11.07.2023 Politik
Klinikreform – Einigung auf Eckpunkte
![](https://www.bdc.de/wp-content/uploads/ebook/117390/OEBPS/images/02_Kurznachrichten_image_01-750x417.jpg)
Bezüglich der Eckpunkte, die Grundlage für den zu erarbeitenden Gesetzentwurf sind, gibt es mehrheitlich Einigung (Link zum Eckpunktepapier des BMG am Ende des Beitrags). Bayern votierte dagegen, Schleswig-Holstein enthielt sich, alle anderen 14 Bundesländer stimmten der Reform zu.
Die Pläne sehen im Kern vor, das DRG-Vergütungssystem in Pauschalen für Behandlungsfälle zu ändern, um Krankenhäuser von finanziellem Druck zu immer mehr Fällen zu lösen. Daher sollen sie einen großen Anteil der Vergütung allein schon für das Vorhalten von Leistungsangeboten bekommen.
Grundlage der Finanzierung durch die Krankenkassen sollen genauer definierte Leistungsgruppen der Kliniken sein – also etwa „Kardiologie“ statt grobe Bezeichnungen wie „innere Medizin“. Die
Leistungsgruppen sollen einheitliche Qualitätsvorgaben etwa bei der Ausstattung, bei Personal und Behandlungserfahrungen absichern. Transparent machen will Lauterbach die Verteilung der Leistungsgruppen auf die Häuser und eine Einteilung in Versorgungsstufen („Level“). Über eine stärker steuernde Funktion der Level gab es keine Einigkeit.
Große Hoffnung auf dem Weg zu einer sektorenübergreifenden und integrierten Gesundheitsversorgung setzt man auf die Level-Ii-Krankenhäuser. Die Standorte dieser Häuser sollen „wesentlicher Bestandteil in der ärztlichen und pflegerischen Aus- und Weiterbildung sowie weiterer Gesundheitsberufe“ sein. Im Verbund mit anderen Kliniken sollen sie eine zentrale Rolle in der Weiterbildung von Ärzten sowie Pflegepersonal bekommen.
Level Ii-Krankenhäuser, die auch von Pflegepersonal geleitet werden können sollen, sollen insbesondere durch die Umwandlung bisheriger Krankenhäuser entstehen, könnten sich aber auch aus ambulanten Versorgungsmodellen heraus entwickeln.
Fachlich-medizinische Entscheidungen würden jedoch ausschließlich ärztlich verantwortet; seitens der pflegerischen Leitung bestehe keine fachliche Weisungsbefugnis gegenüber dem ärztlichen Personal, heißt es in dem Papier weiter.
Neben der allgemeinen stationären Behandlung (mindestens Allgemeinmedizin oder Geriatrie, zusätzlich können Innere Medizin und Chirurgie vorgehalten werden) sollen Level Ii- Krankenhäuser beispielsweise folgende Leistungen erbringen können:
– Ambulante Leistungen aufgrund einer vertragsärztlichen Ermächtigung
– Leistungen des AOP-Katalogs nach § 115b SGB V
– Leistungen nach 115f SGB V (Hybrid-DRGs)
– Ausbau der Leistungen von Institutsambulanzen aus strukturellem Grund mit Zustimmung des Landes
– belegärztliche Leistungen sowie
– Leistungen der Pflege nach SGB V oder SGB XI (mit Ausnahme der stationären Langzeitpflege), insbesondere Übergangspflege nach § 39e SGB V und Kurzzeitpflege
Diese Häuser nähmen allerdings nicht an der Notfallversorgung teil und würden damit grundsätzlich nicht vom Rettungsdienst angefahren.
Für den Anteil, der durch Vertragsärzte erbracht wird, gelte grundsätzlich der mit dem vereinbarten Punktwert bewertete ärztliche Leistungsanteil der jeweiligen EBM-Gebührenordnungsposition. Privatärztliche Leistungen würden durch die niedergelassenen Ärzte auf Grundlage der GÖA berechnet.
Das Eckpunktepapier: Bundesministerium für Gesundheit
Quelle: Ärztenachrichtendienst
Weitere Artikel zum Thema
17.04.2018 Krankenhaus
Arztassistenten: Die Rolle des Physician Assistant im Krankenhaus
In den vergangenen Jahren müssen sich Ärzte im Krankenhaus neben der Patientenbetreuung zunehmend auch um administrative und bürokratische Tätigkeiten kümmern. Diese verschlingen häufig mehrere Stunden pro Tag – Kapazitäten, die in der Patientenversorgen fehlen.
13.04.2018 Politik
KBV fordert schrittweise Entbudgetierung ärztlicher Leistungen
Einem unbegrenzten Bedarf der Patienten an ärztlichen Leistungen kann aus Sicht der KBV keine budgetierte Vergütung der Ärzte gegenüber stehen. Vor allem, wenn die Politik gleichzeitig mehr Arbeitszeit fordert. Das machte der Vorstand der KBV vor Journalisten deutlich und präsentierte ein Konzept für einen schrittweisen Ausstieg aus dem Budget.
11.04.2018 Aus- & Weiterbildung
Rentenwelle und Nachwuchsprobleme: Bald gehen uns die Chirurgen aus
Bis 2020 erreichen etwa 11 000 Chirurginnen und Chirurgen das Rentenalter, das betrifft etwa die Hälfte aller niedergelassenen und fast jeden dritten stationär tätigen Chirurgen. Eine Analyse des Wirtschaftsprüfers PricewaterhouseCoopers zeigt, dass 2030 fast jeder vierte chirurgische Arbeitsplatz unbesetzt sein wird – bei stetig steigenden Operationszahlen in Deutschland und fehlendem Nachwuchs.
10.04.2018 Krankenhaus
Chirurgen und Pflegerat fordern steuerfinanziertes Sofortprogramm für Pflege
Immer häufiger müssen Operationssäle leer stehen und Intensivbetten gesperrt werden, weil in den Kliniken das Fachpersonal fehlt. Die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie (DGCH) und der Deutsche Pflegerat e.V. (DPR) fordern daher in einer gemeinsamen Stellungnahme ein steuerfinanziertes Sofortprogramm zur Schaffung von 50.000 Planstellen für Pflegepersonal, eine bessere Vergütung und eine Umsetzung von Personalschlüsseln, die Schweregrade bei der Versorgung flexibel berücksichtigen. Über die aktuelle Situation und den notwendigen Änderungsbedarf informieren Experten auf einer Pressekonferenz anlässlich des 135. Chirurgenkongresses in Berlin.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.