01.01.2014 Hygiene-Tipp
Hygiene-Tipp: Zubereitung von Injektionslösungen
Die Zubereitung von Injektionslösungen hat stets auf einer desinfizierten Arbeitsfläche stattzufinden.
Falls ein Waschbecken vorhanden ist soll dies mindestens einen Meter entfernt und durch einen Spritzschutz von der reinen Arbeitsfläche getrennt sein.
Vor Beginn der Zubereitung ist eine hygienische Händedesinfektion durchzuführen.
Nicht konservierte Arzneimittel oder Lösungsmittel dürfen gemäß Europäischem Arzneibuch nur aus Einzeldosisbehältnissen entnommen werden.
Injektionslösungen/Infusionslösungen mit Konservierungsmitteln (zur Mehrfachentnahme) müssen mit dem Anbruchsdatum versehen und gemäß den Herstellerangaben (Lagertemperatur, Lagerdauer nach Anbruch) verwendet werden.
Bei größeren Ampullen (≥ 50 ml) wird zur Mehrfachentnahme ggf. eine Spike-Mehrfachentnahmekanüle mit Luftfilter verwendet.
Spike-Kanülen sind grundsätzlich nach Entnahme zu verschließen. Bei wiederholter Entnahme aus Mehrdosenbehältnissen ist für jede Entnahme eine frische Kanüle und Spritze zu verwenden.
Ist laut Gebrauchsinformation eine gekühlte Aufbewahrung erforderlich, erfolgt diese im Medikamentenkühlschrank.
Hierbei ist darauf zu achten, dass die Medikamente keinen Kontakt zu der Rückwand des Kühlschranks haben (Gefahr des Einfrierens) und nicht in der Tür gelagert werden (zu warm).
Die Temperatur der Medikamentenkühlschränke wird arbeitstäglich kontrolliert und in einer Liste mit Namen dokumentiert.
Die Kühlschranklisten werden monatlich abgeheftet und aufbewahrt. Über- oder unterschreitet die gemessene Temperatur die Lagertemperatur von +2°C bis maximal +8°C werden die gelagerten Medikamente verworfen und unverzüglich eine Reparatur des Kühlschrankes veranlasst.
Aufgezogene Spritzen sind unverzüglich zu applizieren.
Werden Arzneimittelmischungen oder Infusionen mit zugespritzten Injektionslösungen benötigt, so ist die Zumischung nur unmittelbar vor der Verwendung zulässig.
Autoren des Artikels
Prof. Dr. med. Walter Popp
Ärztlicher LeiterHyKoMed GmbHVizepräsident der Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene e.V. (DGKH) kontaktierenProf. Dr. med. Klaus-Dieter Zastrow
Chefarzt des Hygiene-Instituts der REGIOMED-Kliniken Bayern/ Thüringen kontaktierenWeitere Artikel zum Thema
01.02.2023 Hygiene-Tipp
Hygiene-Tipp: Händetrocknung nur mit Einmalpapierhandtüchern
Die TRBA 250 (Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege), die quasi Gesetzeskraft hat, gibt für den Handwaschplatz vor, dass fließendes warmes und kaltes Wasser verfügbar sein muss, Spender für Hautreinigungsmittel sowie Einmalhandtücher. Somit scheiden für den Gesundheitsbereich Warmlufttrockner oder Jet-Air-Trockner aus.
01.12.2022 Hygiene-Tipp
Hygiene-Tipp: Hygiene-Tipp: Welche Masken nach der Pandemie?
Während der Corona-Pandemie ist es durch die Hygienemaßnahmen, vor allem Masken tragen und Abstand halten, zu einer massiven Verminderung klassischer Infektionskrankheiten gekommen. 2020/21 gab es nur vereinzelte Grippe-Fälle. Auch Norovirus-Infektionen wurden massiv reduziert, ebenso Infektionen mit Rotaviren und Kinderkrankheiten wie Mumps, Keuchhusten oder Windpocken. Keine Auswirkungen zeigten sich dagegen bei Tuberkulose, Campylobacter, MRSA oder C. diff. – bei diesen Krankheiten liegen überwiegend andere Infektionswege vor bzw. wird die Tuberkulose erst mit Latenz festgestellt.
01.11.2022 Hygiene-Tipp
Hygiene-Tipp: Müssen chirurgische Instrumente nach sechs Stunden aufbereitet werden?
Die gängige Praxis ist, dass chirurgische Instrumente innerhalb von maximal sechs Stunden nach Nutzung gereinigt und desinfiziert werden. Je länger Verschmutzungen antrocknen, desto schwieriger lassen sie sich entfernen. Lagern die Instrumente in dieser Zeit feucht im Entsorgungscontainer, kann das Antrocknen der Verschmutzungen verhindert werden, aber es kann zur Korrosion (z. B. Chlorid-Korrosion durch Blutreste) kommen.
01.10.2022 Hygiene-Tipp
Hygiene-Tipp: Teilhabe am Arbeitsleben im OP erhalten
Nicht selten führen gesundheitliche Probleme, vor allem bei älteren Arbeitnehmer:innen zu Einschränkungen der Einsatzfähigkeit im OP. Folge kann Krankschreibung oder vorzeitige Rente sein. Es gibt aber auch MitarbeiterInnen, die gerne weiterarbeiten wollen. In diesem Fall ist der Betriebsarzt zuständig, zu beraten und Lösungsmöglichkeiten anzubieten.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.