02.02.2024 Politik
Inkrafttreten von Beschlüssen des G-BA
![](https://www.bdc.de/wp-content/uploads/2017/01/ce67085d6896a3fd1b8add74448a6fae-750x499.jpg)
Inkrafttreten von Beschlüssen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA)
Folgender Beschluss vom 16. November 2023 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 1. Juli 2024 in Kraft:
Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren: Aufnahme von Eingriffen zum Hüftgelenkersatz
Folgende Beschlüsse vom 6. Dezember 2023 wurden im Bundesanzeiger veröffentlicht und treten mit Wirkung vom 1. Januar 2024 in Kraft:
Mindestmengenregelungen: Anpassung der Anlage an die ICD-10-GM und den OPS 2024
Folgender Beschluss vom 6. Dezember 2023 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2024 in Kraft:
Weitere Artikel zum Thema
29.08.2018 Politik
Patientenbefragung: Terminvergabe und Behandlung sind gut
Seit 2006 führt die KBV quantitative und qualitative Befragungen von Versicherten durch. Sie alle zeigen einen stabilen Trend: ein hohes Maß an Zufriedenheit mit der ambulanten Versorgung.
24.08.2018 Politik
Terminservicegesetz reguliert in Arztpraxis hinein
Das Terminservice- und Versorgungsgesetz ebnet aus Sicht des Vorstands der KBV den Weg in eine „Wünsch-dir-was-Versorgung“ und unterstützt nicht die Behandlung wirklich kranker Menschen. Zu diesem Schluss kamen die drei KBV-Vorstände im Interview mit dem „Klartext“, das die KBV in Ausschnitten vorab auf ihrer Website veröffentlicht hat.
23.08.2018 Politik
Unterschiede zwischen Notfallversorgung und Terminservicestelle
„Wir begrüßen die Bemühungen zur Verbesserung der ambulanten Versorgung, soweit sie dem Ziel dienen, dem gesellschaftlichen und demographischen Wandel möglichst frühzeitig Rechnung zu tragen“, sagte Rudolf Henke, 1. Vorsitzender des Marburger Bundes, anlässlich der Verbändeanhörung im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zum Referentenentwurf für das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG).
22.08.2018 Politik
Ärzte erhalten mehr Geld für Behandlung gesetzlich Versicherter
Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Spitzenverband) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) haben sich in einer ersten Stufe auf die Anhebung der Honorare niedergelassener Ärzte für 2019 verständigt. Das Gesamtvolumen der Steigerung entspreche rund 550 Millionen Euro.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.