17.09.2024 Politik
Orientierungswert steigt um 3,85 Prozent
Der Bewertungsausschuss (BA) hat in den jährlichen Finanzierungsverhandlungen eine Erhöhung des Orientierungswertes (OW) um 3,85 Prozent beschlossen. Der BA bildet sich aus jeweils drei Vertreterinnen und Vertretern der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und des GKV-Spitzenverbandes. Der OW bestimmt die Preise für ärztliche und psychotherapeutische Leistungen. Damit fließen für 2025 zusätzlich ca. 1,7 Milliarden Euro in die ambulante Versorgung. Insgesamt werden die gesetzlichen Krankenkassen für die ärztliche Behandlung ihrer Versicherten in der ambulanten Versorgung im Jahr 2025 voraussichtlich ca. 49 Milliarden Euro ausgeben.
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Im vergangenen Jahr haben 965 Menschen nach ihrem Tod ein oder mehrere Organe gespendet. Dies sind 96 mehr als in 2022 und entspricht 11,4 Spendern pro Million Einwohner. Im Vergleich zu 2022 (869 Organspender; 10,3 Spender pro Million Einwohner) ist die Zahl der Spenderinnen und Spender damit um 11 Prozent gestiegen. Auch die Summe der in Deutschland postmortal entnommenen Organe, die über die internationale Vermittlungsstelle Eurotransplant nach festgelegten medizinischen Kriterien verteilt und schließlich hierzulande oder im Ausland transplantiert werden konnten, ist gestiegen: Sie erhöhte sich um 8,1 Prozent auf 2.877 Organe (2022: 2.662).
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