBV-Vorstandsvorsitzender Dr. Andreas Gassen am Dienstag bei der Vorstellung des PraxisBarometers sagte.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.