11.09.2019 Politik
“Jeder Mitarbeiter in med. Einrichtungen hat ein Recht, vor Infektionen geschützt zu werden!”
Zum diesjährigen Welttag der Patientensicherheit am 17. September 2019 fordert der BVMed-Fachbereich “Nosokomiale Infektionen” (FBNI), dass in Kliniken, Pflegeheimen und ambulanten Einrichtungen noch mehr Anstrengungen für besseren Infektionsschutz und damit für mehr Patientensicherheit unternommen werden.
“Jeder Patient und jeder Mitarbeiter in medizinischen Einrichtungen in Deutschland hat ein Recht, vor gefährlichen und im Zweifel lebensbedrohlichen Infektionen geschützt zu werden”, so BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll. Denn: Laut Robert Koch-Institut (RKI) infizieren sich in Deutschland jedes Jahr schätzungsweise 400.000 bis 600.000 Patienten im Krankenhaus mit einem Erreger. Ungefähr 10.000 bis 15.000 dieser Krankenhausinfektionen führen zum Tod. Eine Hochrechnung der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene geht sogar von 800.000 bis 1,2 Millionen nosokomialen Infektionen und 20.000 bis 30.000 Todesfällen pro Jahr in Deutschland aus. Dabei gelten 20 bis 30 Prozent der Infektionen als vermeidbar – vor allem durch bessere Hygiene.
Die häufigsten Folgen solcher Infektionen sind Lungenentzündungen, Sepsis (Blutvergiftung), Harnwegs- und Wundinfektionen. In Folge dieser Infektionen sterben rund viermal so viele Menschen wie durch Unfälle im Straßenverkehr (bezogen auf 15.000 Sterbefälle) jährlich. Neben dem persönlichen Leid für die Betroffenen und deren Angehörige, ausgelöst durch Todesfälle oder bleibende Komplikationen nach Infektionen, wird auch das Gesundheitssystem stark und unnötig belastet. Das Aktionsbündnis Patientensicherheit (APS, www.aps-ev.de) geht beispielsweise davon aus, dass 15 Prozent aller Aktivitäten und Kosten im Krankenhausbereich auf unzureichende Maßnahmen zum Schutz der Patientensicherheit zurückzuführen sind.
Die Vermeidung von Infektionen setzt bewusstes Handeln aller Beteiligten voraus. “Hier gilt ganz klar der Grundsatz: Prävention geht vor Behandlung”, so Möll. Die breit geführte Diskussion über neue Optionen der Therapie, wie beispielsweise den Einsatz von Antibiotika, ist wichtig. Sie darf jedoch keinesfalls die Aufmerksamkeit für die Prävention von Infektionen überlagern. Verbindliche Standards zur Infektionsprävention sind dafür Voraussetzung. Die einschlägigen Empfehlungen zur Verhinderung von Infektionen, wie die der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim Robert Koch-Institut (KRINKO), müssen in allen Bundesländern verbindlich und vollständig implementiert werden.
Denn die konsequente Umsetzung von Präventionsmaßnahmen ist das effektivste Mittel zur Vermeidung von Krankenhausinfektionen. Alle Möglichkeiten, die den Schutz und damit die Sicherheit der Patienten vor Infektionen erhöhen, sollten auch tatsächlich zum Einsatz kommen und nicht Zeit- oder Kostendruck zum Opfer fallen. Das beginnt mit der Händedesinfektion und geht weiter mit vorbeugenden Maßnahmen bei der Krankenbehandlung, vor und während einer Operation, sowie in der postoperativen Versorgung.
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat den 17. September daher zum jährlichen Welttag der Patientensicherheit ernannt.
Quelle: Bundesverband Medizintechnologie e. V., Reinhardtstraße 29b, 10117 Berlin, www.bvmed.de, 11.09.2019
Weitere Artikel zum Thema
24.04.2023 Politik
Lauterbach zum Einsatz Künstlicher Intelligenz in der Medizin
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach warnt vor einer riskanten Ausbreitung unregulierter medizinischer Angebote im Netz, die auf Künstlicher Intelligenz (KI) basieren.
01.04.2023 Gesetzgebungsverfahren
Offener Brief – Den Deutschen Irrweg in der Organspendepolitik beenden
Laut dem Bündnis ProTransplant sind drei Jahre nach Abstimmung des Bundestages über die neue Gesetzgebung weitere 3.000 Menschen verstorben, die mit einer Organspende hätten gerettet werden können. Statt der erhofften Verdopplung der Organspendezahlen gebe es einen schlimmeren Einsturz als je zuvor. Jetzt hat das Bündnis sich in einem offenen Brief am 01. März 2023 an den Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach gewandt und in fünf Punkten seine Forderungen formuliert.
01.04.2023 Politik
Patientenbeauftragter der Bundesregierung übernimmt Schirmherrschaft für das Infoportal Hautkrebs
Der BDC ist im Beirat des NVKH e.V. vertreten und leistet hier einen wichtigen Teil zum interdisziplinären Austausch.
15.03.2023 BDC|News
Gemeinsame Stellungnahme zur Qualitätssicherung-Vereinbarung zur Interventionellen Radiologie
Gemäß der QS-Vereinbarung zur Interventionellen Radiologie aus dem Jahr 2010 gibt es keine Möglichkeit für Gefäßchirurg:innen und Angiolog:innen, im ambulanten (EBM gesteuerten) Bereich Eingriffe/Interventionen in der Gefäßmedizin anzubieten.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.