04.06.2019 Politik
KBV: Digitale Versorgungsstruktur etablieren
Aktiver und gleichberechtigter Akteur wollen Kassenärztliche Vereinigungen (KVen) und Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) beim Digitalisierungsprozess in der ambulanten Versorgung sein. Um dieses Ziel zu erreichen, wird sich der Vorstand der KBV im weiteren Gesetzgebungsverfahren des Digitale-Versorgung-Gesetzes (DVG) für den Aufbau einer gemeinsamen digitalen Versorgungsstruktur einsetzen. Den Auftrag dazu hat er von der Vertreterversammlung (VV) der KBV erhalten.
In ihrer jüngsten Sitzung im Rahmen des Deutschen Ärztetags in Münster hatte die VV einige der von der Politik geplanten Regelungen hinsichtlich digitaler Gesundheitsanwendungen im DVG abgelehnt. Die Kritik bezog sich vor allem auf das im Referentenentwurf den Krankenkassen eingeräumte Recht, im Zuge innovativer digitaler Projekte ihren Versicherten Versorgungsangebote durch Dritte machen zu lassen, an denen Vertragsärzte und -psychotherapeuten nicht beteiligt werden müssen. Diese Art von Digitalisierung lehnen KVen und KBV ab, da es die Aufkündigung des „Vertrags“ zwischen Ärzten und Krankenkassen bedeute. Eine solche Digitalisierung diene hierbei als eine Art „Trojanisches Pferd“.
Gleichzeitig forderte das Parlament der KBV den Gesetzgeber auf, es den KVen und der KBV zu ermöglichen, Digitalisierungsprozesse in der ambulanten Versorgung sowohl mit eigenen Mitteln als auch mit solchen der Krankenkassen aktiv zu unterstützen. Dafür bedürfe es auch der notwendigen Kompetenzen zur Datenverarbeitung. „Damit die Grundprinzipien der freien Arztwahl und des risikoselektionsfreien Zugangs zur ärztlichen Versorgung im digitalen Zeitalter erhalten bleiben, muss der Gesetzgeber die Etablierung einer digitalen Versorgungsplattform – mit der gebotenen Datensicherheit – zur Aufgabe der KVen und der KBV machen und deren Finanzierung sicherstellen“, heißt es in dem entsprechenden Beschluss der VV.
Hintergrund sind neue Regelungen für digitale Gesundheitsanwendungen, wie sie der Referentenentwurf für das DVG vorsieht. Die VV kommt zu dem Schluss, dass dieser die Rolle der KVen und der KBV negiert und die ärztliche Selbstverwaltung demontiert. Sämtliche im DVG vorgesehenen Maßnahmen würden einzig die – vor allem wirtschaftlichen – Interessen der Krankenkassen, der Industrie und von Investoren fördern. Als Beispiel nennt der Beschlussantrag unter anderem, dass für die Erstattungsfähigkeit digitaler Angebote niedrigere Standards gelten sollen als für andere Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Ferner werde das Sammeln von Daten und deren Auswertung nur den Krankenkassen ermöglicht. Ärzte und ihre Selbstverwaltung seien lediglich als Ausführende, nicht aber als eigenständige Akteure eingebunden. Dies sei nicht im Interesse der Versicherten. Patientensicherheit sowie die Qualität der Versorgung stünden bei dem Gesetzentwurf nicht im Fokus, kritisiert die VV. Der Nutzen digitaler Innovationen müsse aber an diesen Zielen gemessen werden. Deshalb müssten Vertragsärzte und -psychotherapeuten sowie ihre Standesvertretungen aktive und gleichberechtigte Partner im Digitalisierungsprozess sein, betonen die Delegierten.
Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, www.kbv.de, Praxisnachrichten, 04.06.2019
Weitere Artikel zum Thema
26.09.2018 Politik
„Kleinteiligkeit des TSVG ist erschreckend“
Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) – Heute will das Kabinett das TSVG beschließen. Der Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) äußert sich hierzu in einer ersten Stellungnahme.
25.09.2018 Politik
Etat des BMG soll auf knapp 15,3 Milliarden Euro steigen
Der Bundestag hat im September über den im Bundeshaushalt 2019 enthaltenen Etat des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) von Bundesminister Jens Spahn (CDU) beraten. Er sieht Ausgaben von insgesamt rund 15,27 Milliarden Euro und damit rund 63 Millionen Euro mehr als im laufenden Jahr vor.
19.09.2018 Politik
Neue elektronische Gesundheitsakte
Bis zu 13,5 Millionen Versicherte von 14 gesetzlichen Krankenkassen und zwei privaten Krankenversicherern haben seit Montag (17.09.2018) kostenfrei die Möglichkeit zur digitalen Verwaltung ihrer persönlichen Gesundheitsdaten mittels Smartphone oder Tablet. Gemeinsam setzen die Versicherer auf eine App der Berliner Betreibergesellschaft.
12.09.2018 Politik
Ärztemonitor 2018: Bürokratielast ist ungebrochen hoch
Bürokratie ist ein echter Zeitfresser in den Praxen der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten. Das belegen neue Zahlen, die die KBV vorab aus dem Ärztemonitor 2018 veröffentlicht hat.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.