15.05.2024 Politik
Hygienezuschlag für ambulante Eingriffe rückwirkend ab Januar
Die Vereinbarung über einen Hygienezuschlag für ambulante Operationen ist unter Dach und Fach. Ärztinnen und Ärzte können den Zuschlag rückwirkend zum 1. Januar geltend machen. Darauf haben sich die KBV und der GKV-Spitzenverband geeinigt.
Der Hygienezuschlag wird auf alle Eingriffe, die im Abschnitt 31.2 des EBM aufgeführt sind, gezahlt. Ausnahmen bilden Kataraktoperationen (GOP 31350 und 31351) und Gebührenordnungspositionen (GOP), denen derzeit kein OPS-Kode im Anhang 2 des EBM zugeordnet sind. Für die Operationen aus Kapitel 1 – Sterilisation (GOP 01854, 01855) und Abruptio (01904 und 01905) – sind ebenfalls Zuschläge vorgesehen.
Der BDC weist darauf hin, dass mit der regionalen KV geklärt werden sollte, ob diese die Zuschläge automatisch zusetzt oder ob diese in die Abrechnungsketten eingefügt werden müssen.
Mehr Informationen auf den Seiten der KBV.
Weitere Artikel zum Thema
03.03.2016 Politik
Gesundheitsversorgung: Vorhandene ambulante fachärztliche Strukturen einfach mal nutzen!
„Es ist generell richtig, dass wir eine grundlegende Neuausrichtung für die fachärztliche ambulante Versorgung brauchen“
02.03.2016 Krankenhaus
Ambulante Leistungen im Krankenhaus: Experten kritisieren “Wildwuchs”
Anlässlich der Veröffentlichung des neuen Krankenhaus-Reports des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) bemängeln Experten nun den "Wildwuchs" in diesem Versorgungsbereich.
02.03.2016 Datenschutz
BGH konkretisiert Pflichten des Betreibers eines Ärztebewertungsportals
Gegenstand der Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist die Bewertung des Klägers durch einen anonymen Nutzer, er könne den Kläger nicht empfehlen.
26.02.2016 Politik
Krebsprävention: Vernachlässigter Bereich unseres Gesundheitswesens?
Krebsprävention und Krebsfrüherkennung sind die wichtigste Basis für ein Leben ohne Krebs.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.