Mit dem neuen Jahr gehen auch einige Veränderungen für niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten einher. Wesentliche Neuerungen hat das Redaktionsteam der PraxisNachrichten zusammengestellt.
Die Übersicht fasst vor allem Änderungen und Neuerungen zusammen, über die im vergangenen Jahr in den PraxisNachrichten berichtet wurde. Die Liste stellt insofern nur eine Auswahl dar.
Orientierungswert um 1,58 Prozent gestiegen
Der Orientierungswert wurde zum 1. Januar auf 10,8226 Cent angehoben (bisher: 10,6543 Cent). Damit steigt die Vergütung für alle ärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen um rund 1,58 Prozent. Das bedeutet etwa 550 Millionen Euro mehr für die Versorgung gesetzlich krankenversicherter Patienten.
Voraussichtlich weitere rund 70 Millionen Euro mehr müssen die Krankenkassen in diesem Jahr bereitstellen, um den wachsenden Behandlungsbedarf ihrer Versicherten zu finanzieren.
Bis Ende September wollen KBV und GKV-Spitzenverband die Arbeiten zur Weiterentwicklung des EBM abschließen. Die Änderungen sollen zum 1. Januar 2020 in Kraft treten. Unter anderem wird der Bewertungsausschuss darin aufgefordert, die Bewertung technischer Leistungen zu überprüfen.
Die Grundlage für die Kodierung der Behandlungsdiagnosen in der vertragsärztlichen Versorgung ist aktualisiert worden. Die aktuell gültige Version 2019 der Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme 10. Revision – German Modification (ICD-10-GM) trat zum 1. Januar in Kraft und ist in den Praxisverwaltungssystemen hinterlegt.
Der Einheitliche Bewertungsmaßstab für das erste Quartal 2019 kann auf der Website der KBV als praktische Online-Version mit Suchfunktion abgerufen werden. Nutzer können sich die aktuelle Version außerdem als PDF-Dokument herunterladen – entweder als Gesamtfassung oder für einzelne Arztgruppen.
Bis Ende März müssen Praxen alle Komponenten für die Telematikinfrastruktur bestellen
In diesem Jahr wird es ernst mit der Telematikinfrastruktur (TI): Bis spätestens 31. März müssen Ärzte und Psychotherapeuten die notwendigen Komponenten für den Anschluss an die TI verbindlich bestellen und dies gegenüber ihrer Kassenärztlichen Vereinigung nachweisen. Bis Ende Juni muss die Technik installiert sein, damit ab 1. Juli alle Praxen und alle Medizinischen Versorgungszentren das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) durchführen können. Das sieht der neue Zeitplan des Gesetzgebers vor.
In der Februarausgabe dreht sich alles um „Sektorenübergreifende Versorgung“. Wir beschäftigen uns mit dem Referentenentwurf zur Reform der Notfallversorgung, der ein neues System der integrierten Notfallversorgung mit einer telefonischen Lotsenfunktion und integrierten Notfallzentren an Krankenhäusern vorschlägt. Wir berichten dazu über die Einschätzung aktueller Entwicklungen durch den GKV-Spitzenverband, das Innovationsfondsprojekt der Universität Hamburg und den aktuellen Stand des BDC-Pilotprojekts „Hybrid DRG Thüringen – Neue Wege im Gesundheitswesen“.
Zum Jahresstart bekommen Sie die frische Ausgabe der PASSION CHIRURGIE auf den Tisch. Im Fokus steht das Thema „Behandlung von Leistenhernie“ – wie immer ergänzt durch Neuigkeiten aus der chirurgischen Aus-, Weiter- und Fortbildung sowie aus den Bereichen Recht und Patientensicherheit.
Die Dezemberausgabe der PASSION CHIRURGIE verabschiedet Sie aus dem alten Jahr mit einem CME-Artikel zu „Akut entzündliche Krankheitsbilder in der Abdominalchirurgie“ und u. a. der Auswertung unserer Assistentenumfrage.
Wir wünschen Ihnen eine interessante Lektüre, schöne Weihnachtsfeiertage und nicht zuletzt einen guten Rutsch ins Jahr 2020!
Passend zur Digitalklausur der Bundesregierung Mitte November 2019 in Meseberg widmet sich die aktuelle PASSION CHIRURGIE dem großen Thema Digitalisierung. Zu groß, um es in einem Heft besprechen zu können und Antworten auf die vielen offenen Fragen zu finden. Wir haben schwerpunktmäßig ein paar Aspekte wie das digitale Krankenhaus und Big Data herausgegriffen und werden immer wieder über das berichten, um mit Ihnen am Ball zu bleiben.