15.05.2024 Politik
Hygienezuschlag für ambulante Eingriffe rückwirkend ab Januar
Die Vereinbarung über einen Hygienezuschlag für ambulante Operationen ist unter Dach und Fach. Ärztinnen und Ärzte können den Zuschlag rückwirkend zum 1. Januar geltend machen. Darauf haben sich die KBV und der GKV-Spitzenverband geeinigt.
Der Hygienezuschlag wird auf alle Eingriffe, die im Abschnitt 31.2 des EBM aufgeführt sind, gezahlt. Ausnahmen bilden Kataraktoperationen (GOP 31350 und 31351) und Gebührenordnungspositionen (GOP), denen derzeit kein OPS-Kode im Anhang 2 des EBM zugeordnet sind. Für die Operationen aus Kapitel 1 – Sterilisation (GOP 01854, 01855) und Abruptio (01904 und 01905) – sind ebenfalls Zuschläge vorgesehen.
Der BDC weist darauf hin, dass mit der regionalen KV geklärt werden sollte, ob diese die Zuschläge automatisch zusetzt oder ob diese in die Abrechnungsketten eingefügt werden müssen.
Mehr Informationen auf den Seiten der KBV.
Weitere Artikel zum Thema
10.09.2019 Krankenhaus
VDK: Scheitern mit Ansage – Folgen der Personaluntergrenzen
Es ist genauso gekommen, wie es der Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands (VKD) aus seiner Kenntnis der Praxis vor einem Jahr vorausgesagt hat: Das Kind wurde mit dem Bade ausgeschüttet.
05.09.2019 BDC|News
Replik des BDC auf Leitartikel vom BNC
Das Themenreferat für Niedergelassene des BDC nimmt Stellung zum Leitartikel des BNC, worin Dr. Schüürmann offen zum Austritt aus dem BDC aufruft.
05.09.2019 Politik
Finanzergebnisse der Krankenkassen im 1. Halbjahr 2019
Um ihre Rücklagen abzubauen, haben die gesetzlichen Krankenkassen im ersten Halbjahr 2019 mehr ausgegeben, als sie durch Beitragszahlungen ein-genommen haben. Trotzdem liegen ihre Finanzreserven immer noch bei rund 20,8 Milliarden Euro. Das zeigt die aktuelle Krankenkassen-Statistik. Im Durchschnitt entspricht dies etwa einer Monatsausgabe und damit etwa dem Vierfachen der gesetzlich vorgesehenen Mindestreserve.
03.09.2019 Krankenhaus
BÄK und KBV kritisieren Überlegungen zum Sicherstellungsauftrag
Der im Juli vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) vorgestellte Diskussionsentwurf für eine Reform der Notfallversorgung muss aus Sicht von Bundesärztekammer (BÄK) und Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) in einigen Punkten nachgebessert werden. Das gilt vor allem für den Sicherstellungauftrag, wie BÄK-Präsident Klaus Reinhardt und der stellvertretende Vorsitzende der KBV, Stephan Hofmeister, im Interview mit dem Deutschen Ärzteblatt (27.08.2019) klarstellen.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.