24.02.2023 BDC|News
Krankenhausreform: Reaktion der Länder
![](https://www.bdc.de/wp-content/uploads/2023/02/iStock-sudok1_Krankenhausreform-750x503.jpg)
Laut der Ärztezeitung hat ein neues Gutachten über die Auswirkungen der Klinikreform in den Bundesländern zu großer Unruhe geführt. Eine eins-zu-eins-Umsetzung der vorliegenden Vorschläge hätte enorme Veränderungen der Krankenhauslandschaft zur Folge.
Die von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) eingesetzte Regierungskommission hatte im vergangenen Dezember ihre Vorschläge für eine grundlegende Krankenhausreform vorgelegt. Die Krankenhauslandschaft, so eine ihrer Ideen, soll künftig besser strukturiert und jedes somatische Krankenhaus einer von vier Versorgungsstufen zugeordnet werden: Maximalversorger dem Level 3, Schwerpunktversorger dem Level 2, Grundversorger mit Notaufnahme dem Level 1n und Grundversorger ohne Notaufnahme, die künftig ausschließlich ambulante Leistungen erbringen sollen, dem Level 1i. Um die Level 2 und 3 erreichen zu können, müssen die Häuser der Kommission zufolge eine bestimmte Anzahl an Fachrichtungen vorhalten. Dabei soll jede Fachrichtung künftig einer konkreten medizinischen Leistungsgruppe zugeordnet werden, die mit eigenen Mindeststrukturvorgaben versehen ist.
Die Krankenhäuser kritisierten, dass weder die Regierungskommission noch das Bundesgesundheitsministerium (BMG) dargestellt hat, welche Auswirkungen eine Umsetzung dieser Ideen auf die deutsche Krankenhauslandschaft haben würde. Eine solche Analyse hat die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) jetzt vorgelegt. Die Analyse beruht in erster Linie auf den Qualitätsberichten der Krankenhäuser aus dem Jahr 2020. Sie bezieht sich auf die Vorhaltung der jeweiligen Leistungen und nicht auf die Leistungsmengen. Zudem wurden die Strukturvorgaben berücksichtigt, die der Gemeinsame Bundesausschuss im Jahr 2018 für die stationäre Notfallversorgung vorgelegt hat. An diesen Vorgaben hatte sich auch die Regierungskommission orientiert.
Die Krankenhäuser reagierten alarmiert auf die Analyse. Auch die Bundesländer reagierten laut Ärztezeitung mit einem Aufschrei. So sprach zum Beispiel der bayerische Landkreistagspräsident Thomas Karmasin (CSU) von einer „Schneise der Verwüstung“, die die Reform durch Bayern ziehen würde. Die kirchlichen Krankenhausträger in NRW wiesen zudem darauf hin, dass eine Schließung vieler Standorte auch Auswirkungen auf die Pflegeausbildung haben werde, die heute vielfach in den Krankenhäusern stattfindet. Und Ärzteverbände wie das Bündnis Junge Ärztinnen und Ärzte (BJÄ) betonten schon zuvor, dass die Folgen der Reform auf die ärztliche Weiterbildung unbedingt berücksichtigt werden müssten.
Das BMG wies anlässlich der Analyse darauf hin, dass die einzelnen Versorgungsstufen noch nicht definiert seien. Gute Berechnungen über die Auswirkungen der Reform auf die Versorgung könnten daher erst vorgelegt werden, wenn diese Definitionen feststünden. Grundsätzlich geht das Ministerium davon aus, dass es künftig 300 bis 400 Krankenhäuser des Levels 2 in Deutschland geben wird.
Dass eine Eins-zu-eins-Umsetzung der Kommissionsideen so weitreichende Auswirkungen hätte, liegt vor allem daran, dass die Kommission das Vorhalten bestimmter Leistungsgruppen an das Erreichen der Versorgungslevel gekoppelt hat.
Bund und Länder haben sich darauf verständigt, bis zum Sommer dieses Jahres einen gemeinsamen Vorschlag erarbeiten zu wollen.
Quelle: Ärztezeitung
Weitere Artikel zum Thema
06.10.2019 BDC|News
Umfrage Silver Worker 2018: Generation „Active Retirement“
Deutlich mehr als eine Million Senioren gehen neben ihrer Rente noch arbeiten. Davon arbeiten vor allem Akademiker länger. Im Vergleich zu 2003 verdoppelte sich fast die Menge der arbeitenden Senioren. Bei den Beschäftigten Senioren bedeutet dies einen absoluten Anstieg von 100.553 (März 2003) auf 325.911 (Juni 2018). In einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis arbeiteten 2003 (März) 547.067 Senioren. Bis Juni 2018 stieg die Anzahl stetig auf insgesamt 1.105.210 Menschen an [1].
01.10.2019 Aus- & Weiterbildung
Bausteine der chirurgischen Weiterbildung
Eine einheitliche Weiterbildungsordnung (WBO) ist in Deutschland nicht etabliert. Vielmehr wird die ärztliche Weiterbildung durch die Landesärztekammern auf föderaler Ebene geregelt. Daraus ergibt sich, dass die Mindestanforderungen hinsichtlich Dauer, Inhalten, Zielen und Dokumentation in den WBO der einzelnen Landesärztekammern niedergelegt sind. Diese sind wiederum an die (Muster-)Weiterbildungsordnung (Muster-WBO) der Bundesärztekammer angelehnt, welche vom Deutschen Ärztetag erarbeitet und verabschiedet wird.
01.10.2019 Akademie aktuell
Webinar-Termin im November 2019: S2e-Leitlinie „Schenkelhalsfrakturen“
Seit September 2017 gibt es die BDC|Webinare (www.bdc-webinare.de). Bisher wurden auf der Plattform insgesamt 23 Leitlinien von Experten erfolgreich vorgestellt und besprochen. Jeden Monat wird von einem 45-minütigem Webinar eine chirurgisch relevante Leitlinie in ihren Grundzügen vorgestellt.
30.09.2019 BDC|News
Septemberausgabe Passion Chirurgie: Orthopädie und Unfallchirurgie
Orthopädie und Unfallchirurgie bilden den Themenschwerpunkt der aktuellen Ausgabe, die Sie Ende September auch per Post erreichen müsste.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.