Mit dem neuen Jahr gehen auch einige Veränderungen für niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten einher. Wesentliche Neuerungen hat das Redaktionsteam der PraxisNachrichten zusammengestellt.
Die Übersicht fasst vor allem Änderungen und Neuerungen zusammen, über die im vergangenen Jahr in den PraxisNachrichten berichtet wurde. Die Liste stellt insofern nur eine Auswahl dar.
Orientierungswert um 1,58 Prozent gestiegen
Der Orientierungswert wurde zum 1. Januar auf 10,8226 Cent angehoben (bisher: 10,6543 Cent). Damit steigt die Vergütung für alle ärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen um rund 1,58 Prozent. Das bedeutet etwa 550 Millionen Euro mehr für die Versorgung gesetzlich krankenversicherter Patienten.
Voraussichtlich weitere rund 70 Millionen Euro mehr müssen die Krankenkassen in diesem Jahr bereitstellen, um den wachsenden Behandlungsbedarf ihrer Versicherten zu finanzieren.
Bis Ende September wollen KBV und GKV-Spitzenverband die Arbeiten zur Weiterentwicklung des EBM abschließen. Die Änderungen sollen zum 1. Januar 2020 in Kraft treten. Unter anderem wird der Bewertungsausschuss darin aufgefordert, die Bewertung technischer Leistungen zu überprüfen.
Die Grundlage für die Kodierung der Behandlungsdiagnosen in der vertragsärztlichen Versorgung ist aktualisiert worden. Die aktuell gültige Version 2019 der Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme 10. Revision – German Modification (ICD-10-GM) trat zum 1. Januar in Kraft und ist in den Praxisverwaltungssystemen hinterlegt.
Der Einheitliche Bewertungsmaßstab für das erste Quartal 2019 kann auf der Website der KBV als praktische Online-Version mit Suchfunktion abgerufen werden. Nutzer können sich die aktuelle Version außerdem als PDF-Dokument herunterladen – entweder als Gesamtfassung oder für einzelne Arztgruppen.
Bis Ende März müssen Praxen alle Komponenten für die Telematikinfrastruktur bestellen
In diesem Jahr wird es ernst mit der Telematikinfrastruktur (TI): Bis spätestens 31. März müssen Ärzte und Psychotherapeuten die notwendigen Komponenten für den Anschluss an die TI verbindlich bestellen und dies gegenüber ihrer Kassenärztlichen Vereinigung nachweisen. Bis Ende Juni muss die Technik installiert sein, damit ab 1. Juli alle Praxen und alle Medizinischen Versorgungszentren das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) durchführen können. Das sieht der neue Zeitplan des Gesetzgebers vor.
Ungefähr 3.700 Durchgangsärztinnen und Durchgangsärzte sind Stand Anfang 2023 für die gesetzliche Unfallversicherung tätig. Sie versorgen Unfallverletzungen und Berufskrankheiten in Kliniken oder in ambulanter Praxis und rechnen nach einer einheitlichen Gebührenordnung ab. Damit ist schon eine Besonderheit genannt, die das Durchgangsarztsystem von der Versorgung gesetzlich Krankenversicherter unterscheidet.
Aktuell haben 5 Mrd. Menschen keinen Zugang zu chirurgischer Versorgung – das ist ein wesentlicher Grund für unzureichende globale Gesundheit.
Aber was können Chirurginnen und Chirurgen bewirken? In dieser Ausgabe stellen wir Menschen und Projekte vor, die direkt Einfluss auf das Leben Betroffener nehmen. Chirurgen können mit ihrer Erfahrung, ihren Händen und einfachsten technischen Mitteln Menschen in der ganzen Welt helfen. Lassen Sie sich von den Geschichten mitreißen und inspirieren – vielleicht auch dazu, selber einen Beitrag zu leisten.
Wir können auf ein gutes Stück getaner Arbeit zurückblicken: Der Bundeskongress Chirurgie in Nürnberg und der Kongress der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie in Berlin wurden erfolgreich durchgeführt. Für alle, die nicht vor Ort sein konnten oder, die nicht an allen Sitzungen teilnehmen konnten, haben wir in dieser Ausgabe PASSION CHIRURGIE einige unserer Kongress-Highlights zusammengefasst – von gesundheitspolitischen Schwerpunkten über Fachthemen bis hin zu Inhalten der Mitgliederversammlungen finden Sie einen guten Überblick der Kongresse in dieser Ausgabe.
In dieser Ausgabe steht die Niederlassung im Fokus, zusammen mit der sektorenübergreifenden Versorgung und dem Belegarzt-System. Die freien Berufe stehen unter politischem Druck, da die zunehmenden gesetzlichen Eingriffe die ärztliche Selbstverwaltung schwächen. Trotz schwierigerer Bedingungen behandeln viele Kolleginnen und Kollegen auch im Rentenalter noch weiter, da nicht ausreichend Nachwuchs in Sicht ist. Hier ist die Politik gefordert, aber der neue Koalitionsvertrag bietet kaum hilfreiche Ansätze.
Wir verstehen dies als eine Aufforderung an uns, das Motto des Bundeskongresses Chirurgie in Nürnberg weiter zu beherzigen: Gemeinsam stark.
Hernienchirurgie ist das Schwerpunktthema des aktuellen Hefts. Im Fokus stehen Herniennotfälle und die Angebote der HERNIENSCHULE, ein Gebiet, das in Kliniken und Praxen zur chirurgischen Routine gehört. Der BDC hat es sich daher gemeinsam mit der Deutschen Herniengesellschaft zur Aufgabe gemacht, auch den Nachwuchs mit der HERNIENSCHULE auf dem Laufenden zu halten und über neue Entwicklungen zu informieren.
Vergessen Sie nicht die BDC-Mitgliederversammlung: Sie findet am Freitag, den 20. April 2018, von 13:00 – 14:00 Uhr im Rahmen des 135. Chirurgenkongresses im CityCube Berlin, M1 in der Messe Berlin, statt. Wir freuen uns auf Ihr Kommen!