Mit dem neuen Jahr gehen auch einige Veränderungen für niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten einher. Wesentliche Neuerungen hat das Redaktionsteam der PraxisNachrichten zusammengestellt.
Die Übersicht fasst vor allem Änderungen und Neuerungen zusammen, über die im vergangenen Jahr in den PraxisNachrichten berichtet wurde. Die Liste stellt insofern nur eine Auswahl dar.
Orientierungswert um 1,58 Prozent gestiegen
Der Orientierungswert wurde zum 1. Januar auf 10,8226 Cent angehoben (bisher: 10,6543 Cent). Damit steigt die Vergütung für alle ärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen um rund 1,58 Prozent. Das bedeutet etwa 550 Millionen Euro mehr für die Versorgung gesetzlich krankenversicherter Patienten.
Voraussichtlich weitere rund 70 Millionen Euro mehr müssen die Krankenkassen in diesem Jahr bereitstellen, um den wachsenden Behandlungsbedarf ihrer Versicherten zu finanzieren.
Bis Ende September wollen KBV und GKV-Spitzenverband die Arbeiten zur Weiterentwicklung des EBM abschließen. Die Änderungen sollen zum 1. Januar 2020 in Kraft treten. Unter anderem wird der Bewertungsausschuss darin aufgefordert, die Bewertung technischer Leistungen zu überprüfen.
Die Grundlage für die Kodierung der Behandlungsdiagnosen in der vertragsärztlichen Versorgung ist aktualisiert worden. Die aktuell gültige Version 2019 der Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme 10. Revision – German Modification (ICD-10-GM) trat zum 1. Januar in Kraft und ist in den Praxisverwaltungssystemen hinterlegt.
Der Einheitliche Bewertungsmaßstab für das erste Quartal 2019 kann auf der Website der KBV als praktische Online-Version mit Suchfunktion abgerufen werden. Nutzer können sich die aktuelle Version außerdem als PDF-Dokument herunterladen – entweder als Gesamtfassung oder für einzelne Arztgruppen.
Bis Ende März müssen Praxen alle Komponenten für die Telematikinfrastruktur bestellen
In diesem Jahr wird es ernst mit der Telematikinfrastruktur (TI): Bis spätestens 31. März müssen Ärzte und Psychotherapeuten die notwendigen Komponenten für den Anschluss an die TI verbindlich bestellen und dies gegenüber ihrer Kassenärztlichen Vereinigung nachweisen. Bis Ende Juni muss die Technik installiert sein, damit ab 1. Juli alle Praxen und alle Medizinischen Versorgungszentren das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) durchführen können. Das sieht der neue Zeitplan des Gesetzgebers vor.
Das ambulante Operieren hinkt in Deutschland nach wie vor deutlich hinter vergleichbaren mitteleuropäischen Ländern hinterher. Die Patienten und die Krankheitsbilder unterscheiden sich im Grunde nicht, auch die ärztliche Qualifikation der operierenden Fächer ist nicht anders. Woran liegt es also, dass wir ambulantes Operieren nicht in größerem Umfang anbieten?
Die vorletzte Ausgabe der Passion Chirurgie in diesem Jahr widmet sich dem Thema „Handchirurgie“. Die Fokusartikel beschäftigen sich mit dem ambulanten Operieren in der Handchirurgie aus der Perspektive der Niederlassung und mit Handverletzungen im Sport.
Bleiben Sie gesund
Ihre PASSION CHIRURGIE-Redaktion
Im Fokus steht in diesem Monat das Thema „Endokrine Chirurgie“. Lesen Sie einen Übersichtsartikel zur Endokrinen Chirurgie, einen Beitrag zur aktuellen Diagnostik und Therapie des primären Hyperparathyreoidismus und einen Artikel zu neuen Entwicklungen in der komplexen interdisziplinären Behandlung von endokrinen Malignomen am Beispiel des anaplastischen Schilddrüsenkarzinoms. Viel Spaß beim Lesen!
Eine schöne Herbstzeit, bleiben Sie gesund
Ihre PASSION CHIRURGIE-Redaktion
„Unfallchirurgie & Orthopädie“ stehen im Fokus der aktuellen Ausgabe, passend zum Deutschen Kongress für Orthopädie und Unfallchirurgie (DKOU), der vom 25. bis 28. Oktober 2022 in Berlin stattfindet. Der BDC ist an allen vier Kongresstagen mit einem Stand vertreten. Wir freuen uns, mit Ihnen vor Ort ins Gespräch zu kommen!
Viel Spaß beim Lesen, wünscht
Ihre PASSION CHIRURGIE-Redaktion
Diese Ausgabe der Passion Chirurgie („UpDate Viszeralchirurgie“) widmet sich in drei Schwerpunkt-Artikeln den neuesten Entwicklungen bei der Behandlung von Krebserkrankungen des Rektums, der Leber und des Pankreas. Außerdem lesen Sie den BDC|Praxistipp zum AOP-Gutachten des IGES mit Titel „Ambulante Operationen und Interventionen patientengerecht vorantreiben – aber wie?“, zu dem sich Professor Billing für uns durch 300 Seiten Gutachten gearbeitet hat.
Einen schönen Spätsommer und viel Spaß beim Lesen, wünscht
Ihre PASSION CHIRURGIE-Redaktion