10.10.2017 Krankenhaus
Orientierungswert für Krankenhäuser 2014 beträgt 1,44 %
Das Statistische Bundesamt (Destatis) veröffentlicht gemäß den Vorgaben des Krankenhausentgeltgesetzes den sogenannten Orientierungswert für Krankenhäuser. Er gibt die durchschnittliche jährliche prozentuale Veränderung der Krankenhauskosten wieder, die ausschließlich auf Preis- oder Verdienständerungen zurückzuführen ist. Für den Zeitraum des zweiten Halbjahres 2013 und des ersten Halbjahres 2014 beträgt der Orientierungswert im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum (zweites Halbjahr 2012/erstes Halbjahr 2013) 1,44 %.
In die Berechnung des Orientierungswertes fließen ausschließlich Ergebnisse bereits vorhandener Statistiken ein. Dazu zählen insbesondere die Vierteljährliche Verdiensterhebung, ausgewählte Preisstatistiken und der Kostennachweis der Krankenhäuser. Informationen über die Datengrundlagen und die Berechnungsweise des Orientierungswertes für Krankenhäuser können der Kurzfassung des Konzepts zur Wertermittlung entnommen werden.
Eine ausführliche Darstellung der methodischen Grundlagen ist in der Zeitschrift „Wirtschaft und Statistik“, Ausgabe September 2012, erschienen.
Quelle: Statistisches Bundesamt, Gustav-Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden, www.destatis.de, 30.09.2017
Weitere Artikel zum Thema
11.06.2021 Krankenhaus
G-BA verlängert Corona-Sonderregelungen zum Entlassmanagement
Krankenhausärztinnen und -ärzte können weiterhin im Rahmen des Entlassmanagements eine Arbeitsunfähigkeit für bis zu 14 Kalendertage statt bis zu 7 Tage nach einer Entlassung aus dem Krankenhaus bescheinigen.
03.09.2020 Krankenhaus
Kabinett beschließt Investitionsprogramm für Krankenhäuser
Das Bundeskabinett hat am 02.09.2020 dem von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn vorgelegten Entwurf des „Krankenhauszukunftsgesetzes“ (KHZG) zugestimmt. Der Bund wird 3 Milliarden Euro bereitstellen, damit Krankenhäuser in moderne Notfallkapazitäten, die Digitalisierung und ihre IT-Sicherheit investieren können.
04.08.2020 Krankenhaus
Neue Status-Abfrage im DIVI-Intensivregister
Achtung an alle meldenden Kliniken! Die Fragen im Meldebereich „Meldung erfassen“ des DIVI-Intensivregisters ändern sich ab Dienstag, den 4. August. Es wurde gekürzt und präzisiert, und der Abfragemodus zur Differenzierung zwischen Low-Care- und High-Care-Betten neu aufgesetzt mit einer Veränderung des Fokus auf Behandlungskapazitäten.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.