12.07.2021 Politik
Offener Brief des Deutschen Ärztinnenbundes zum Mutterschutzgesetz
Der BDC unterstützt den offenen Brief des Deutschen Ärztinnenbundes e.V. zur Umsetzung des Mutterschutzgesetzes im Gesundheitswesen und veröffentlicht diesen im Original.
Verteiler: Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und Bundesministerin für Justiz und Verbraucherschutz, Christine Lambrecht Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil Bundesminister für Gesundheit, Jens Spahn
Sehr geehrte/r ….,
das Ziel des am 01. Januar 2018 in Kraft getretenen novellierten Mutterschutzgesetzes sollte die diskriminierungsfreie Teilhabe von schwangeren Frauen an ihrem Arbeitsplatz sein. Ein Bundesausschuss Mutterschutz sollte die novellierte Gesetzgebung evaluieren und basierend auf wissenschaftlichen Erkenntnissen anhand sicherheitstechnischer und arbeitsmedizinischer Regeln optimieren. Mehr als drei Jahre nach Einführung des Gesetzes ist die Realität verheerend. Es behindert schwangere Ärztinnen, aber auch andere Beschäftigte im Gesundheitswesen, übermäßig in ihrer Berufsausübung – und mindert so ihre Karrierechancen. Die zugesagte Optimierung ist bis heute unterblieben.
Juristische Formulierungen im Gesetzestext sind nicht eindeutig und daher weit auslegbar. Selbst bei sehr gut dargelegter Gefährdungsbeurteilung, gewissenhafter Umgestaltung der Arbeitsbedingungen und Einhaltung strenger Schutzmaßnahmen durch den Arbeitgeber ist meistens eine Weiterbeschäftigung nicht möglich, weil die beaufsichtigenden Behörden Restrisiken nie als gänzlich ausgeschlossen ansehen. Pauschal dürfen Schwangere in der Patientenversorgung nicht operativ oder interventionell tätig sein, teilweise dürfen gar keine patientennahen Tätigkeiten mehr ausgeführt werden – aus Angst vor juristischen Konsequenzen und ungeklärten Haftungsfragen. Die Folge: Ärztinnen bekommen Tätigkeiten zugewiesen, die nicht weiterbildungsrelevant sind – Briefeschreiben beispielsweise – oder erhalten ein Beschäftigungsverbot. So fallen sie beruflich zurück. Für manche beginnt der Karriereknick schon im Studium, weil die Teilnahme an bestimmten Kursen nicht gestattet wird.
Problematisch bewerten wir außerdem, dass die beaufsichtigenden Behörden im Umgang mit der Bewertung von Gefährdungsbeurteilungen in unterschiedlichen Regionen ganz unterschiedlich entscheiden. Dies ist in einem systemrelevanten Berufsfeld nicht hinnehmbar.
Eine aktuelle bundesweite Umfrage des Deutschen Ärztinnenbundes (DÄB) unter Studentinnen und Ärztinnen erbrachte besorgniserregende Ergebnisse: So zeigte sich, dass 43% der Befragten Bedenken hatten, ihre Schwangerschaft dem Arbeitgeber zu melden. Bei den Medizinstudentinnen waren es sogar 53%. 17% der Befragten wurden nach Bekanntgabe der Schwangerschaft mit einem Beschäftigungsverbot belegt. Nur 7% konnten unverändert weiterarbeiten. Die große Mehrheit, 63%, erfuhr deutliche Einschränkungen und durfte nur bis zu 50% ihrer vorherigen Aufgaben ausüben. Bei den Medizinstudentinnen waren die Nachteile noch eklatanter: Nur 2% der Schwangeren konnten uneingeschränkt weiterstudieren. Insgesamt fühlten sich 43% der Befragten durch die Umgestaltung ihres Aufgabenbereichs in ihrer Karriere behindert.
Wegen der drohenden Verzögerungen entscheiden sich viele Schwangeren dafür, so lange wie möglich die Schwangerschaft nicht zu melden. In dieser Zeit verlagert sich aber auch die Haftungsfrage ins Private: eine zusätzliche psychische Belastung der werdenden Mutter.
