01.06.2020 Schaufenster
Schaufenster Juni 2020
Aktuelle und relevante Informationen zur Corona-Krise für BDC-Mitglieder
Die Corona-Krise und ihre Auswirkungen werden die Menschen weltweit noch lange in Atem halten. Der Informationsbedarf insbesondere auch für Chirurgen in der Klinik wie in der Niederlassung ist immens. Der BDC hat darauf rasch reagiert und für seine Mitglieder ein Informationsangebot auf der BDC-Website eingerichtet, das fortlaufend aktualisiert wird. BDC-Fachartikel, Verlinkungen zu vertiefenden Inhalten, E-Learning-Tools, Musterverträge und vieles mehr finden sich zu medizinischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Themenfeldern und sollen helfen, Überblick zu behalten in Zeiten, die unübersichtlich sind wie selten zuvor.
Pflegepersonaluntergrenzen – Noch nicht der große Wurf
Der Deutsche Berufsverband der Pflegeberufe (DBfK) hat in einer Onlineumfrage im letzten Quartal 2019 seine Mitglieder nach ihren Erfahrungen mit den Pflegepersonaluntergrenzen befragt. Seit 2019 gelten Untergrenzen für die Kardiologie, Geriatrie, Intensivmedizin und Unfallchirurgie. Diese sollten 2020 durch die Fachbereiche Neurologie, Neurologie Frührehabilitation, Neurologie Schlaganfalleinheit und Herzchirurgie im sogenannten Ganzhausansatz ergänzt werden. Aufgrund der Corona-Epidemie wurden die Pflegepersonaluntergrenzen seit dem 4. März 2020 jedoch ausgesetzt.
Die rund 1.000 befragten DBfK-Pflegenden äußern insgesamt ihre Unzufriedenheit. Bemängelt wird ein höherer Dokumentationsaufwand sowie Verschiebungen von Personal und Patienten und Patientinnen. Die Untergrenzen könnten weder die Patientensicherheit erhöhen noch die Pflegenden vor Überlastung schützen. Die Umfrage belegt aber auch, dass in einigen Bereichen Personal aufgestockt werden musste, um die Untergrenzen zu erreichen. Der DBfK fordert nun ein verbindlich anzuwendendes Personalbemessungsinstrument. Gemeinsam mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft, ver.di und dem Deutschen Pflegerat wurde ein solches Instrument entwickelt.
Zum Abschlussbericht der Umfrage …
Universitätsklinikum Leipzig zahlt PJlern eine Aufwandsentschädigung
Studierende, die ihr Praktisches Jahr (PJ) am Universitätsklinikum Leipzig absolvieren, erhalten seit 1. Mai eine Aufwandsentschädigung. Für das erste Tertial sind 400 Euro vorgesehen, für die folgenden jeweils 600 Euro. Mehr als 140 Studierende leisten diesen Ausbildungsabschnitt am UK Leipzig ab. Die Aufwandsentschädigung ist als Anerkennung gedacht und löst bisherige Sachleistungen ab. Die Zahlungen werden komplett aus Mitteln des Universitätsklinikums finanziert.
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Ab 1. Januar 2018 haben gesetzlich krankenversicherte Männer ab 65 Jahren Anspruch auf die Untersuchung. Zur Abrechnung des Ultraschallscreenings auf Bauchaortenaneurysmen werden zwei neue Gebührenordnungspositionen (GOP) in den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) aufgenommen. Das haben KBV und GKV-Spitzenverband im Bewertungsausschuss beschlossen.
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Der plötzliche Herztod ist eine der führenden Todesursachen in Europa. Um die Forschung im Bereich der Reanimation auf eine gemeinsame europäische Datenbasis zu stellen, starten 29europäische Reanimationsregister im Oktober 2017 die zweite gemeinsame Studie EuReCa TWO (European Registry of Cardiac Arrest).
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Ab 2018 wird es eine Änderung des Ärztevertrages zwischen der DGUV und der KBV und die Einrichtung einer Clearingstelle für Gebührenfragen auf Bundesebene geben. Das wurde in der letzten Sitzung der „§ 52-Kommission (KBV-DGUV)“ beschlossen. Dafür entfallen die „Schlichtungsstellen“ auf Landesebene.
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