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16.11.2015 Werberecht
Zu einem “Zentrum” gehören mindestens zwei Ärzte
Ein Arzt, der für seine Praxis den Begriff „Zentrum“ verwendet, muss mindestens mit einem Kollegen zusammenarbeiten und auch gemeinsame Räumlichkeiten nutzen. Das hat das Ärztliche Berufsgericht Niedersachsen entschieden.