01.11.2015 Politik
Implantatpass: Pflicht ab 1. Oktober 2015
![](https://www.bdc.de/wp-content/uploads/ebook/5230/OEBPS/images/07-Passion_Chirurgie_Politik-1.jpg)
Laut Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) sind Gesundheitseinrichtungen und ambulante Zentren, die medizinische Implantate einsetzen seit 1. Oktober 2015 dazu verpflichtet, Patienten einen Implantatpass (in Papierform) auszuhändigen.
„Der Implantatpass ist ein wichtiger Beitrag zur Erhöhung der Patientensicherheit“, sagte BVMed Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Joachim M. Schmitt. So soll durch die Dokumentation gewährleistet werden, dass betroffene Patienten bei Produktproblemen kurzfristig ermittelt werden können.
Der Implantatpass gilt nach der MPBetreibV für alle aktiven Implantate (mit einer eigenen Energiequelle ausgestattet, beispielsweise Schrittmacher oder Cochlea-Implantate), sowie für Herzklappen, nicht resorbierbare Gefäßprothesen und -stützen, Gelenkersatzimplantate für Hüfte oder Knie, Wirbelkörperersatzsysteme und Bandscheibenprothesen sowie Brustimplantate.
Der verpflichtende Implantatpass ist ein Bestandteil der Änderung der Medizinprodukte-Betreiberverordnung aus dem Jahr 2014.
Der Pass muss folgende Angaben enthalten (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 MPBetreiberVO):
• Vor- und Zuname des Patienten,
• Bezeichnung, Art und Typ sowie Loscode oder die Seriennummer des Medizinproduktes,
• Name oder Firma des Herstellers des Medizinproduktes,
• Datum der Implantation und
• Name der verantwortlichen Person und der Einrichtung, die die Implantation durchgeführt hat.
Die Verpflichtung richtet sich nach dem Gesetz an die für die Implantation verantwortliche Gesundheitseinrichtung.
Implantatpass: Pflicht ab 1. Oktober 2015. Passion Chirurgie. 2015 November, 5(11): Artikel 07_01.
Weitere Artikel zum Thema
26.07.2017 Politik
Eindeutiger Trend: Ambulante Behandlungen nehmen stetig zu
Ambulantisierung - Ein wachsender Anteil an Patienten wird in den Praxen der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte versorgt. Das stellt eine Chance dar, um Versorgung zukunftsfest zu machen, auch durch eine gezieltere Verteilung der finanziellen Ressourcen.
26.07.2017 Aus- & Weiterbildung
Fachkräftemangel – eine Herausforderung für alle
"Wir müssen aufhören den Beruf der Pflege schlechtzureden. Und es ist an der Zeit, dass Politik und Kostenträger ihre Verantwortung für die Pflegekräfte übernehmen", erklärte Thomas Reumann, Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG). "Gesundheitspolitik muss widerspruchsfreier werden. Wer mehr Personal und Personaluntergrenzen fordert, muss auch die Refinanzierung sichern. Wir brauchen auch die Unterstützung der Politik, um dem sich verschärfenden Fachkräftemangel entgegenwirken zu können.
24.07.2017 Politik
Neuer Präsident der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie
Professor Dr. med. Jörg Fuchs hat am 1. Juli 2017 für ein Jahr die Präsidentschaft der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie (DGCH) übernommen. Der Direktor der Klinik und Poliklinik für Kinderchirurgie und Kinderurologie am Universitätsklinikum Tübingen löst damit turnusgemäß Professor Dr. med. Tim Pohlemann aus Homburg/Saar ab. Mit der Amtszeit des neuen Präsidenten wechseln auch andere Positionen im Präsidium der DGCH.
05.07.2017 Krankenhaus
SpiFa unterstützt verbesserte Versorgung durch Belegarztwesen
Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) befürwortet die Vorschläge von Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und Bundesverband Deutscher Internisten (BDI) zum Ausbau des Belegarztwesens als anerkannter Möglichkeit für die Verzahnung ambulanter und stationärer Behandlungsstrukturen.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.