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Weitere Artikel zum Thema
05.02.2020 Politik
Verschärfte Meldepflicht für das neue Coronavirus
Das Bundesgesundheitsministerium hat eine Eilverordnung zur Meldepflicht für das neue Coronavirus erlassen. Danach müssen Ärzte seit Sonnabend alle Verdachts , Krankheits- und Todesfälle im Zusammenhang mit dem Virus namentlich dem örtlichen Gesundheitsamt melden. Verdachtsfälle müssen abgeklärt werden.
04.02.2020 Niederlassung
Änderungen bei der praktischen Umsetzung des „Terminservice-Gesetzes“ (TSVG)
Der Vizepräsident des BDC, Dr. Peter Kalbe, berichtet in der Dezemberausgabe der PASSION CHIRURGIE über die neuen Regelungen zu den Auflagen für die Sachverhalte LANR statt BSNR und Behandlungsfall statt Arztgruppenfall. In der Dezemberausgabe der PASSION CHIRURGIE berichteten wir zuletzt über die Änderungen durch das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) für die niedergelassenen Chirurgen. Dabei hatten wir im vorletzten Absatz über Beanstandungen des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) berichtet. Mit Schreiben vom 2. Dezember 2019 hat das BMG nun mitgeteilt, an den Auflagen für die Sachverhalte LANR statt BSNR und Behandlungsfall statt Arztgruppenfall nicht mehr festzuhalten.
01.02.2020 Fachübergreifend
Smart Hospital am Beispiel der Universitätsmedizin Essen
Wer heute als Patient in ein Krankenhaus kommt, wird unfreiwillig Bestandteil einer Maschinerie, die wie in einem Paternoster um sich selbst und die eigenen Prozesse kreist. Dies äußert sich in einer schwierigen Orientierung in nicht selten verschachtelten Gebäuden und Gängen, setzt sich fort über lange Wartezeiten, unabgestimmte und überflüssige Doppeluntersuchungen, weil Akten oder Unterlagen nicht auffindbar sind. Gleichermaßen gehört dazu das zum Teil lange Warten auf den Arztbrief nach erfolgter Behandlung.
01.02.2020 Hygiene
Hygiene-Tipp: Händedesinfektion in nur 15 Sekunden?
Die aktuellen Materialien für den Aktionstag 2019 der „AKTION Saubere Hände“ empfehlen eine Einwirkzeit von nur noch 15 Sekunden (an Stelle von bisher 30 Sekunden) für die hygienische Händedesinfektion unter Beibehaltung der Menge von mind. 3 ml Händedesinfektionsmittel. Die Wirksamkeit verschlechtert sich dabei anscheinend nicht.
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