Mit dem neuen Jahr gehen auch einige Veränderungen für niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten einher. Wesentliche Neuerungen hat das Redaktionsteam der PraxisNachrichten zusammengestellt.
Die Übersicht fasst vor allem Änderungen und Neuerungen zusammen, über die im vergangenen Jahr in den PraxisNachrichten berichtet wurde. Die Liste stellt insofern nur eine Auswahl dar.
Orientierungswert um 1,58 Prozent gestiegen
Der Orientierungswert wurde zum 1. Januar auf 10,8226 Cent angehoben (bisher: 10,6543 Cent). Damit steigt die Vergütung für alle ärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen um rund 1,58 Prozent. Das bedeutet etwa 550 Millionen Euro mehr für die Versorgung gesetzlich krankenversicherter Patienten.
Voraussichtlich weitere rund 70 Millionen Euro mehr müssen die Krankenkassen in diesem Jahr bereitstellen, um den wachsenden Behandlungsbedarf ihrer Versicherten zu finanzieren.
Bis Ende September wollen KBV und GKV-Spitzenverband die Arbeiten zur Weiterentwicklung des EBM abschließen. Die Änderungen sollen zum 1. Januar 2020 in Kraft treten. Unter anderem wird der Bewertungsausschuss darin aufgefordert, die Bewertung technischer Leistungen zu überprüfen.
Die Grundlage für die Kodierung der Behandlungsdiagnosen in der vertragsärztlichen Versorgung ist aktualisiert worden. Die aktuell gültige Version 2019 der Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme 10. Revision – German Modification (ICD-10-GM) trat zum 1. Januar in Kraft und ist in den Praxisverwaltungssystemen hinterlegt.
Der Einheitliche Bewertungsmaßstab für das erste Quartal 2019 kann auf der Website der KBV als praktische Online-Version mit Suchfunktion abgerufen werden. Nutzer können sich die aktuelle Version außerdem als PDF-Dokument herunterladen – entweder als Gesamtfassung oder für einzelne Arztgruppen.
Bis Ende März müssen Praxen alle Komponenten für die Telematikinfrastruktur bestellen
In diesem Jahr wird es ernst mit der Telematikinfrastruktur (TI): Bis spätestens 31. März müssen Ärzte und Psychotherapeuten die notwendigen Komponenten für den Anschluss an die TI verbindlich bestellen und dies gegenüber ihrer Kassenärztlichen Vereinigung nachweisen. Bis Ende Juni muss die Technik installiert sein, damit ab 1. Juli alle Praxen und alle Medizinischen Versorgungszentren das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) durchführen können. Das sieht der neue Zeitplan des Gesetzgebers vor.
Am 9. September von 11.00 bis 13.00 Uhr treffen sich die Mitglieder der Vertreterversammlung der Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) zu einer Sondersitzung.
Einige Kassenärztliche Vereinigungen planen für Mittwoch, 7. September, einen Aktionstag als Protest gegen die von Bundesgesundheitsminister Lauterbach mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz geplanten Sparmaßnahmen im ärztlichen Bereich.
Da ist es also, das neue AOP-Gutachten von IGES. Der Inhalt könnte die Krankenhauslandschaft in Deutschland nachhaltig verändern. Erfreulicherweise wurde das Gutachten komplett veröffentlicht. Der Interessierte kann sich die Ergebnisse je nach Ausmaß des Interesses auf einer zweiseitigen Zusammenfassung des IGES-Geschäftsführers, Dr. Martin Albrecht, zu Gemüte führen.
Mit diesem Worten appelliert der BDC-Vorstand an die ärztlichen Kolleginnen und Kollegen, die von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) gestartete Petition zu unterschreiben, mit der sie auf zentrale Missstände in der aktuellen Gesundheitspolitik zulasten der niedergelassenen Ärzteschaft aufmerksam machen möchte.
In der dritten Ausgabe der Passion Chirurgie stehen diesmal Außertarifliche Verträge im Mittelpunkt. Wir stellen Ihnen die Auswertung unserer Umfrage diesem Thema unter den BDC-organisierten Oberärzten vor.
Dank der überwältigenden Beteiligung mit fast 1000 Rückmeldungen waren wir in der Lage, eine Datengrundlage für diese erfahrungsgemäß kontroverse Diskussion zu schaffen und Ihnen hier zu präsentieren.
Wir wünschen Ihnen viel Vergnügen beim Lesen der aktuellen Ausgabe.
Der fachliche Schwerpunkt der zweiten Ausgabe der Passion Chirurgie widmet sich dem Thema „laparoskopische Antireflux- und Hiatushernien-Chirurgie“. Wir geben einen Überblick über das breite Spektrum der Behandlungtechnik, die nach den ersten Dokumentationen über erfolgreich laparoskopisch ausgeführte Fundoplikationes von Geagea und Dallemagne ihr zwanzigjähriges Jubiläum feiert.
Zum Thema Antirefluxtherapie ist in dieser Ausgabe auch ein CME-Artikel verfügbar. Bei korrekter Beantwortung der Fragen können 2 CME-Fortbildungspunkte erworben werden. Sie werden dazu direkt an das [eCME-Center], die Fortbildungsplattform des BDC weiter geleitet.
In der ersten Ausgabe haben wir Ihnen bereits bekannte Artikel aus der Dezemberausgabe zusammengestellt und mit einigen neuen Beiträgen kombiniert, damit Sie sich schrittweise an das neue Medium gewöhnen können. Zugriff auf unsere neue Mitgliederzeitschrift haben Sie sowohl auf Windows-PC und Mac, als auch über alle aktuellen Tablet-Geräte und Smartphones, vom Apple iPad und iPhone über das Samsung Galaxy Tab und Galaxy Phone bis hin zum WeTab, Toshiba Folio und Creative Archos.
Die Erkenntnis der Industrie, dass den Anforderungen der modernen Geschäftswelt besser und effizienter mit gemischtgeschlechtlichen Teams begegnet werden kann, hat in einigen Unternehmen bereits zur Einführung einer Frauenquote geführt. Nicht zuletzt der drohende Fachkräftemangel durch die demographische Entwicklung bewirkt, dass der Blick dieser Unternehmen dahingehend geschärft wird, die zweite Hälfte des Arbeitsmarktes für sich zu gewinnen. Die Tatsache, dass heute bereits 60 bis 70 Prozent der Medizinstudenten weiblich sind und es damit in Zukunft zwingende Notwendigkeit sein wird, diesen Nachwuchs für die Chirurgie zu begeistern, hat der BDC seit langem erkannt. So sollen mit der Kampagne „Nur Mut – kein Durchschnittsjob ChirurgIn“ Medizinstudentinnen gezielt angesprochen werden. Die Websitewww.chirurg-werden.deund das vorliegende Heft unterstützen diese Aktivitäten.