15.05.2024 Politik
Hygienezuschlag für ambulante Eingriffe rückwirkend ab Januar
Die Vereinbarung über einen Hygienezuschlag für ambulante Operationen ist unter Dach und Fach. Ärztinnen und Ärzte können den Zuschlag rückwirkend zum 1. Januar geltend machen. Darauf haben sich die KBV und der GKV-Spitzenverband geeinigt.
Der Hygienezuschlag wird auf alle Eingriffe, die im Abschnitt 31.2 des EBM aufgeführt sind, gezahlt. Ausnahmen bilden Kataraktoperationen (GOP 31350 und 31351) und Gebührenordnungspositionen (GOP), denen derzeit kein OPS-Kode im Anhang 2 des EBM zugeordnet sind. Für die Operationen aus Kapitel 1 – Sterilisation (GOP 01854, 01855) und Abruptio (01904 und 01905) – sind ebenfalls Zuschläge vorgesehen.
Der BDC weist darauf hin, dass mit der regionalen KV geklärt werden sollte, ob diese die Zuschläge automatisch zusetzt oder ob diese in die Abrechnungsketten eingefügt werden müssen.
Mehr Informationen auf den Seiten der KBV.
Weitere Artikel zum Thema
01.04.2017 BDC|News
Chirurgische Erkrankungen gehören in die Hand der Chirurgie
Mit dieser eigentlich selbstverständlichen Forderung wenden sich Chirurgen mit
01.04.2017 Orthopädie/Unfallchirurgie
Zur Bedeutung der Berufspolitik in Orthopädie und Unfallchirurgie
In der Vertretung des Faches Orthopädie und Unfallchirurgie sind neben
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.