01.01.2019 Hygiene-Tipp
Hygiene-Tipp: Waschbecken als Quelle von Infektionen
![](https://www.bdc.de/wp-content/uploads/ebook/53963/OEBPS/images/p32-750x499.jpg)
Siphons in Waschbecken enthalten grundsätzlich Biofilme, in denen Bakterien gut wachsen können. Daher findet man immer in Siphons typische Wasserkeime wie z. B. Pseudomonas aeruginosa. Dies ist auch der Grund, warum der Wasserstrahl aus dem Hahn nicht direkt in den Abfluss gerichtet sein soll, da es dann zu einer massiven Aerosolbildung kommen kann mit Verschleppung von potenziell pathogenen Keimen in die Luft sowie an Kleidung und Hände des Personals.
Auf Intensivstationen haben sich Siphons von Waschbecken nicht selten als Quelle von Ausbrüchen nosokomialer Infektionen erwiesen. Dies gilt ganz besonders für Ausbrüche mit multiresistenten Erregern. Ursache dürfte sein, dass das Wasser, das zum Waschen der Patienten benutzt wurde, in der Vergangenheit meist in diese Waschbecken entsorgt wurde, sodass vom Patienten stammende multiresistente Erreger sich dort vermehren konnten. Ein Austausch der Siphons ist keine dauerhafte Lösung, da eine Rekontamination aus den Fallrohren erfolgt. Allenfalls aufheizbare Siphon-Ummantelungen können das Problem beseitigen, sie sind aber teuer und teilweise technisch störanfällig. Daher sollten bei Neubau oder Renovierung von Intensivstationen in den Patientenzimmern keine Waschbecken mehr installiert werden.
Im Zusammenhang mit Waschbecken kommt es darüber hinaus auch oft zu Verhaltensfehlern auf Intensivstationen, siehe Abbildung 1.
![](https://www.bdc.de/wp-content/uploads/ebook/53963/OEBPS/images/04_05_A_01_2019_Hygiene-Tipp_image_01.jpg)
Wenn die Zimmer sehr klein sind und Ablagemöglichkeiten fehlen, werden häufig Bettdecken und Kissen beim Waschen des Patienten auf dem Waschbecken zwischengelagert. Dies ist unbedingt zu vermeiden, da es so zur Verschleppung von z. B. Pseudomonas spp. und anderen Wasserkeimen auf die Patienten kommen kann.
Bidets sollten im Krankenhaus überhaupt nicht mehr vorhanden sein. 10 Prozent der Bevölkerung sind Träger von multiresistenten gramnegativen Keimen im Darm, die leicht über Bidets verteilt werden können. Ein Ausspülen von Wunden darf darüber hinaus nur mit sterilem Wasser erfolgen.
Popp W, Zastrow KD: Waschbecken als Quelle von Infektionen. Passion Chirurgie. 2019 Januar; 9(01): Artikel 04_05.
Autoren des Artikels
![Profilbild von Walter Popp](https://www.bdc.de/wp-content/uploads/avatars/20987/b535e5912d16dfcafdd75537ab2cff2a-bpfull.png)
Prof. Dr. med. Walter Popp
Ärztlicher LeiterHyKoMed GmbHVizepräsident der Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene e.V. (DGKH) kontaktieren![Profilbild von Klaus-Dieter Zastrow](https://www.bdc.de/wp-content/uploads/avatars/65/5821c9f644c59-bpfull.jpg)
Prof. Dr. med. Klaus-Dieter Zastrow
Chefarzt des Hygiene-Instituts der REGIOMED-Kliniken Bayern/ Thüringen kontaktierenWeitere Artikel zum Thema
01.05.2018 Hygiene-Tipp
Hygiene-Tipp: Hygienisch korrekte Blutentnahme
Vor dem Stechen ist die Haut an der Einstichstelle mit einem alkoholischen Hautdesinfektionsmittel zu desinfizieren. Die Einwirkzeit beträgt immer mindestens 15 Sekunden, egal ob mit einem keimarmen (werkseitig sterilisiert, vor Ort aber nicht steril) Tupfer gewischt wird oder Abtrocknen abgewartet wird. Auf jeden Fall soll die Einstichstelle beim Stechen trocken sein, da ansonsten Schmerz – bedingt durch den Alkohol - angegeben wird.
01.04.2018 Hygiene-Tipp
Hygiene-Tipp: Grippeimpfung ja – aber ohne falsche Versprechungen
Die Bereitschaft zur Grippeimpfung ist beim Krankenhauspersonal bekanntermaßen gering. Steigerungen können erreicht werden, wenn die Betriebsärzte über die Stationen gehen und die Impfung vor Ort durchführen.
01.03.2018 Hygiene-Tipp
Hygiene-Tipp: Impfstatus der Beschäftigten darf abgefragt werden
Durch das Präventionsgesetz (2015) wurde ein neuer § 23a („Personenbezogene Daten über den Impf- und Serostatus von Beschäftigten“) in das Infektionsschutzgesetz (IfSG) eingefügt: „Soweit es zur Erfüllung von Verpflichtungen aus § 23 Absatz 3 in Bezug auf Krankheiten, die durch Schutzimpfung verhütet werden können, erforderlich ist, darf der Arbeitgeber personenbezogene Daten eines Beschäftigten über dessen Impf- und Serostatus erheben, verarbeiten oder nutzen, um über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses oder über die Art und Weise einer Beschäftigung zu entscheiden. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des allgemeinen Datenschutzrechts.“
01.02.2018 Hygiene
Hygiene-Tipp: Allergie auf Händedesinfektionsmittel?
Die alkoholische Händedesinfektion ist so häufig wie nur möglich durchzuführen und sie führt normalerweise auch zu keinen Hautschäden. Es ist empfehlenswert darauf zu achten, dass Präparate eingesetzt werden, die frei von Parfümen sind, da diese Allergien auslösen können.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.