14.09.2023 Politik
Mehr Mittel ab 2024 in der ambulanten Versorgung
Die Mittel für die ambulante Versorgung werden ab 2024 um knapp vier Prozent aufgestockt. Der Erweiterte Bewertungsausschuss hat am 13.09.2023 einstimmig eine Anhebung des Orientierungswertes für das Jahr 2024 um 3,85 Prozent beschlossen. Damit werden die Finanzmittel der ambulanten Versorgung für das nächste Jahr einschließlich der Morbiditätsrate um rund 1,6 Milliarden Euro erhöht.
Mit dem Beschluss sind die Finanzierungsverhandlungen für das Jahr 2024 beendet. Sowohl die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) als auch der GKV-Spitzenverband akzeptierten den Vorschlag des unparteiischen Vorsitzenden des Erweiterten Bewertungsausschusses. Im Vorfeld hatten beide Seiten das Gremium angerufen, da keine Einigung zwischen KBV und GKV-Spitzenverband möglich war.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Quelle: KBV
Weitere Artikel zum Thema
24.04.2023 Politik
Lauterbach zum Einsatz Künstlicher Intelligenz in der Medizin
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach warnt vor einer riskanten Ausbreitung unregulierter medizinischer Angebote im Netz, die auf Künstlicher Intelligenz (KI) basieren.
01.04.2023 Gesetzgebungsverfahren
Offener Brief – Den Deutschen Irrweg in der Organspendepolitik beenden
Laut dem Bündnis ProTransplant sind drei Jahre nach Abstimmung des Bundestages über die neue Gesetzgebung weitere 3.000 Menschen verstorben, die mit einer Organspende hätten gerettet werden können. Statt der erhofften Verdopplung der Organspendezahlen gebe es einen schlimmeren Einsturz als je zuvor. Jetzt hat das Bündnis sich in einem offenen Brief am 01. März 2023 an den Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach gewandt und in fünf Punkten seine Forderungen formuliert.
01.04.2023 Politik
Patientenbeauftragter der Bundesregierung übernimmt Schirmherrschaft für das Infoportal Hautkrebs
Der BDC ist im Beirat des NVKH e.V. vertreten und leistet hier einen wichtigen Teil zum interdisziplinären Austausch.
15.03.2023 BDC|News
Gemeinsame Stellungnahme zur Qualitätssicherung-Vereinbarung zur Interventionellen Radiologie
Gemäß der QS-Vereinbarung zur Interventionellen Radiologie aus dem Jahr 2010 gibt es keine Möglichkeit für Gefäßchirurg:innen und Angiolog:innen, im ambulanten (EBM gesteuerten) Bereich Eingriffe/Interventionen in der Gefäßmedizin anzubieten.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.