01.03.2019 Krankenhaus
Implantateregister kann Patientensicherheit erhöhen, braucht aber Transparenz
Stellungnahme des Aktionsbündnis Patientensicherheit zeigt Ergänzungsbedarf des Gesetzesentwurfs zum Implantateregister auf
Internationale Beispiele zeigen, dass Implantateregister wesentlich zur Erhöhung der Patientensicherheit beitragen können. Voraussetzung dafür ist, dass die Angaben verlässlich, aussagekräftig und verständlich für Ärzte und Patienten sind. Deshalb begrüßt das Aktionsbündnis Patientensicherheit die Gesetzesinitiative der Bundesregierung, sieht aber wesentlichen Ergänzungsbedarf, damit das Gesetz diese Wirkung auch entfalten kann.
„Es ist überfällig, dass Erkenntnisse zur Qualität von Implantaten für die Behandlung von Patienten herangezogen werden“ sagt Hedwig François-Kettner, Vorsitzende des Aktionsbündnis Patientensicherheit zur anstehenden Gesetzesinitiative, zu der das Bundesgesundheitsministerium für den 26. Februar zur Anhörung eingeladen hat. Erfahrungen beispielsweise aus skandinavischen Ländern zeigen, dass durch gute Register die Rate an Revisionsoperationen halbiert werden konnte. „Damit die Patienten in Deutschland möglichst schnell ähnlich gut geschützt werden wie zum Beispiel in Schweden, sollten die Registerbetreiber verpflichtet werden, die vorliegenden ausländischen Daten zu Implantaten zu integrieren. Im Interesse der Patienten können wir nicht weitere Jahre mit dem mühsamen Aufbau vollständiger Datensätze verbringen.“
Eine weitere, aus Sicht des Aktionsbündnis Patientensicherheit unverzichtbare Ergänzung betrifft die Nutzung der gewonnenen Erkenntnisse. „Es darf nicht sein, dass die Ergebnisse des Implantateregisters de facto nur einer kleinen Gruppe eingeweihter Experten zu Gute kommen. Ärzte und Patienten brauchen Zugang zu den Erkenntnissen und eine Darstellung, die verständlich ist und klare Aussagen aus den Daten ableitet“, fordert François-Kettner. „Nur wenn Ärzte und Patienten die Informationen erhalten, können sie die Patientensicherheit vor Ort verbessern! Die nötigen Ressourcen hierfür müssen bereitgestellt werden.“
Quelle: Aktionsbündnis Patientensicherheit (APS), Am Zirkus 2, 10117 Berlin, www.aps-ev.de, 26.02.2019
Weitere Artikel zum Thema
11.11.2019 Krankenhaus
Zi-Broschüre: „Zahlen zur ambulanten Notfallversorgung in Deutschland“
Das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung hat aktuelle Daten zur ambulanten Notfallversorgung sowie zum ärztlichen Bereitschaftsdienst ausgewertet und in einer Informationsbroschüre zusammengefasst.
23.10.2019 DRG
Krankenhausentgeltkatalog 2020 steht fest
Trotz schwieriger Verhandlungen haben sich die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), der GKV-Spitzenverband und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) auf den im kommenden Jahr geltenden Fallpauschalenkatalog (DRG-Katalog) verständigt. Der DRG-Katalog ist seit dem Jahr 2004 verbindliche Abrechnungsgrundlage für rund 19 Millionen stationäre Fälle pro Kalenderjahr und steuert ein Finanzierungsvolumen von über 75 Milliarden Euro.
18.10.2019 Krankenhaus
Klinik oder Praxis? Ambulante Medizin wird für Studierende immer interessanter
Immer mehr Medizinstudierende interessieren sich für eine Tätigkeit in der ambulanten Versorgung. Das ist ein Ergebnis des Berufsmonitorings der KBV, in dem rund 14.000 Nachwuchsmediziner zu ihren Erwartungen an ihre berufliche Zukunft befragt wurden.
10.10.2019 Krankenhaus
Bundeskabinett beschließt Faire-Kassenwettbewerb-Gesetz
Der Wettbewerb zwischen den gesetzlichen Krankenkassen soll künftig fairer und zielgenauer als bisher ausgestaltet werden. Das ist das Ziel des "Gesetzes für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung" (GKV-FKG), dem das Bundeskabinett am Mittwoch (09.10.2019) zugestimmt hat.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.