28.03.2019 Praxis
Immer weniger Allgemeinchirurgen in der Fläche
Expertenstatement: BDC kritisiert undifferenzierte Bedarfsplanung
Berlin/München, 28. März 2019 – Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die flächendeckende Patientenversorgung durch Fachärzte zu verbessern, auch in der Chirurgie. Die neue Bedarfsplanung wird nach der Zusammenlegung von Chirurgie und Orthopädie in den kommenden Jahren allerdings dafür sorgen, dass immer mehr klassisch chirurgisch ausgerichtete Facharztsitze von Orthopäden/Unfallchirurgen abgelöst werden. „Der BDC fordert eine genauere Definition des Bedarfs von grundversorgenden Praxen in der Allgemeinchirurgie und der Orthopädie/Unfallchirurgie und die Berücksichtigung spezieller Versorgungserfordernisse“, erklärt BDC-Vizepräsident Dr. med. Jörg-A. Rüggeberg.
Die neuen Bedarfsplanungsrichtlinien würden im Prinzip den Vorgaben einer neuen Weiterbildungsordnung folgen, die weder den Orthopäden noch den Chirurgen kenne, sondern insgesamt acht Subspezialisierungen im Gesamtgebiet Chirurgie. „Insofern ist eine Zusammenlegung richtig, aber nur unter der Maßgabe einer differenzierten Bedarfsanalyse. Wir müssen dafür sorgen, dass einerseits die Grundversorgung (Allgemeinchirurgie und Unfallchirurgie/Orthopädie) sichergestellt wird und andererseits Spezialversorger wie zum Beispiel Gefäß-, Kinder-, Viszeral- oder Plastische Chirurgen ausreichend berücksichtigt werden“, erklärt der Vizepräsident des BDC.
Insgesamt steigen zwar die Arztzahlen in Deutschland, allerdings sinkt die Zahl der bisherigen chirurgischen Kassenarztsitze im Gegensatz zu orthopädischen. Laut Rüggeberg sei das die Folge des Beschlusses durch den Gemeinsamen Bundesauschuss (G-BA) vom 21.12.2004, in dem die neuen Fachärzte für Orthopädie und Unfallchirurgie der Arztgruppe der Orthopäden zugeordnet werden. Bei einer Übernahme eines Chirurgensitzes würde dieser Sitz automatisch in einen Orthopädensitz umgewandelt.
Der neue Beschluss des G-BA zur Zusammenlegung der Planungsgruppen führe nun dazu, dass sich die Entwicklung für die originäre chirurgische Versorgung in der Fläche verschlechtere. Chirurgensitze würden von neuen Fachärzten für Orthopädie und Unfallchirurgie übernommen und deswegen von der Planungsgruppe Chirurgie in die Gruppe Orthopädie wandern. „Es stehen Tür und Tor offen, Chirurgensitze zu besetzen – ohne Berücksichtigung der Versorgung. Das wird langfristig zur chirurgischen Unterversorgung führen. Bislang ist auch kein Ausgleichsmodell bekannt.“
Der BDC fordert daher eine Differenzierung der Bedarfsplanung vorzunehmen in wohnortnah zu planende Grundversorger (Allgemeinchirurgen und Orthopäden/Unfallchirurgen) sowie überregional zu planende Spezialversorger (Gefäß-, Kinder-, Viszeral-, Plastische Chirurgen).
„Chirurgie und Orthopädie sind zwar ein Fach, haben aber sehr unterschiedliche Versorgungsaufgaben“, so Rüggeberg. „Der gewünschte Vorteil durch zunehmende Spezialisierung darf nicht zum Versorgungsnachteil für unsere Patienten werden.“
Weitere Artikel zum Thema
23.08.2018 Politik
Unterschiede zwischen Notfallversorgung und Terminservicestelle
„Wir begrüßen die Bemühungen zur Verbesserung der ambulanten Versorgung, soweit sie dem Ziel dienen, dem gesellschaftlichen und demographischen Wandel möglichst frühzeitig Rechnung zu tragen“, sagte Rudolf Henke, 1. Vorsitzender des Marburger Bundes, anlässlich der Verbändeanhörung im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zum Referentenentwurf für das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG).
22.08.2018 Politik
Ärzte erhalten mehr Geld für Behandlung gesetzlich Versicherter
Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Spitzenverband) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) haben sich in einer ersten Stufe auf die Anhebung der Honorare niedergelassener Ärzte für 2019 verständigt. Das Gesamtvolumen der Steigerung entspreche rund 550 Millionen Euro.
03.08.2018 Politik
Vertragsärzte sehen das Terminservicegesetz skeptisch
Das geplante Terminservice- und Versorgungsgesetz wird von vielen niedergelassenen Ärzten skeptisch gesehen. Durchaus positiv werde wahrgenommen, dass einer Erhöhung der Sprechstundenzeit auch eine Mehrvergütung folgen solle, sagte KBV-Chef Dr. Andreas Gassen in einem Video-Interview.
26.07.2018 Politik
Terminservice- und Versorgungsgesetz
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat am 24.07.2018 in Berlin den Entwurf des "Gesetzes für schnellere Termine und bessere Versorgung" (Terminservice- und Versorgungsgesetz) offiziell vorgelegt. Ziel ist es, gesetzlich Krankenversicherten schneller als bisher zu einem Arzttermin zu verhelfen und Versorgungsalternativen in strukturschwachen Gebieten zu schaffen.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.