05.07.2018 Politik
Indikationsgerechte Verordnung mit Mischpreisen muss definitiv regressfrei sein
Anlässlich der gestrigen Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) zur Rechtmäßigkeit der Bildung sogenannter Mischpreise bei Arzneimitteln erklärte Dr. Stephan Hofmeister, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, heute in Berlin (KBV):
„Die Entscheidung des BSG ist erst einmal positiv. Die Richter haben klargestellt, dass Mischpreise für Arzneimittel grundsätzlich zulässig sind. Damit ist der Status von vor dem anderslautenden Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg aus dem vergangenen Jahr wieder hergestellt. Allerdings kennen wir noch nicht die Einzelheiten und müssen daher die schriftliche Urteilsbegründung abwarten. Das Urteil ist jedoch schon mal ein erster Schritt, auf den wir bei der Klärung der Frage der Wirtschaftlichkeit aufbauen können. Aus Sicht der KBV bedarf es nach wie vor der eindeutigen und rechtssicheren Feststellung, dass die Verordnung von Arzneimitteln mit Mischpreisen grundsätzlich als wirtschaftlich anerkannt wird. Ziel muss sein, dass Ärzte keine Sorge haben müssen, von den Krankenkassen in Regress genommen zu werden, wenn sie solche Arzneimittel indikationsgerecht verordnen. Für die Entscheidung für oder gegen eine Therapie muss die individuelle Abwägung des Arztes ausschlaggebend sein und nicht das Spardiktat der Krankenkassen.“
Hintergrund: Das BSG hat mit seinem heutigen Beschluss ein Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Berlin-Brandenburg vom Juni 2017 widersprochen. Damals hatte das LSG einen Beschluss zur Preisbildung bei Arzneimitteln getroffen, bei denen der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) für bestimmte Patientengruppen einen Zusatznutzen festgestellt hat, für andere nicht. Das LSG hatte entschieden, dass ein Erstattungsbetrag, der sowohl die Patientengruppen mit als auch jene ohne Zusatznutzen einpreist, nicht als wirtschaftlich erachtet werden kann, wenn das Arzneimittel für die Patientengruppe ohne Zusatznutzen teurer ist als die zweckmäßige Vergleichstherapie. Verschreiben Ärzte diese Medikamente trotzdem, droht ihnen ein Regress. Die Folge wäre ein faktischer Verordnungsausschluss für bestimmte Patientengruppen, beispielsweise mit onkologischen Erkrankungen oder für Kinder und Jugendliche, mit denen schon aus ethischen Gründen keine Arzneimittelstudien durchgeführt werden. Die KBV hatte daraufhin gefordert, dass vereinbarte Erstattungsbeträge für Arzneimittel die Wirtschaftlichkeit über das gesamte Anwendungsgebiet abdecken müssen.
Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, www.kbv.de, 05.07.2018
Weitere Artikel zum Thema
01.03.2020 Politik
Intersektorale Versorgung – Zukunftskonzepte unter Berücksichtigung der Rolle der Chirurgie
Die Überwindung der Sektorengrenzen ist eine der großen Herausforderungen im deutschen Gesundheitswesen – und wäre gleichzeitig eine Maßnahme zur Lösung oder zumindest Linderung vieler Probleme. Denn die immer noch starke „Versäulung“ der medizinischen Versorgung wird dem tatsächlichen Bedarf nicht gerecht.
01.03.2020 Politik
Der Beitrag des G-BA zur flächendeckenden Versorgung in der Chirurgie
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in den vergangenen zwei Jahren eine Vielzahl von Beschlüssen gefasst, die darauf abzielen, die ambulante und stationäre Versorgung flächendeckend so zu gestalten, dass die Patientinnen und Patienten jetzt und auch in Zukunft bestmöglich chirurgisch behandelt werden können.
01.03.2020 Politik
Grußwort zum 60. Jahrestag des BDC
Seit der Gründung des Berufsverbandes der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC) am 23. April 1960 in München hat sich das Gesundheitssystem in Deutschland ganz wesentlich verändert. Das gilt auch für die Chirurgie. Nahmen an der Gründungssitzung des BDC noch 40 Chirurgen teil, hat der Berufsverband heute mehr als 17.000 Mitglieder und ist Europas größte Chirurgenvereinigung.
01.03.2020 Politik
Wissenschaft und Berufspolitik – zwei Seiten einer Medaille
Der medizinische Fortschritt vollzieht sich seit Jahren in atemberaubendem Tempo – für Mediziner wie für Patienten gleichermaßen. Den jeweils neuesten Stand der Wissenschaft im Blick zu behalten ist in der Medizin seit jeher Verpflichtung und Herausforderung. Die Chirurgen haben sich deswegen bereits vor 148 Jahren in der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie zusammengeschlossen: Sie ist damit eine der ältesten medizinischen Fachgesellschaften.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.