01.12.2018 BDC|News
PASSION CHIRURGIE: Auflösung der Bilderrätsel 2018
Auch dieses Jahr haben wir wieder aus zahlreichen richtigen Einsendungen einen Gewinner ausgelost. Diesmal wurde es eine Gewinnerin, die Besitzerin eines neuen Android-Tablets ist Frau Dr. Heike Hasbach aus Hagen. Die Auflösungen zu den drei Bilderrätseln finden Sie im folgenden Bild.
Der BDC gratuliert und wünscht viel Spaß beim Lesen der Passion Chirurgie-eMagazin-Ausgaben und viel Erfolg bei den Online-Fortbildungen über unsere BDC|Mobile-App.
Wir hoffen, im nächsten Jahr wieder ein Gewinnspiel anbieten zu können und informieren Sie darüber spätestens in der ersten gedruckten Ausgabe im März 2019.
Ihre Redaktion Passion Chirurgie
Weitere Artikel zum Thema
14.10.2019 BDC|News
BDC|Hessen: 10. Jahrestagung am 30.10.2019
wir laden Sie sehr herzlich zur 10. Jahrestagung des Landesverbandes BDC|Hessen und des HCV e.V. und zur Mitgliederversammlung mit Fortbildungsveranstaltung am Mittwoch, den 30. Oktober 2019 ein.
11.10.2019 Stellungnahmen
Gemeinsame Stellungnahme zum Notfallsanitätergesetz
Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Notfallsanitätergesetzes (Bundesrat, Drucksache 428/19) in Abstimmung mit der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie (DGCH), dem Berufsverband Deutscher Chirurgen (BDC) und dem Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU)
06.10.2019 BDC|News
Umfrage Silver Worker 2018: Generation „Active Retirement“
Deutlich mehr als eine Million Senioren gehen neben ihrer Rente noch arbeiten. Davon arbeiten vor allem Akademiker länger. Im Vergleich zu 2003 verdoppelte sich fast die Menge der arbeitenden Senioren. Bei den Beschäftigten Senioren bedeutet dies einen absoluten Anstieg von 100.553 (März 2003) auf 325.911 (Juni 2018). In einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis arbeiteten 2003 (März) 547.067 Senioren. Bis Juni 2018 stieg die Anzahl stetig auf insgesamt 1.105.210 Menschen an [1].
01.10.2019 Aus- & Weiterbildung
Bausteine der chirurgischen Weiterbildung
Eine einheitliche Weiterbildungsordnung (WBO) ist in Deutschland nicht etabliert. Vielmehr wird die ärztliche Weiterbildung durch die Landesärztekammern auf föderaler Ebene geregelt. Daraus ergibt sich, dass die Mindestanforderungen hinsichtlich Dauer, Inhalten, Zielen und Dokumentation in den WBO der einzelnen Landesärztekammern niedergelegt sind. Diese sind wiederum an die (Muster-)Weiterbildungsordnung (Muster-WBO) der Bundesärztekammer angelehnt, welche vom Deutschen Ärztetag erarbeitet und verabschiedet wird.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.