07.02.2018 Politik
Koalitionsvertrag: Durchaus richtige Akzente gesetzt
Zum Koalitionsvertrag erklärt Bundesärztekammer-Präsident Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery:
Der Koalitionsvertrag setzt beim Thema Gesundheit an vielen Stellen durchaus richtige Akzente. Nur beispielhaft genannt seien hier die vorgesehenen Maßnahmen gegen den Ärztemangel, wie die Förderungen von Landärzten und der Ausbau der Strukturfonds. Mit der Förderung der sektorenübergreifenden Versorgung, Neuregelungen bei der Notfallversorgung und der Reform des Medizinstudiums sind wichtige Zukunftsthemen angesprochen. Gut sind auch die vorgesehene weitere Stärkung der Hospiz- und Palliativversorgung, die geplante Weiterentwicklung des Präventionsgesetzes und der Ausbau des Öffentlichen Gesundheitsdienstes.
Es ist sehr vernünftig, dass das in den Koalitionsverhandlungen höchst strittige Thema des Vergütungssystems nicht mehr unter Zeitdruck entschieden worden ist. Eine von der Bundesregierung eingesetzte wissenschaftliche Kommission soll nunmehr eingehend die medizinischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Fragen für ein modernes Vergütungssystem erörtern. Ob diese Vorschläge umgesetzt werden, so die Koalitionäre, wird danach entschieden. Damit haben alle Beteiligten die Möglichkeit, sich noch einmal eingehend mit den verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für ein modernes Vergütungssystem wie auch den möglichen strukturellen und finanziellen Verwerfungen auseinanderzusetzen.
Wir brauchen hier vernünftige Lösungen. Die Ärzteschaft ist bereit, sich in die anstehenden Beratungen konstruktiv einzubringen.
Quelle: Bundesärztekammer, Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern, Herbert-Lewin-Platz 1, 10623 Berlin, www.bundesaerztekammer.de, 07.02.2017
Weitere Artikel zum Thema
10.01.2019 BDC|News
Proteste gegen das TSVG am 23. Januar 2019
Es ist ein weit verbreiterter Irrtum, dass uns Chirurgen das TSVG (Terminservice- und Versorgungsgesetz) nicht oder kaum betreffen würde. Sie können sicher sein, dass die Honorarmittel zur Förderung von freien Sprechstunden und Neupatienten an anderer Stelle abgezweigt werden.
21.12.2018 Politik
BMG: Neuregelungen im Jahr 2019 in Gesundheit und Pflege
Zum 1. Januar 2019 treten im Bereich des Bundesgesundheitsministeriums zahlreiche Änderungen in Kraft. Hier informieren wir über die wichtigsten Neuerungen.
17.12.2018 EBM
Anhang 2 des EBM wird zum 1. April 2019 aktualisiert
Der Anhang 2 des EBM wird zum 1. April 2019 an die aktuelle Version des Operationen- und Prozedurenschlüssels angepasst. Bis dahin verschlüsseln Ärzte ihre Operationen und Prozeduren weiterhin mit der Version 2018.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.