01.12.2017 Politik
BÄK: Bürgerversicherung ist direkter Weg in die Zwei-Klassen-Medizin
Zu Forderungen von SPD-Politikern im Vorfeld möglicher Sondierungsgespräche nach Einführung einer Bürgerversicherung erklärt Bundesärztekammer-Präsident Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery:
“Wer die Bürgerversicherung will, der startet den Turbolader in die Zwei-Klassen-Medizin. Noch gehört unser Gesundheitssystem zu den besten der Welt, mit freier Arztwahl und einer Medizin auf hohem Niveau. Alle Umfragen zeigen, dass die Bürgerinnen und Bürger unser Gesundheitswesen als gut bewerten und erhalten wollen. Selbst die EU-Kommission hat vor wenigen Tagen das hohe Niveau der medizinischen Versorgung in Deutschland bestätigt.
Wir wollen keine Rationierung, keine Wartezeiten und keine Begrenzungen der Leistungskataloge wie in den Einheitssystemen der Niederlanden oder in Großbritannien. Diejenigen, die es sich leisten können, sichern sich dort einen exklusiven Zugang zur Spitzenmedizin als Selbstzahler oder durch teure Zusatzversicherungen. Das hindert die SPD jedoch nicht daran, die Bürgerversicherung zur Voraussetzung von Sondierungsgesprächen zu machen und damit unser leistungsstarkes System aus den Angeln zu hebeln. Was uns aber als gerechtere Alternative zum dualen Krankenversicherungssystem angeboten wird, ist in Wirklichkeit der direkte Weg in die Zwei-Klassen-Medizin.
Hinzu kommt, dass die Private Krankenversicherung die rasche Übernahme des medizinischen Fortschritts für alle Patienten ermöglicht. Denn die Existenz der PKV führt mit einem hohen Leistungsversprechen dazu, dass auch das GKV-System versucht, einen hohen Versorgungsstandard trotz aller Sparbemühungen aufrechtzuerhalten. So fördert die private Krankenversicherung Innovationen bei Diagnostik und Therapie, genehmigt sie schnell und setzt damit die Krankenkassen in der Regel unter Zugzwang.
Nicht zuletzt würden der medizinischen Versorgung Mittel in Milliardenhöhe entzogen. Das trifft nicht nur Ärzte, Physiotherapeuten oder Hebammen, sondern auch und gerade die Patientinnen und Patienten. Denn Privatversicherte ermöglichen mit ihrem die tatsächlichen Kosten deckenden Finanzierungsbeitrag eine hochwertige medizinische Ausstattung von Krankenhäusern und Praxen, die allen Patienten unabhängig von ihrem Versicherungsstatus zur Verfügung steht.”
Quelle: Bundesärztekammer, Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern, Herbert-Lewin-Platz 1, 10623 Berlin, http://www.bundesaerztekammer.de, 27.11.2017
Weitere Artikel zum Thema
17.01.2019 Aus- & Weiterbildung
Angehende Ärztinnen und Ärzte sind keine kostenlosen Stationshilfen
„Ärztliche Nachwuchsförderung fängt im Medizinstudium an und muss vernünftige Rahmenbedingungen für das Praktische Jahr (PJ) mit einschließen. Deshalb unterstützen wir die Forderungen der PJ-Studierenden nach vernünftigen Arbeitszeiten, einer angemessenen Vergütung und guten Lernbedingungen im Praktischen Jahr.“
10.01.2019 BDC|News
Proteste gegen das TSVG am 23. Januar 2019
Es ist ein weit verbreiterter Irrtum, dass uns Chirurgen das TSVG (Terminservice- und Versorgungsgesetz) nicht oder kaum betreffen würde. Sie können sicher sein, dass die Honorarmittel zur Förderung von freien Sprechstunden und Neupatienten an anderer Stelle abgezweigt werden.
21.12.2018 Politik
BMG: Neuregelungen im Jahr 2019 in Gesundheit und Pflege
Zum 1. Januar 2019 treten im Bereich des Bundesgesundheitsministeriums zahlreiche Änderungen in Kraft. Hier informieren wir über die wichtigsten Neuerungen.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.