15.05.2024 Politik
Hygienezuschlag für ambulante Eingriffe rückwirkend ab Januar
Die Vereinbarung über einen Hygienezuschlag für ambulante Operationen ist unter Dach und Fach. Ärztinnen und Ärzte können den Zuschlag rückwirkend zum 1. Januar geltend machen. Darauf haben sich die KBV und der GKV-Spitzenverband geeinigt.
Der Hygienezuschlag wird auf alle Eingriffe, die im Abschnitt 31.2 des EBM aufgeführt sind, gezahlt. Ausnahmen bilden Kataraktoperationen (GOP 31350 und 31351) und Gebührenordnungspositionen (GOP), denen derzeit kein OPS-Kode im Anhang 2 des EBM zugeordnet sind. Für die Operationen aus Kapitel 1 – Sterilisation (GOP 01854, 01855) und Abruptio (01904 und 01905) – sind ebenfalls Zuschläge vorgesehen.
Der BDC weist darauf hin, dass mit der regionalen KV geklärt werden sollte, ob diese die Zuschläge automatisch zusetzt oder ob diese in die Abrechnungsketten eingefügt werden müssen.
Mehr Informationen auf den Seiten der KBV.
Weitere Artikel zum Thema
02.09.2019 Politik
Ärztlicher Bereitschaftsdienst: Elfen werben für Rufnummer 116117
Am 30. August 2019 fiel der Startschuss für die große Kampagne der KBV und der KVen zur Bewerbung der Bereitschaftsdienstnummer 116117. „Die Elfen, die helfen“ werden die Nummer bundesweit bekannt machen, unter der niedergelassene Ärzte Hilfe leisten, wenn die Praxen geschlossen sind. Im kommenden Jahr soll der Service zu einem „Versorgungsportal“ ausgebaut werden.
01.09.2019 BDC|News
Highway to Health: Austausch über die Digitalisierung im Gesundheitswesen
„Highway to Health“, unter diesem Moto lud die Detecon Consulting, ein Tochterunternehmen der Deutschen Telekom, zu einem Meinungsaustausch von Experten zur Frage, ob die Digitalisierung als „Heilsbinger“ für die Probleme des Gesundheitswesens gesehen werden kann.
01.09.2019 BDC|News
Umsetzung des TSVG – Konsequenzen für niedergelassene Chirurgen
Der Vizepräsident des BDC, Dr. Peter Kalbe, nimmt Stellung zum TSVG und gibt praktische Tipps.
29.08.2019 Aus- & Weiterbildung
APS und Medizinstudierende fordern feste Einbindung des Themas Patientensicherheit
Im Jahr 2018 haben sich die Ärztekammern mit rund 11.000 potentiellen Behandlungsfehlern auseinandergesetzt – die Dunkelziffer ist weitaus höher. Um diese Zahl nachhaltig zu senken, setzt sich das Aktionsbündnis Patientensicherheit e.V. (APS) seit vielen Jahren für eine Einbindung des Themas Patientensicherheit in alle medizinischen Studiengänge und Ausbildungsberufe ein.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.