01.12.2015 Politik
E-Health-Gesetz: was wichtig ist
Die Digitalisierung nimmt Einzug in alle Lebensbereiche – so auch in die Medizin. Es wird schon sehr lange darüber geredet und auf der neuen Versichertenkarte ist mittlerweile ein Foto zu finden, aber in den letzten zehn Jahren hat sich nicht allzu viel getan in punkto Gesundheitskarte & Co. Das E-Health-Gesetz soll nun den Weg ebnen für die Digitalisierung des deutschen Gesundheitssystems. Die meisten Interessengruppen sind sich, was die Beschleunigung der Digitalisierung durch gesetzliche Grundlagen angeht, einig. Doch bei vielen Beteiligten bleibt auch Kritik nicht aus.
Was meint das Gesundheitsministerium?
Laut Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe soll das E-Health-Gesetz die entscheidende Grundlage schaffen, um Patienten durch digitale Vernetzung zu stärken und Leben zu retten. Wichtiger Punkt dabei sind die hochsensiblen Patentendaten, die es zu schützen gilt.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Gesundheitskarte
Alle wichtigen Patientendaten sollen auf der Gesundheitskarte gespeichert werden, um im Notfall direkt auf alle relevanten Daten zugreifen zu können. Dazu gehört auch der Medikationsplan, der durch die Gesundheitskarte abrufbar sein soll. Gefährliche Wechselwirkungen von Medikamenten könnten so vermieden werden.
Vernetzung
Bei der digitalen Vernetzung gilt laut Gröhe der Grundsatz: „Wer blockiert, zahlt.” Denn wer sich ab 01. Juli 2018 nicht an der Online-Prüfung der Versichertenstammdaten beteiligt, wird mit Kürzungen der Vergütung rechnen müssen. Auch für die Gesellschaft für Telematikanwendungen gilt, wenn der Zeitplan nicht eingehalten wird, werden Haushaltskürzungen vorgenommen.
Da einige Ärzte und Einrichtungen bereits mit Telematikanwendungen arbeiten, wurde die Gesellschaft vertraglich dazu verpflichtet, diese Standards aufzunehmen und neue daran anzupassen.
Datenschutz
Grundsätzlich soll der Patient „jederzeit Herr über seine Daten“ sein und soll bestimmen können, welche Daten gespeichert werden und welche nicht. Die Telematik-Infrastruktur erfülle den höchsten Sicherheitsstandards und soll auch für künftige Vorhaben wie elektronische Arztbriefe den Weg ebnen.
Momentan befindet es sich das Gesetz im parlamentarischen Verfahren und soll Anfang 2016 in Kraft treten. Hier finden Sie einen kurzen Überblick, was sich wann ändern wird:
- Oktober 2016: Recht auf Medikationsplan bei mehr als fünf Medikamenten (vorerst in Papierform
- 2016/2017: Anschubfinanzierung in für elektronische Entlassungs- bzw. Arztbriefe (Pauschale: 0,50 bis 1,00 €)
- bis 30. Juni: Ausbau der Telematikinfrastruktur, sodass Versichertenstammdatendienst (VSSD) bundesweit funktioniert
- Januar 2018: Vergütung von Ärzten, die Datensätze auf der Gesundheitskarte aufnehmen
Was meinen Ärzte zum Gesetz?
Gröhes Idee der Sanktionen sorgt unter der Ärzteschaft für Kritik. „Zumindest für die Ärzte sind sie nicht nur nicht notwendig, sondern machen es noch schwerer, die notwendige Akzeptanz zu schaffen. Deshalb sind nun die medizinischen Mehrwerte so entscheidend“, so Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV).
„Wenn wir in Zukunft elektronisch im Gesundheitswesen kommunizieren wollen, dann sollten Arztbriefe wie in der Papierwelt auch durch einen Arzt unterschrieben werden“, so Franz Bartmann, Vorsitzender des Telematikausschusses der Bundesärztekammer. Im E-Health-Gesetz sei das nicht vorgesehen, „es fällt also hinter den Standard in der Papierwelt zurück“, so die BÄK. Somit würde der Gesetzentwurf teilweise die Rechtssicherheit für Ärzte und Patienten außer Acht lassen.
Zudem kritisiert die BÄK, dass „mehr als ein Dutzend weiterer Berufsgruppen – darunter Masseure, medizinische Bademeister, Diätassistenten – zum Zwecke der regelhaften Versorgung auf die Daten zugreifen können”, also auf die Notfalldaten wie den Medikationsplan, die eigentlich zur verbesserten Notfallversorgung gedacht sind.
Hier finden Sie die Quellen dieses Artikels und mehr zum Thema:
Bundesministerium für Gesundheit
Stiftung Gesundheit eHealth-Studie 2015
Dittmar R. E-Health-Gesetz: was wichtig ist. 2015 Dezember, 5(12): Artikel 02_02.
Autor des Artikels
Dr. rer. pol. Ronny Dittmar
ehem. Geschäftsführer des BDCWeitere Artikel zum Thema
25.01.2019 Politik
Arztzeit: knappe und wertvolle Ressource
Die Herausforderung ist klar: Vor dem Hintergrund eines zunehmenden Fachkräftemangels in Praxen, Kliniken und der Kranken- und Altenpflege muss die Versorgung der Patienten effizient organisiert werden. Das gilt erst recht für die knapper werdende Arztzeit. Der Gesetzgeber ist angetreten, um mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) mehr Zeit für Patienten zu schaffen. So sollen die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten mehr und schnellere Termine zur Verfügung stellen.
23.01.2019 BDC|News
Offener Brief zu EBM und OPS
Mit Unverständnis und Verärgerung haben die unterzeichnenden Verbände die Beschlüsse des Bewertungsausschusses aus der 430. Sitzung vom 12.12.2018 zur Anpassung des Anhangs 2 zum Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) gemäß § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V an den Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS) Version 2019 sowie aus der gleichen Sitzung zur Aufnahme einer achten und neunten Bestimmung zum Abschnitt 30.4 EBM zur Kenntnis genommen.
22.01.2019 Krankenhaus
Schuss vor den Bug
Der Bundesgesundheitsminister will in bestimmten Fällen, in denen es um innovative, für die Patienten wichtige Leistungen geht, selbst entscheiden, ob sie von den Krankenkassen übernommen werden müssen. Dieses Recht soll gelten, wenn der Gemeinsame Bundesausschuss als Machtgremium der Selbstverwaltung nicht tätig wird, oder wenn er dagegen entschieden hat.
17.01.2019 Aus- & Weiterbildung
Angehende Ärztinnen und Ärzte sind keine kostenlosen Stationshilfen
„Ärztliche Nachwuchsförderung fängt im Medizinstudium an und muss vernünftige Rahmenbedingungen für das Praktische Jahr (PJ) mit einschließen. Deshalb unterstützen wir die Forderungen der PJ-Studierenden nach vernünftigen Arbeitszeiten, einer angemessenen Vergütung und guten Lernbedingungen im Praktischen Jahr.“
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.