07.02.2018 Politik
Koalitionsvertrag: Durchaus richtige Akzente gesetzt
Zum Koalitionsvertrag erklärt Bundesärztekammer-Präsident Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery:
Der Koalitionsvertrag setzt beim Thema Gesundheit an vielen Stellen durchaus richtige Akzente. Nur beispielhaft genannt seien hier die vorgesehenen Maßnahmen gegen den Ärztemangel, wie die Förderungen von Landärzten und der Ausbau der Strukturfonds. Mit der Förderung der sektorenübergreifenden Versorgung, Neuregelungen bei der Notfallversorgung und der Reform des Medizinstudiums sind wichtige Zukunftsthemen angesprochen. Gut sind auch die vorgesehene weitere Stärkung der Hospiz- und Palliativversorgung, die geplante Weiterentwicklung des Präventionsgesetzes und der Ausbau des Öffentlichen Gesundheitsdienstes.
Es ist sehr vernünftig, dass das in den Koalitionsverhandlungen höchst strittige Thema des Vergütungssystems nicht mehr unter Zeitdruck entschieden worden ist. Eine von der Bundesregierung eingesetzte wissenschaftliche Kommission soll nunmehr eingehend die medizinischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Fragen für ein modernes Vergütungssystem erörtern. Ob diese Vorschläge umgesetzt werden, so die Koalitionäre, wird danach entschieden. Damit haben alle Beteiligten die Möglichkeit, sich noch einmal eingehend mit den verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für ein modernes Vergütungssystem wie auch den möglichen strukturellen und finanziellen Verwerfungen auseinanderzusetzen.
Wir brauchen hier vernünftige Lösungen. Die Ärzteschaft ist bereit, sich in die anstehenden Beratungen konstruktiv einzubringen.
Quelle: Bundesärztekammer, Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern, Herbert-Lewin-Platz 1, 10623 Berlin, www.bundesaerztekammer.de, 07.02.2017
Weitere Artikel zum Thema
21.10.2020 Politik
Bundesgesundheitsminister Spahn plant drittes Digitalisierungsgesetz
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hält das Tempo bei der Digitalisierung aufrecht. Im Ministerium wird an einem dritten Digitalisierungsgesetz gearbeitet.
14.10.2020 Corona
Mehr Mitsprache im Falle einer erneuten Ausweitung von COVID-19 Maßnahmen
Im Rahmen der COVID-19-Pandemie wurde die medizinische Versorgung elektiver Patienten bundesweit in bisher nicht dagewesenem Umfang eingeschränkt. Das betraf insbesondere auch die chirurgischen Fachdisziplinen, da die elektiven Operationskapazitäten in vielen Krankenhäusern drastisch reduziert wurden. Dies diente unter anderem der Freisetzung von Personal für andere Aufgaben und dem Vorhalten von sonst durch die operierten Patienten belegten Intensivbetten.
07.10.2020 Politik
Erste Apps auf Rezept
Das BfArM hat erste „Apps auf Rezept“ ins Verzeichnis digitaler Gesundheitsanwendungen (DiGA) aufgenommen. Damit können Ärzte erstmals Gesundheitsanwendungen verschreiben.
05.10.2020 BDC|News
Reform der Notfallversorgung: eine Gleichung mit vielen Unbekannten
Die deutschen Notfallaufnahmen arbeiten am Limit. Doch den Corona-Stresstest haben sie erfolgeich bestanden. Was braucht es, um die Leistungsfähigkeit der Notfallversorgung zu erhalten?
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.