17.09.2024 Politik
Orientierungswert steigt um 3,85 Prozent
Der Bewertungsausschuss (BA) hat in den jährlichen Finanzierungsverhandlungen eine Erhöhung des Orientierungswertes (OW) um 3,85 Prozent beschlossen. Der BA bildet sich aus jeweils drei Vertreterinnen und Vertretern der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und des GKV-Spitzenverbandes. Der OW bestimmt die Preise für ärztliche und psychotherapeutische Leistungen. Damit fließen für 2025 zusätzlich ca. 1,7 Milliarden Euro in die ambulante Versorgung. Insgesamt werden die gesetzlichen Krankenkassen für die ärztliche Behandlung ihrer Versicherten in der ambulanten Versorgung im Jahr 2025 voraussichtlich ca. 49 Milliarden Euro ausgeben.
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Weg von einer Bettenplanung und hin zu einer Leistungsgruppensystematik. So war zumindest einer der zentralen Gedanken im Rahmen der Krankenhausreform. Durch die Leistungsgruppen sollte der regionale Versorgungsbedarf der Bevölkerung sowie die landeseinheitlichen Qualitätskriterien sorgfältig und angemessen berücksichtigt werden. Doch was nun? Ist die Leistungsgruppenzusage futsch?
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Junge, warum hast du nichts gelernt? Die neue Krankenhausreform, das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) soll die Krankenhausversorgung in Deutschland verbessern. Ärztliche Weiterbildung jedoch, wird hierin noch klein – beziehungsweise selten – geschrieben. Doch worum geht es hier genau? Und welche Konsequenzen hat die Krankenhausreform für die ärztliche Weiterbildung?
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Die neue Weiterbildung 2018, aktualisiert am 29.06.2023 [1], und die geplante Gesundheitsreform, vor allem der Referentenentwurf für das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG), der am 16.03.2024 zur Ressortabstimmung eingebracht wurde [2], werden zu erheblichen Veränderungen für die chirurgische fachärztliche Weiterbildung führen.
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