26.09.2018 Politik
„Kleinteiligkeit des TSVG ist erschreckend“
Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) – Heute will das Kabinett das TSVG beschließen. Der Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) äußert sich hierzu in einer ersten Stellungnahme.
Einige Verbesserungen, aber weiterhin auch Kritikpunkte sehen der Vorstandsvorsitzende Dr. Andreas Gassen, der stellvertretende Vorstandsvorsitzende Dr. Stephan Hofmeister sowie Dr. Thomas Kriedel, Mitglied des Vorstands, in der heute vorgestellten Kabinettsvorlage eines Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG).
„Grundsätzlich positiv ist zu beurteilen, dass sich das Prinzip ‚Mehr Leistung muss auch mehr Vergütung bringen‘ in der Gesetzesvorlage widerspiegelt. Es fehlt aber der Mut, den Weg der Entbudgetierung konsequenter zu beschreiten. Erschreckend ist die Kleinteiligkeit eines Wusts an Regelungen, die in die Praxisgestaltung eines freien Berufs erheblich eingreifen und zugleich ein Misstrauen gegenüber der Selbstverwaltung darstellen. Dies alles wird die Bürokratie in den Arztpraxen noch einmal deutlich erhöhen“, erklärte KBV-Chef Gassen. Sein Vorstandskollege Hofmeister kritisierte, dass die Koordinierungsleistung des Hausarztes überhaupt nicht abgebildet wird. „Im Gegenteil: Im neuen Entwurf wird die Arbeitslast des Hausarztes noch einmal gesteigert, ohne auch nur die Spur einer adäquaten Kompensation einzuräumen. Der hohe und noch einmal gesteigerte Aufwand des Hausarztes wird in keiner Weise gewürdigt“, sagte Hofmeister und fügte hinzu: „Auch der erhöhte Behandlungsaufwand für chronisch kranke Patienten spiegelt sich im Entwurf nicht wider. Doch gerade um diese Patienten müssen wir uns verstärkt kümmern.“
Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, www.kbv.de, 26.09.2018
Weitere Artikel zum Thema
10.01.2019 BDC|News
Proteste gegen das TSVG am 23. Januar 2019
Es ist ein weit verbreiterter Irrtum, dass uns Chirurgen das TSVG (Terminservice- und Versorgungsgesetz) nicht oder kaum betreffen würde. Sie können sicher sein, dass die Honorarmittel zur Förderung von freien Sprechstunden und Neupatienten an anderer Stelle abgezweigt werden.
21.12.2018 Politik
BMG: Neuregelungen im Jahr 2019 in Gesundheit und Pflege
Zum 1. Januar 2019 treten im Bereich des Bundesgesundheitsministeriums zahlreiche Änderungen in Kraft. Hier informieren wir über die wichtigsten Neuerungen.
17.12.2018 EBM
Anhang 2 des EBM wird zum 1. April 2019 aktualisiert
Der Anhang 2 des EBM wird zum 1. April 2019 an die aktuelle Version des Operationen- und Prozedurenschlüssels angepasst. Bis dahin verschlüsseln Ärzte ihre Operationen und Prozeduren weiterhin mit der Version 2018.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.