10.07.2019 Krankenhaus
Krankenhäuser auf dem Land bekommen mehr Geld
![](https://www.bdc.de/wp-content/uploads/2019/06/05_01_A_06_II_2019_Meyer_teaserimage_iStock-kzenon.jpg)
Jens Spahn: „Regionale Krankenhäuser sind wichtige Anlaufstelle.“
Krankenhäuser in dünn besiedelten Regionen werden ab nächstem Jahr mit zusätzlich 400.000 Euro pro Klinik gefördert. Damit wird eine bessere Versorgung in ländlichen Regionen unterstützt. Bundesweit werden etwa 120 Krankenhäuser gefördert.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn: „Ein Krankenhaus vor Ort ist für viele Bürger ein Stück Heimat. Es gibt ihnen Geborgenheit und Sicherheit. Gerade in gesundheitlichen Notlagen braucht es eine schnell erreichbare Versorgung vor Ort. Daher werden Krankenhäuser in ländlichen Regionen, zu denen es in erreichbarer Nähe keine Alternative gibt, künftig pauschal mit 400.000 Euro im Jahr bezuschusst. Das ist unbürokratische, konkrete und wirksame Hilfe für den ländlichen Raum.“
Hierfür stellen die Krankenkassen 50 Millionen Euro im Jahr zusätzlich zur Verfügung. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft, der GKV-Spitzenverband und der Verband der Privaten Krankenversicherung haben sich nun auf eine Liste der Krankenhäuser verständigt, die die Förderung erstmals ab kommendem Jahr erhalten können. Die Liste der betreffenden Krankenhäuser wird jährlich aktualisiert.
Die Krankenhäuser müssen die Voraussetzungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) für einen Sicherstellungszuschlag erfüllen (unter anderem Bevölkerungsdichte unter 100 Einwohner) sowie eine Fachabteilung für Innere Medizin, Chirurgie oder Geburtshilfe vorhalten. Um die zusätzliche Förderung zu erhalten, müssen die Krankenhäuser, anders als beim Sicherstellungszuschlag, kein Defizit nachweisen.
Hintergrund Zuschlag für bedarfsnotwendige Krankenhäuser im ländlichen Raum
Mit dem am 1. Januar 2019 in Kraft getretenen Pflegepersonalstärkungsgesetz (PpSG) wurde die Finanzierung von Krankenhäusern neu aufgestellt. Ab dem Jahr 2020 erfolgt die Finanzierung der Kosten des einzelnen Krankenhauses für die Pflege am Bett durch ein eigenes Pflegebudget. Damit wird sichergestellt, dass die in den Krankenhäusern anfallenden Pflegepersonalkosten vollständig von den Kostenträgern finanziert werden. Da bislang die Mittel für Pflegepersonalkosten von den Krankenhäusern teilweise auch für andere Personalkosten genutzt wurden, werden ab 2020 rund 200 Millionen Euro in die Landesbasisfallwerte überführt. Mit weiteren 50 Millionen Euro werden Krankenhäuser in ländlichen Regionen gefördert. Damit wird eine bessere Versorgung im ländlichen Raum ermöglicht.
Quelle: Bundesministerium für Gesundheit, Rochusstr. 1, 53123 Bonn, www.bundesgesundheitsministerium.de, 08.07.2019
Weitere Artikel zum Thema
22.02.2019 Pressemitteilungen
Journalistenpreis der Deutschen Chirurgen würdigt Beitrag zur Organspende
Berlin/Nürnberg, 22. Februar 2019: Der Berufsverband der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC) hat einen herausragenden Beitrag aus dem Jugendmagazin fluter mit dem Journalistenpreis der Deutschen Chirurgen ausgezeichnet. Julia Lauter beschreibt in ihrem Artikel „Sein Herz schlägt weiter. Irgendwo.“ den Ablauf einer Organspende – vom Abschied bis zum Neuanfang. Im Rahmen des Bundeskongress Chirurgie verlieh der Präsident des BDC, Prof. Dr. med. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer, den mit 1.500 Euro dotierten Preis.
22.02.2019 Krankenhaus
Spahn: Zahl der Organspenden kann weiter steigen
Der Deutsche Bundestag hat heute das „Zweite Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes – Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende (GZSO)“ beschlossen. Nach dem zweiten Durchgang im Bundesrat kann das nicht zustimmungspflichtige Gesetz voraussichtlich Anfang April in Kraft treten.
22.01.2019 Krankenhaus
Schuss vor den Bug
Der Bundesgesundheitsminister will in bestimmten Fällen, in denen es um innovative, für die Patienten wichtige Leistungen geht, selbst entscheiden, ob sie von den Krankenkassen übernommen werden müssen. Dieses Recht soll gelten, wenn der Gemeinsame Bundesausschuss als Machtgremium der Selbstverwaltung nicht tätig wird, oder wenn er dagegen entschieden hat.
12.12.2018 Krankenhaus
Ärztliche Zweitmeinung zu einer empfohlenen Operation
Die Verfahrensregeln des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), nach denen Patientinnen und Patienten eine zweite ärztliche Meinung zur Notwendigkeit einer empfohlenen Operation einholen können, sind in Kraft getreten. Ein rechtlicher Zweitmeinungsanspruch besteht vorerst bei Eingriffen an den Gaumen- und/oder Rachenmandeln (Tonsillektomie, Tonsillotomie) sowie bei Gebärmutterentfernungen (Hysterektomien).
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.