Wir fordern das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugendliche (BMFSFJ) sowie alle weiteren mitwirkenden Bundesministerien und den nach § 30 MuSchG gebildeten Ausschuss für Mutterschutz auf, endlich Taten folgen zu lassen. Der Ausschuss für Mutterschutz muss die erforderlichen Regeln und Handlungshilfen für die Praxis zügig konkretisieren. Die zuständigen Bundesministerien sowie die Arbeitsschutzbehörden müssen ihrer Verantwortung für die Umsetzung gerecht werden.
Wir fordern außerdem, dass erforderliche Schutzmaßnahmen ergriffen werden, um die Arbeitsbedingungen gesundheitlich sicher zu gestalten und so eine Weiterbeschäftigung der Schwangeren zu ermöglichen. Grundlage ist die vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung der Arbeitsplätze im ärztlichen Bereich, insbesondere in den Kliniken, sowie die individuelle Risikobewertung für Schwangere. Die Maßnahmen müssen für jeden Arbeitsplatz vorliegen und nicht erst bei der Bekanntgabe einer Schwangerschaft umgesetzt werden. Die Weiterbeschäftigung schwangerer Ärztinnen und anderer Frauen aus den Gesundheitsberufen muss gemäß dem Ziel des novellierten Mutterschutzgesetzes gewährleistet werden. Die Aus- und Weiterbildung muss durch sinnvolle Maßnahmen oder alternative Arbeitsplätze gesichert werden. Pauschalisierte Beschäftigungsverbote müssen vermieden werden.
Die Ausarbeitung eines offiziellen, bundeseinheitlichen Leitfadens für alle medizinischen Fachbereiche, orientierend an Beispielen von Kliniken guter Praxis (best praxis) ist notwendig, um die Aus- und Weiterbildung nicht zu unterbrechen. Hierbei darf selbstverständlich weder die Einhaltung strenger Maßnahmen zum Schutz des werdenden Lebens noch das Selbstbestimmungsrecht der zukünftigen Mutter vernachlässigt werden.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Dr. med. Christiane Groß
Präsidentin
gez. PD Dr. med. Barbara Puhahn-Schmeiser
Vizepräsidentin
Weitere Artikel zum Thema
05.09.2019 BDC|News
Replik des BDC auf Leitartikel vom BNC
Das Themenreferat für Niedergelassene des BDC nimmt Stellung zum Leitartikel des BNC, worin Dr. Schüürmann offen zum Austritt aus dem BDC aufruft.
05.09.2019 Politik
Finanzergebnisse der Krankenkassen im 1. Halbjahr 2019
Um ihre Rücklagen abzubauen, haben die gesetzlichen Krankenkassen im ersten Halbjahr 2019 mehr ausgegeben, als sie durch Beitragszahlungen ein-genommen haben. Trotzdem liegen ihre Finanzreserven immer noch bei rund 20,8 Milliarden Euro. Das zeigt die aktuelle Krankenkassen-Statistik. Im Durchschnitt entspricht dies etwa einer Monatsausgabe und damit etwa dem Vierfachen der gesetzlich vorgesehenen Mindestreserve.
03.09.2019 Krankenhaus
BÄK und KBV kritisieren Überlegungen zum Sicherstellungsauftrag
Der im Juli vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) vorgestellte Diskussionsentwurf für eine Reform der Notfallversorgung muss aus Sicht von Bundesärztekammer (BÄK) und Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) in einigen Punkten nachgebessert werden. Das gilt vor allem für den Sicherstellungauftrag, wie BÄK-Präsident Klaus Reinhardt und der stellvertretende Vorsitzende der KBV, Stephan Hofmeister, im Interview mit dem Deutschen Ärzteblatt (27.08.2019) klarstellen.
02.09.2019 Politik
Ärztlicher Bereitschaftsdienst: Elfen werben für Rufnummer 116117
Am 30. August 2019 fiel der Startschuss für die große Kampagne der KBV und der KVen zur Bewerbung der Bereitschaftsdienstnummer 116117. „Die Elfen, die helfen“ werden die Nummer bundesweit bekannt machen, unter der niedergelassene Ärzte Hilfe leisten, wenn die Praxen geschlossen sind. Im kommenden Jahr soll der Service zu einem „Versorgungsportal“ ausgebaut werden.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.