11.09.2019 Politik
“Jeder Mitarbeiter in med. Einrichtungen hat ein Recht, vor Infektionen geschützt zu werden!”
Zum diesjährigen Welttag der Patientensicherheit am 17. September 2019 fordert der BVMed-Fachbereich “Nosokomiale Infektionen” (FBNI), dass in Kliniken, Pflegeheimen und ambulanten Einrichtungen noch mehr Anstrengungen für besseren Infektionsschutz und damit für mehr Patientensicherheit unternommen werden.
“Jeder Patient und jeder Mitarbeiter in medizinischen Einrichtungen in Deutschland hat ein Recht, vor gefährlichen und im Zweifel lebensbedrohlichen Infektionen geschützt zu werden”, so BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll. Denn: Laut Robert Koch-Institut (RKI) infizieren sich in Deutschland jedes Jahr schätzungsweise 400.000 bis 600.000 Patienten im Krankenhaus mit einem Erreger. Ungefähr 10.000 bis 15.000 dieser Krankenhausinfektionen führen zum Tod. Eine Hochrechnung der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene geht sogar von 800.000 bis 1,2 Millionen nosokomialen Infektionen und 20.000 bis 30.000 Todesfällen pro Jahr in Deutschland aus. Dabei gelten 20 bis 30 Prozent der Infektionen als vermeidbar – vor allem durch bessere Hygiene.
Die häufigsten Folgen solcher Infektionen sind Lungenentzündungen, Sepsis (Blutvergiftung), Harnwegs- und Wundinfektionen. In Folge dieser Infektionen sterben rund viermal so viele Menschen wie durch Unfälle im Straßenverkehr (bezogen auf 15.000 Sterbefälle) jährlich. Neben dem persönlichen Leid für die Betroffenen und deren Angehörige, ausgelöst durch Todesfälle oder bleibende Komplikationen nach Infektionen, wird auch das Gesundheitssystem stark und unnötig belastet. Das Aktionsbündnis Patientensicherheit (APS, www.aps-ev.de) geht beispielsweise davon aus, dass 15 Prozent aller Aktivitäten und Kosten im Krankenhausbereich auf unzureichende Maßnahmen zum Schutz der Patientensicherheit zurückzuführen sind.
Die Vermeidung von Infektionen setzt bewusstes Handeln aller Beteiligten voraus. “Hier gilt ganz klar der Grundsatz: Prävention geht vor Behandlung”, so Möll. Die breit geführte Diskussion über neue Optionen der Therapie, wie beispielsweise den Einsatz von Antibiotika, ist wichtig. Sie darf jedoch keinesfalls die Aufmerksamkeit für die Prävention von Infektionen überlagern. Verbindliche Standards zur Infektionsprävention sind dafür Voraussetzung. Die einschlägigen Empfehlungen zur Verhinderung von Infektionen, wie die der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim Robert Koch-Institut (KRINKO), müssen in allen Bundesländern verbindlich und vollständig implementiert werden.
Denn die konsequente Umsetzung von Präventionsmaßnahmen ist das effektivste Mittel zur Vermeidung von Krankenhausinfektionen. Alle Möglichkeiten, die den Schutz und damit die Sicherheit der Patienten vor Infektionen erhöhen, sollten auch tatsächlich zum Einsatz kommen und nicht Zeit- oder Kostendruck zum Opfer fallen. Das beginnt mit der Händedesinfektion und geht weiter mit vorbeugenden Maßnahmen bei der Krankenbehandlung, vor und während einer Operation, sowie in der postoperativen Versorgung.
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat den 17. September daher zum jährlichen Welttag der Patientensicherheit ernannt.
Quelle: Bundesverband Medizintechnologie e. V., Reinhardtstraße 29b, 10117 Berlin, www.bvmed.de, 11.09.2019
Weitere Artikel zum Thema
01.09.2020 Aus- & Weiterbildung
BDC-Praxistest: Kompetenzbasierte Weiterbildung: Ursprünge, Inhalte und Erfahrungen
Die Qualität der chirurgischen Weiterbildung stellt grundsätzlich einen wesentlichen Faktor für die die Patientensicherheit dar [1–4]. Auch in Deutschland wird das Thema aktuell wieder diskutiert. Der Deutsche Ärztetag hat bereits 2007 eine Weiterbildungsreform für Deutschland beschlossen. Anders als bei den bisherigen Reformen sollte es hier jedoch nicht nur zu einer Anpassung der bisherigen Weiterbildungskataloge, sondern auch zu einer Änderung der Struktur hin zu kompetenzbasierten Inhalten kommen.
01.09.2020 BDC|News
Medizin für den Menschen: Gesundheit vor Gewinn – Gedanken zum offenen Brief des Bündnisses Junger Ärzte vor dem Hintergrund des Nachwuchsmangels
Die aktuelle Covid-19-Pandemie führt uns die Leistungs- und Adaptationsfähigkeit unseres Gesundheitssystems vor Augen: Die adäquate Behandlung von Covid-19 infizierten Patienten und den resultierenden gesundheitlichen Folgen, aber auch anderer notfallmäßig und dringlich zu behandelnder Erkrankungen und Verletzungen ist, befreit von einigen bürokratischen Fesseln, effizienter möglich geworden.
01.09.2020 Politik
Anlassloses Testen auf SARS-Cov-2
Netzwerk für Evidenzbasierte Medizin: Für Personen, bei denen kein begründeter Verdacht auf eine Infektion vorliegt, ist die Aussagekraft eines einzelnen positiven Testergebnisses verschwindend gering.
25.08.2020 Politik
Wann muss getestet werden vor elektivem ambulanten Eingriff?
Ist ein Abstrich auf SARS-CoV-2 vor einer elektiven ambulanten Operation erforderlich? Dr. med. Ralf W. Schmitz, Leiter des BDC|Referats Niedergelassene bringt die BDC-Position auf den Punkt.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.