01.03.2019 Krankenhaus
Implantateregister kann Patientensicherheit erhöhen, braucht aber Transparenz
Stellungnahme des Aktionsbündnis Patientensicherheit zeigt Ergänzungsbedarf des Gesetzesentwurfs zum Implantateregister auf
Internationale Beispiele zeigen, dass Implantateregister wesentlich zur Erhöhung der Patientensicherheit beitragen können. Voraussetzung dafür ist, dass die Angaben verlässlich, aussagekräftig und verständlich für Ärzte und Patienten sind. Deshalb begrüßt das Aktionsbündnis Patientensicherheit die Gesetzesinitiative der Bundesregierung, sieht aber wesentlichen Ergänzungsbedarf, damit das Gesetz diese Wirkung auch entfalten kann.
„Es ist überfällig, dass Erkenntnisse zur Qualität von Implantaten für die Behandlung von Patienten herangezogen werden“ sagt Hedwig François-Kettner, Vorsitzende des Aktionsbündnis Patientensicherheit zur anstehenden Gesetzesinitiative, zu der das Bundesgesundheitsministerium für den 26. Februar zur Anhörung eingeladen hat. Erfahrungen beispielsweise aus skandinavischen Ländern zeigen, dass durch gute Register die Rate an Revisionsoperationen halbiert werden konnte. „Damit die Patienten in Deutschland möglichst schnell ähnlich gut geschützt werden wie zum Beispiel in Schweden, sollten die Registerbetreiber verpflichtet werden, die vorliegenden ausländischen Daten zu Implantaten zu integrieren. Im Interesse der Patienten können wir nicht weitere Jahre mit dem mühsamen Aufbau vollständiger Datensätze verbringen.“
Eine weitere, aus Sicht des Aktionsbündnis Patientensicherheit unverzichtbare Ergänzung betrifft die Nutzung der gewonnenen Erkenntnisse. „Es darf nicht sein, dass die Ergebnisse des Implantateregisters de facto nur einer kleinen Gruppe eingeweihter Experten zu Gute kommen. Ärzte und Patienten brauchen Zugang zu den Erkenntnissen und eine Darstellung, die verständlich ist und klare Aussagen aus den Daten ableitet“, fordert François-Kettner. „Nur wenn Ärzte und Patienten die Informationen erhalten, können sie die Patientensicherheit vor Ort verbessern! Die nötigen Ressourcen hierfür müssen bereitgestellt werden.“
Quelle: Aktionsbündnis Patientensicherheit (APS), Am Zirkus 2, 10117 Berlin, www.aps-ev.de, 26.02.2019
Weitere Artikel zum Thema
09.10.2018 Krankenhaus
38 % der Krankenhauspatienten im Jahr 2017 operiert
Bei 38 % (7,1 Millionen) der 18,9 Millionen stationär in allgemeinen Krankenhäusern behandelten Patientinnen und Patienten wurde im Jahr 2017 eine Operation durchgeführt. Gegenüber dem Vorjahr hat sich der Anteil nicht verändert.
02.10.2018 Krankenhaus
DKG zum Qualitätsreport des IQTIG
Der diesjährige Qualitätsreport des Instituts für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) zeigt einmal mehr die herausragende Qualität in deutschen Krankenhäusern. 1.516 Kliniken lieferten 2,5 Millionen Datensätze zur externen stationäre Qualitätssicherung für das Erfassungsjahr 2017.
10.08.2018 Krankenhaus
Barmer Krankenhausreport 2018
In Deutschland leiden rund 200.000 Frauen und Männer über 65 Jahren an einer erweiterten Bauchschlagader, einer im schlimmsten Falle tödlichen Gefahr. Wie hoch deren Sterberisiko im Falle einer planbaren Operation ist, hängt davon ab, wie und in welchem Krankenhaus operiert wird. Das geht aus dem BARMER-Krankenhausreport 2018 hervor, der am Donnerstag in Berlin vorgestellt wurde.
09.08.2018 Krankenhaus
328.500 Pflegevollkräfte für 19,5 Millionen im Krankenhaus behandelte Fälle im Jahr 2017
Im Jahr 2017 versorgten 328 500 Pflegevollkräfte knapp 19,5 Millionen stationär im Krankenhaus behandelte Fälle. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach vorläufigen Ergebnissen weiter mitteilt, waren das 3 400 Pflegevollkräfte oder 1,0 % mehr als im Jahr zuvor. Bei Vollkräften handelt es sich um die auf die volle tarifliche Arbeitszeit umgerechneten Beschäftigten im Pflegedienst.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.