Mit dem neuen Jahr gehen auch einige Veränderungen für niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten einher. Wesentliche Neuerungen hat das Redaktionsteam der PraxisNachrichten zusammengestellt.
Die Übersicht fasst vor allem Änderungen und Neuerungen zusammen, über die im vergangenen Jahr in den PraxisNachrichten berichtet wurde. Die Liste stellt insofern nur eine Auswahl dar.
Orientierungswert um 1,58 Prozent gestiegen
Der Orientierungswert wurde zum 1. Januar auf 10,8226 Cent angehoben (bisher: 10,6543 Cent). Damit steigt die Vergütung für alle ärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen um rund 1,58 Prozent. Das bedeutet etwa 550 Millionen Euro mehr für die Versorgung gesetzlich krankenversicherter Patienten.
Voraussichtlich weitere rund 70 Millionen Euro mehr müssen die Krankenkassen in diesem Jahr bereitstellen, um den wachsenden Behandlungsbedarf ihrer Versicherten zu finanzieren.
Bis Ende September wollen KBV und GKV-Spitzenverband die Arbeiten zur Weiterentwicklung des EBM abschließen. Die Änderungen sollen zum 1. Januar 2020 in Kraft treten. Unter anderem wird der Bewertungsausschuss darin aufgefordert, die Bewertung technischer Leistungen zu überprüfen.
Die Grundlage für die Kodierung der Behandlungsdiagnosen in der vertragsärztlichen Versorgung ist aktualisiert worden. Die aktuell gültige Version 2019 der Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme 10. Revision – German Modification (ICD-10-GM) trat zum 1. Januar in Kraft und ist in den Praxisverwaltungssystemen hinterlegt.
Der Einheitliche Bewertungsmaßstab für das erste Quartal 2019 kann auf der Website der KBV als praktische Online-Version mit Suchfunktion abgerufen werden. Nutzer können sich die aktuelle Version außerdem als PDF-Dokument herunterladen – entweder als Gesamtfassung oder für einzelne Arztgruppen.
Bis Ende März müssen Praxen alle Komponenten für die Telematikinfrastruktur bestellen
In diesem Jahr wird es ernst mit der Telematikinfrastruktur (TI): Bis spätestens 31. März müssen Ärzte und Psychotherapeuten die notwendigen Komponenten für den Anschluss an die TI verbindlich bestellen und dies gegenüber ihrer Kassenärztlichen Vereinigung nachweisen. Bis Ende Juni muss die Technik installiert sein, damit ab 1. Juli alle Praxen und alle Medizinischen Versorgungszentren das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) durchführen können. Das sieht der neue Zeitplan des Gesetzgebers vor.
Prof. Dr. med. Henriette Neumeyer (36) tritt heute ihre neuen Ämter als Leiterin des neu zugeschnittenen Geschäftsbereichs „Krankenhauspersonal und Politik“ und stellvertretende Vorstandsvorsitzende der Deutschen Krankenhaus Gesellschaft (DKG) an.
Mit Hilfe eines Kalkulationstools möchte die Bundesärztekammer (BÄK) nach Möglichkeit schon ab Mai 2023 den im Krankenhaus tatsächlich anfallenden Bedarf an ärztlichen Leistungen errechnen.
Auf dem 126. Deutschen Ärztetag in Bremen haben sich die Delegierten auch für Verbesserungen bei der Lehre und den Rahmenbedingungen im Medizinstudium stark gemacht.
In seiner Eröffnungsrede zum 126. Deutschen Ärztetag in Bremen mahnte Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt dringend notwendige Reformen im Gesundheitswesen an.
Die modernen Anforderungen des chirurgischen Alltags sind vielseitig geworden. Außerhalb idyllisch anmutender Nischen alter Prägung reicht erfolgreiches Operieren allein nicht mehr aus. Neben dem Kernstück der Operation sind mittlerweile auch Leistungen gefragt, die durchaus nicht zum klassischen chirurgischen Repertoire gehören. Zu Führungsqualitäten und den sogenannten „soft-skills“ – die einem im Übrigen auch nicht angeboren sind – fordern aktuelle Stellenbeschreibungen spätestens auf Oberarztebene Managementkenntnisse
und betriebswirtschaftliches Verständnis.
In Zeiten des Bundestagswahlkampfes staunt der Beobachter über allerlei Botschaften aus unterschiedlichsten Lagern, die uns das Blaue vom Himmel versprechen. Obwohl eigentlich jeder aus den Erfahrungen der Vergangenheit wissen sollte, dass nur das Wenigste von dem,
was versprochen wird, später auch tatsächlich eingelöst wird, möchte man es dennoch gerne glauben.
Auch wenn die Beteiligung an der Wahl zum EU-Parlament enttäuschend gering war, besteht doch kein Zweifel, dass „Brüssel“ – als Kürzel für die Politik der Europäischen Union – immer mehr Einfluss auf unser tägliches Leben haben wird. Dies gilt auch für den Gesundheitssektor. So regeln die 27 EU-Staaten nicht nur die Bedingungen für die freie Ausübung des ärztlichen Berufes im europäischen Raum, sondern immer mehr auch die Freizügigkeit der Patienten, sich in jedem EU-Staat behandeln zu lassen („free movement“). Dies obwohl gerade die Gesundheitssysteme der einzelnen EU-Staaten sich teilweise extrem unterscheiden.
Oftmals wird gerade die fortschreitende medizinische Technik als „Apparatemedizin“ abgekanzelt und dadurch der Eindruck erweckt, die humanitäre Seite des ärztlichen Handelns würde keine Rolle mehr spielen. Der Patient wäre vielmehr ein Spielball des Fortschrittes, benutzt zur Amortisation neuer Geräte und nicht mehr der Kernbereich des ärztlichen Handelns, wo das Lindern von Leiden im Vordergrund stünde. Auch von juristischer Seite her wird dieses Thema zwar weniger emotional, gleichwohl kontrovers diskutiert. So ist die Frage, wie man mit dem Patienten am Ende seines Lebens umgehen darf und muss, vielfach auch Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen. Beispielsweise ist daran zu denken, wie man als Arzt mit einer vorliegenden Patientenerklärung umgeht. Ist diese rechtlich eher unbedeutend oder vielmehr zwingend bindend?