20.04.2021 Schaufenster
Schaufenster Mai 2021
SVR-Gutachten zur Digitalisierung im Gesundheitswesen
Der Sachverständigenrat Gesundheit (SVR) hat im März 2021 sein Gutachten “Digitalisierung für Gesundheit” dem BMG übergeben und in der Bundespressekonferenz vorgestellt.
Vor dem Hintergrund dieser Überlegungen formuliert der Rat in seinem Gutachten konkrete Empfehlungen zur patientenwohldienlichen Ausgestaltung der elektronischen Patientenakte (ePA) ebenso wie zur treuhänderisch kontrollierten Nutzung von Gesundheitsdaten für die Forschung. Das Gutachten erörtert ferner die Nutzung und Kostenerstattung von digitalen Gesundheitsanwendungen und die Steigerung digitaler Gesundheitskompetenz in den Heilberufen im Besonderen und bei den Bürgerinnen und Bürger im Allgemeinen. Es skizziert die normativen, rechtlichen und ökonomischen Rahmenbedingungen der Digitalisierung und die strategischen Schritte, die auf ein dynamisch lernendes Gesundheitssystem hin zu tun sind.
Das Gutachten wurde dem Bundestag und Bundesrat zugeleitet und am 17. Juni 2021 im Rahmen eines Symposiums mit der Fachöffentlichkeit diskutiert.
S3-Leitlinie zur EKIT-Hüfte veröffentlicht
Die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V. (AWMF) hat die S3-Leitlinie „Evidenz- und konsensbasierte Indikationskriterien zur Hüfttotalendoprothese bei Coxarthrose (EKIT-Hüfte)“ veröffentlicht.
Die Implantation einer Hüfttotalendoprothese (Hüft-TEP) ist der häufigste endoprothetische Eingriff in Deutschland. Es bestehen allerdings deutlich regionale Unterschiede in der Versorgungshäufigkeit und zudem sind trotz überwiegend sehr guter Ergebnisse auch Risiken mit diesem Eingriff verbunden. Die korrekte Indikationsstellung hat deshalb sowohl für die individuellen Patient:innen als auch gesundheitsökonomisch eine sehr hohe Relevanz für das deutsche Gesundheitssystem.
Ärztestatistik 2020 – Nachwuchsförderung hat höchste Priorität
„Die Corona-Pandemie zeigt, wie wichtig Ärztinnen und Ärzte für ein funktionierendes Gesundheitswesen und damit für unser gesamtes gesellschaftliches Wohlergehen sind. Die konsequente ärztliche Nachwuchsförderung und bessere Ausbildungsbedingungen gehören deshalb dringend auf die politischen Agenden von Bund und Ländern.” Das sagte Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt anlässlich der Vorstellung der aktuellen Ärztestatistik. Nach den Daten der Bundesärztekammer stieg zwar die Zahl der berufstätigen Ärztinnen und Ärzte (+1,7%) sowie die der Facharztanerkennungen (+0,6%), jedoch fiel der Zuwachs deutlich geringer aus als in den Vorjahren. Bei den jungen Ärztinnen und Ärzte aus dem Inland, die sich erstmalig bei einer (Landes-)Ärztekammer anmeldeten, verzeichnet die Statistik sogar einen Rückgang um 1,1 Prozent…
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Ab 1. Januar 2018 haben gesetzlich krankenversicherte Männer ab 65 Jahren Anspruch auf die Untersuchung. Zur Abrechnung des Ultraschallscreenings auf Bauchaortenaneurysmen werden zwei neue Gebührenordnungspositionen (GOP) in den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) aufgenommen. Das haben KBV und GKV-Spitzenverband im Bewertungsausschuss beschlossen.
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Der plötzliche Herztod ist eine der führenden Todesursachen in Europa. Um die Forschung im Bereich der Reanimation auf eine gemeinsame europäische Datenbasis zu stellen, starten 29europäische Reanimationsregister im Oktober 2017 die zweite gemeinsame Studie EuReCa TWO (European Registry of Cardiac Arrest).
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Ab 2018 wird es eine Änderung des Ärztevertrages zwischen der DGUV und der KBV und die Einrichtung einer Clearingstelle für Gebührenfragen auf Bundesebene geben. Das wurde in der letzten Sitzung der „§ 52-Kommission (KBV-DGUV)“ beschlossen. Dafür entfallen die „Schlichtungsstellen“ auf Landesebene.
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