Mit dem neuen Jahr gehen auch einige Veränderungen für niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten einher. Wesentliche Neuerungen hat das Redaktionsteam der PraxisNachrichten zusammengestellt.
Die Übersicht fasst vor allem Änderungen und Neuerungen zusammen, über die im vergangenen Jahr in den PraxisNachrichten berichtet wurde. Die Liste stellt insofern nur eine Auswahl dar.
Orientierungswert um 1,58 Prozent gestiegen
Der Orientierungswert wurde zum 1. Januar auf 10,8226 Cent angehoben (bisher: 10,6543 Cent). Damit steigt die Vergütung für alle ärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen um rund 1,58 Prozent. Das bedeutet etwa 550 Millionen Euro mehr für die Versorgung gesetzlich krankenversicherter Patienten.
Voraussichtlich weitere rund 70 Millionen Euro mehr müssen die Krankenkassen in diesem Jahr bereitstellen, um den wachsenden Behandlungsbedarf ihrer Versicherten zu finanzieren.
Bis Ende September wollen KBV und GKV-Spitzenverband die Arbeiten zur Weiterentwicklung des EBM abschließen. Die Änderungen sollen zum 1. Januar 2020 in Kraft treten. Unter anderem wird der Bewertungsausschuss darin aufgefordert, die Bewertung technischer Leistungen zu überprüfen.
Die Grundlage für die Kodierung der Behandlungsdiagnosen in der vertragsärztlichen Versorgung ist aktualisiert worden. Die aktuell gültige Version 2019 der Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme 10. Revision – German Modification (ICD-10-GM) trat zum 1. Januar in Kraft und ist in den Praxisverwaltungssystemen hinterlegt.
Der Einheitliche Bewertungsmaßstab für das erste Quartal 2019 kann auf der Website der KBV als praktische Online-Version mit Suchfunktion abgerufen werden. Nutzer können sich die aktuelle Version außerdem als PDF-Dokument herunterladen – entweder als Gesamtfassung oder für einzelne Arztgruppen.
Bis Ende März müssen Praxen alle Komponenten für die Telematikinfrastruktur bestellen
In diesem Jahr wird es ernst mit der Telematikinfrastruktur (TI): Bis spätestens 31. März müssen Ärzte und Psychotherapeuten die notwendigen Komponenten für den Anschluss an die TI verbindlich bestellen und dies gegenüber ihrer Kassenärztlichen Vereinigung nachweisen. Bis Ende Juni muss die Technik installiert sein, damit ab 1. Juli alle Praxen und alle Medizinischen Versorgungszentren das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) durchführen können. Das sieht der neue Zeitplan des Gesetzgebers vor.
Die aktuelle berufspolitische Diskussion zeigt, dass der Begriff „Sektorübergreifende Versorgung“ in aller Munde ist, dass darunter jedoch – je nach Interessenslage – unterschiedliche Sachverhalte und Ziele verstanden werden. Wir versuchen hier, die aus unserer Sicht vermuteten Positionen der beteiligten Player darzustellen.
Ambulantes Operieren – Zukunft oder Irrweg. Unter diesem Titel tagte eine Session der Arbeitsgemeinschaft Ambulantes Operieren (CAAO) der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie (DGCH) auf dem diesjährigen Deutschen Chirurgenkongress (DCK) in Leipzig mit knapp 50 Teilnehmern vor Ort und weiteren Online-Teilnehmern.
Hand aufs Herz: wer von uns hätte sich vor Antritt einer Oberarztposition schon mit dem Thema des Außertariflichen Vertragssystems auseinandergesetzt?
Vertragsverhandlungen, d.h. der Sprung in die „Selbständigkeit“ und Eigenverantwortlichkeit, wurden traditionell bis zum Zeitpunkt der Chefarztbewerbung, also auf das Ende der Oberarztkarriere, verschoben.
Die Zeiten haben sich geändert.
Die strukturellen Neuerungen innerhalb der Kliniken als Ausdruck einer wettbewerblichen Anpassung, höchste Ansprüche an Qualität und Qualitätstransparenz haben zu einer zunehmenden Spezialisierung und Subspezialisierung innerhalb der Fachdisziplinen geführt.
Daraus ergaben sich neue Organisationsmöglichkeiten tradierter hierarchischer Klinikmodelle: die Bildung von Departments innerhalb eines Zentrums oder sog. Sektionen bzw. Abteilungen innerhalb einer Klinik mit jeweils Leitenden Ärzten (Oberärzte) an der Spitze, aber dennoch unterhalb des Zentrums- bzw. Klinikleiters (Chefarzt) positioniert.
Am 23. April 2010 jährt sich der Gründungstag des Berufsverbandes der Deutschen Chirurgen zum 50. Mal. Dieses Ereignis werden wir am 12. Juni 2010 im historischen Hörsaal des Langenbeck-Virchowhauses in Berlin mit einem Festakt feierlich begehen.
Doch zuerst sollten wir uns fragen, ob wir auch Grund zum Feiern haben. Wie heißt es doch in Thomas Manns Buddenbrocks:
„Die Vergangenheit zu feiern ist hübsch, wenn man, was Gegenwart und Zukunft betrifft, guter Dinge ist.“
Im Gegensatz zu vielen wissenschaftlich-chirurgischen Fachgesellschaften ist der Berufsverband der Deutschen Chirurgen nicht nur eine bundesweit agierende Interessenvertretung, sondern auch ein regional organisierter Berufsverband. Wie der Name schon suggeriert ist es Aufgabe des BDC, Chirurgen in der Region miteinander zu verbinden und eine gemeinsame Diskussions- und Austauschplattform zu bieten. Deshalb existiert in jedem Kammerbezirk ein Landesverband des BDC.
Vor zehn Jahren gab der damalige BDC-Präsident, Prof. Jens Witte, die Internetstrategie des Berufsverbandes der Deutschen Chirurgen bekannt. Ziel dieser langfristig angelegten Initiative war es, die Kernkompetenzen des BDC ins Internet zu übertragen.