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26.02.2018 Pressemitteilungen
Patientensicherheit durch bessere intersektorale Zusammenarbeit
Patientensicherheit, Hygiene, Qualitätsindikatoren und Fehlermanagement standen beim 20. Bundeskongress Chirurgie in Nürnberg im Vordergrund der Diskussionen und Fortbildungen. „Die Ansätze aus dem Koalitionsvertrag zur sektorenübergreifenden Versorgung müssen jetzt im Sinne der Patientensicherheit in die Tat umgesetzt werden“, fordert Prof. Dr. med. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer, Präsident des Berufsverbandes der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC). „Chirurginnen und Chirurgen in Deutschland brauchen genau wie alle anderen Fachärzte vernünftige Rahmenbedingungen, v.a. bei der Honorierung, um die Sektorengrenzen zu überwinden und die Qualität der Versorgung weiter zu verbessern.“
23.02.2018 Pressemitteilungen
Journalistenpreis der Deutschen Chirurgen für ein besonderes Portrait
Der Berufsverband der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC) würdigt einen eindrucksvollen Beitrag aus dem ZEITmagazin MANN mit dem Journalistenpreis der Deutschen Chirurgen. „Ein Glück“ heißt der Artikel von Nataly Bleuel, der einen der bekanntesten Herzchirurgen Deutschlands portraitiert. Im Rahmen des Bundeskongress Chirurgie verlieh der Präsident des BDC, Prof. Dr. med. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer, den mit 1.500 Euro dotierten Preis.
22.02.2018 Orthopädie/Unfallchirurgie
Hohes Behandlungsniveau in Alterstraumazentren bei Hüftgelenkfraktur
Die Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie e.V. (DGU) legt ihren ersten AltersTraumaRegister DGU®-Jahresbericht vor. Das AltersTraumaRegister DGU® (ATR-DGU) dokumentiert Patienten ab einem Alter von 70 Jahren, die aufgrund einer hüftgelenknahen Oberschenkelfraktur in einem spezialisierten Zentrum der Initiative AltersTraumaZentrum DGU® (ATZ) operiert wurden.
21.02.2018 Politik
Niedergelassene Ärztin setzt Löschung auf jameda.de durch
Eine Kölner Ärztin hat sich vor dem Bundesgerichtshof (BGH) mit Ihrer Klage auf Löschung vom Ärztebewertungsportal jameda.de durchgesetzt. Die Speicherung personenbezogener Arztdaten mit Bewertungen von Patienten ist durch Internetportale laut BGH nur dann zulässig, wenn diese als "neutrale Informationsmittler" auftreten. Durch die Ausgestaltung des Werbeangebots trete diese Eigenschaft bei jameda.de allerdings soweit zurück, dass das Recht auf informelle Selbstbestimmung der Ärztin überwiege. Das Portal hat bereits Konsequenzen gezogen.