15.05.2024 Politik
Hygienezuschlag für ambulante Eingriffe rückwirkend ab Januar
![](https://www.bdc.de/wp-content/uploads/ebook/129341/OEBPS/images/04_08_Honorarbericht_KBV_image_author.png)
Die Vereinbarung über einen Hygienezuschlag für ambulante Operationen ist unter Dach und Fach. Ärztinnen und Ärzte können den Zuschlag rückwirkend zum 1. Januar geltend machen. Darauf haben sich die KBV und der GKV-Spitzenverband geeinigt.
Der Hygienezuschlag wird auf alle Eingriffe, die im Abschnitt 31.2 des EBM aufgeführt sind, gezahlt. Ausnahmen bilden Kataraktoperationen (GOP 31350 und 31351) und Gebührenordnungspositionen (GOP), denen derzeit kein OPS-Kode im Anhang 2 des EBM zugeordnet sind. Für die Operationen aus Kapitel 1 – Sterilisation (GOP 01854, 01855) und Abruptio (01904 und 01905) – sind ebenfalls Zuschläge vorgesehen.
Der BDC weist darauf hin, dass mit der regionalen KV geklärt werden sollte, ob diese die Zuschläge automatisch zusetzt oder ob diese in die Abrechnungsketten eingefügt werden müssen.
Mehr Informationen auf den Seiten der KBV.
Weitere Artikel zum Thema
21.05.2018 Politik
Zi veröffentlicht Umfrageergebnisse
Etwa jedes dritte (32 Prozent) Medizinische Versorgungszentrum (MVZ) musste im Jahr 2016 finanzielle Verluste hinnehmen. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuell veröffentlichte Untersuchung des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi).
17.05.2018 Politik
„Wir brauchen Klarheit, Herr Minister!“
Telematikinfrastruktur – Mitten im technischen Rollout scheint die Politik das Projekt elektronische Gesundheitskarte plötzlich generell in Frage zu stellen. Gelten bestehende Gesetze nun nicht mehr? KBV-Chef Dr. Andreas Gassen fordert Klarheit.
15.05.2018 Aus-, Weiter- & Fortbildung
Ärztetag beschließt neue Weiterbildungsordnung für Ärzte
Der 121. Deutsche Ärztetag 2018 hat mit großer Mehrheit die Gesamtnovelle der (Muster-)Weiterbildungsordnung (MWBO) beschlossen. Die MWBO ist die Vorlage für die rechtlich verbindlichen Weiterbildungsordnungen der Landesärztekammern. Ziel der Gesamt-Novelle ist eine kompetenzbasierte Weiterbildung zur Verbesserung der Weiterbildungsqualität. „Inhalte statt Zeiten“, so brachte Dr. Franz Bartmann die wesentliche Neuerung der Weiterbildungsreform auf den Punkt. „Die Kernfrage lautet nicht mehr, wie oft und in welcher Zeit wurden Inhalte erbracht, sondern wie und in welcher Form werden Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten erworben“, sagte der Vorsitzende der Weiterbildungsgremien der Bundesärztekammer (BÄK).
11.05.2018 Politik
AWMF-Präsidium für weitere drei Jahre im Amt bestätigt
Digitalisierung und Ökonomisierung in der Medizin sind zwei der Zukunftsthemen, bei denen die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e. V. (AWMF) in den nächsten Jahren neue Akzente aus der Sicht der wissenschaftlichen Medizin setzen möchte.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.