Mit dem neuen Jahr gehen auch einige Veränderungen für niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten einher. Wesentliche Neuerungen hat das Redaktionsteam der PraxisNachrichten zusammengestellt.
Die Übersicht fasst vor allem Änderungen und Neuerungen zusammen, über die im vergangenen Jahr in den PraxisNachrichten berichtet wurde. Die Liste stellt insofern nur eine Auswahl dar.
Orientierungswert um 1,58 Prozent gestiegen
Der Orientierungswert wurde zum 1. Januar auf 10,8226 Cent angehoben (bisher: 10,6543 Cent). Damit steigt die Vergütung für alle ärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen um rund 1,58 Prozent. Das bedeutet etwa 550 Millionen Euro mehr für die Versorgung gesetzlich krankenversicherter Patienten.
Voraussichtlich weitere rund 70 Millionen Euro mehr müssen die Krankenkassen in diesem Jahr bereitstellen, um den wachsenden Behandlungsbedarf ihrer Versicherten zu finanzieren.
Bis Ende September wollen KBV und GKV-Spitzenverband die Arbeiten zur Weiterentwicklung des EBM abschließen. Die Änderungen sollen zum 1. Januar 2020 in Kraft treten. Unter anderem wird der Bewertungsausschuss darin aufgefordert, die Bewertung technischer Leistungen zu überprüfen.
Die Grundlage für die Kodierung der Behandlungsdiagnosen in der vertragsärztlichen Versorgung ist aktualisiert worden. Die aktuell gültige Version 2019 der Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme 10. Revision – German Modification (ICD-10-GM) trat zum 1. Januar in Kraft und ist in den Praxisverwaltungssystemen hinterlegt.
Der Einheitliche Bewertungsmaßstab für das erste Quartal 2019 kann auf der Website der KBV als praktische Online-Version mit Suchfunktion abgerufen werden. Nutzer können sich die aktuelle Version außerdem als PDF-Dokument herunterladen – entweder als Gesamtfassung oder für einzelne Arztgruppen.
Bis Ende März müssen Praxen alle Komponenten für die Telematikinfrastruktur bestellen
In diesem Jahr wird es ernst mit der Telematikinfrastruktur (TI): Bis spätestens 31. März müssen Ärzte und Psychotherapeuten die notwendigen Komponenten für den Anschluss an die TI verbindlich bestellen und dies gegenüber ihrer Kassenärztlichen Vereinigung nachweisen. Bis Ende Juni muss die Technik installiert sein, damit ab 1. Juli alle Praxen und alle Medizinischen Versorgungszentren das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) durchführen können. Das sieht der neue Zeitplan des Gesetzgebers vor.
Eine fiktive Szene 1993 zwischen einer Chirurgin in der Facharztausbildung und ihrem Chef: „Entweder Sie bekommen Kinder oder Sie werden Chirurgin. Teilzeit- Chirurgin werden Sie nicht werden können.“ Sie entschied sich dazu, keine Kinder zu bekommen und ist heute Chefärztin der Viszeralchirurgie eines Krankenhauses.
In diesem Jahr wählen die Mitglieder vieler Kassenärztlicher Vereinigungen die nächste Vertreterversammlung (VV) für die Legislatur von 2023 bis 2028. Wer sich dort neu als Delegierte:r engagieren und zur Wahl stellen möchte, spricht am besten zunächst mit einem amtierenden Mandatsträger oder einem sonstigen erfahrenen Kollegen in seiner Region, der sich schon auskennt.
Viele Anträge auf eine Genehmigung als Zweitmeiner scheitern daran, dass neben der Vorlage eines gültigen Fortbildungsnachweises die erforderliche Weiterbildungsbefugnis nicht vorhanden war.
In ihrem Koalitionsvertrag von Anfang Dezember 2021 haben SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP einen Abschnitt auch der Thematik „Ambulante und stationäre Gesundheitsversorgung“ gewidmet. Darin geht es um die sogenannte sektorenübergreifende Patientenversorgung. Dort ist unter anderem von der „Ambulantisierung bislang unnötig stationär erbrachter Leistungen“ die Rede, die zügig über eine sektorengleiche Vergütung durch „Hybrid-DRGs“ gefördert werden soll.
Viele Chirurgen engagieren sich ehranamtlich als Mannschaftsoder Streckenarzt bei Volksläufen. Andere sind als Sport- und Mannschaftsärzte auch professionell unterwegs. Wir zeigen Ihnen, welche Qualifikation Sie bei Interesse an dieser spannenden Tätigkeit mitbringen sollten.
Das am 1. April 2007 in Kraft getretene GKVWettbewerbsstärkungsgesetz ist nicht so schlecht, wie es von vielen gemacht wurde und wird. Denn die leistungsseitigen Maßnahmen sowie die neu geschaffenen Vertragsfreiheiten sind durchweg zu begrüßen.
Ein Blick in das Ärzteblatt genügt. Das Verhältnis von Medizin und Anzeigenteil illustriert ein Problem, dass längst bekannt sein sollte, aber nicht wahrgenommen wurde. Speziell in den chirurgischen Fächern passt die Work-Life-Balance längst nicht mehr mit den gesellschaftlichen Normen überein. Die beruflichen Perspektiven sind unsicher, die Gängelung durch Controller ist erdrückend und längst ist der kategorische Imperativ ersetzt durch das Diktat der Ökonomie. Nächstenliebe ist ein Wort, das aus einem anderen Zeitalter zu stammen scheint.
Jubel bei der Auseinandersetzung zwischen Kassen und KBV um die zukünftige Vergütung ambulanter Leistungen erleben. Großer, öffentlichkeitswirksam blendend in Szene gesetzter Jubel über zusätzliches Geld (immerhin 10 Prozent mehr). Eigenartig nur, dass die weiteren Beschlüsse des Bewertungsausschusses nicht veröffentlicht wurden und erst über die üblichen Indiskretionen ans Tageslicht gekommen sind. In diesen Beschlüssen verstecken sich denn auch weit mehr als nur sieben Gegentore. Letztlich ist das Geldgeschenk, um in der Fußballersprache zu bleiben, ein geschenkter Elfmeter vom Schiedsrichter Politik, der sich damit das Stillschweigen der Ärzte im kommenden Wahljahr zu kaufen erhofft.