11.09.2020 Politik
KBV: Digitale Prozesse sektorenübergreifend angleichen
Mit Blick auf den Entwurf des Krankenhauszukunftsgesetzes hat der KBV-Vorstand die Ungleichbehandlung ambulanter Praxen im Vergleich zu den Kliniken kritisiert. Das geplante Milliardenpaket drohe, „die Ungleichheit bei der Unterstützung von stationärem und ambulantem Sektor zu verschärfen“.
Mit der Digitalisierung des Gesundheitswesens seien wesentliche Chancen, zugleich aber auch erhebliche zeitliche, finanzielle und strukturelle Ressourcenaufwände verbunden, heißt es in einer jetzt veröffentlichten Stellungnahme der KBV. Deshalb sollten jegliche Digitalisierungsmaßnahmen für die an der ambulanten Versorgung beteiligten Gesundheitsberufe und Einrichtungen mit gleicher Geschwindigkeit, Intensität und Förderung analog zum stationären Bereich erfolgen.
„Grundsätzlich begrüßen wir die geplanten Fördermöglichkeiten der Krankenhäuser, die Investitionen in die Digitalisierung müssen aber gleichermaßen auch in die ambulante Versorgung fließen“, forderte KBV-Vorstandsvorsitzender Dr. Andreas Gassen und fügte hinzu: „Die digitalen Strukturen und Prozesse müssen sektorenübergreifend angeglichen werden.“
Ärzte und Praxispersonal nicht im Stich lassen
„Es kann nicht sein, dass ‚stationär vor ambulant‘ kommt – gerade während der Corona-Krise hat der ambulante Sektor entscheidend dafür gesorgt, das Ansteckungsrisiko der Pandemie zu mindern und Infektionsketten zu vermeiden“, betonte KBV-Vize Dr. Stephan Hofmeister. Nun sei die Politik in der Pflicht, Ärzte und Praxispersonal nicht im Stich zu lassen. „Auf den Kosten für die Digitalisierung dürfen die Niedergelassenen nicht komplett allein sitzen bleiben.“
Gefälle der Digitalisierung
„Um ein größer werdendes Gefälle der Digitalisierung zwischen Krankenhäusern und Niedergelassenen zu verhindern, sind die Fristen und Förderungen des ambulanten Sektors dem stationären anzugleichen“, appellierte Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel an Bund und Länder.
Konsequenterweise seien deshalb Regelungen in das Gesetzesvorhaben aufzunehmen, mit denen die aus der Digitalisierung entstehenden Aufwände für die ambulante Versorgung ausgeglichen werden können. „Es sind keine nachvollziehbaren Argumente erkennbar, warum Arztpraxen nicht an dem mehr als vier Milliarden Euro schweren Investitionsprogramm teilhaben dürfen.“
Quelle: Bundesministerium für Gesundheit, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, www.bundesgesundheitsministerium.de, 11.09.2020
Weitere Artikel zum Thema
21.06.2016 Politik
Medikationsplan: KBV-Infopapier zu häufig gestellten Fragen
Die KBV hat als Serviceangebot für Ärzte auf ihrer Internetseite Fragen und Antworten zum bundeseinheitlichen Medikationsplan zusammengestellt, u. a. werden auch Fragen zum Barcode und zur Medikationstabelle thematisiert.
20.06.2016 Politik
Jobsharing-Praxen dürfen künftig mehr Leistungen anbieten
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die Regelungen zum Jobsharing angepasst. Jobsharer mit unterdurchschnittlichem Praxisumfang können ihren Umsatz künftig stärker steigern als bisher.
16.06.2016 Krankenhaus
Krankenhaus Rating Report 2016: Patient Krankenhaus
Die Insolvenzwahrscheinlichkeit deutscher Krankenhäuser ist im Jahr 2014 weitgehend unverändert geblieben. Nach wie vor ist die Kapitalausstattung der Krankenhäuser jedoch unzureichend, der jährliche Investitionsbedarf von mindestens 5,5 Milliarden Euro wird derzeit nicht erreicht.
15.06.2016 Politik
Umfrage: Ärzte sehen informierte Patienten kritisch
Patienten informieren sich immer häufiger selbst über Krankheiten, Behandlungsmöglichkeiten oder Kassenleistungen. Bei niedergelassenen Ärzten ist dieses Verhalten umstritten, oft raten sie Patienten von einer eigenen Recherche ab. Gleichzeitig haben jedoch viele Ärzte selbst Probleme, seriöse Quellen im Internet als solche zu erkennen.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.