01.09.2022 Hygiene-Tipp
Hygiene-Tipp: Was tun bei einem Ausfall der raumlufttechnischen Anlage (RLT-Anlage) im OP-Saal?
![](https://www.bdc.de/wp-content/uploads/2010/05/Unbenannt.jpg)
Wenn die RLT-Anlage intraoperativ durch technischen Defekt ausfällt, muss die laufende Operation zu Ende geführt werden. Sofern möglich, erfolgen weitere geplante Operationen in einem anderen OP-Saal mit funktionierender RLT-Anlage.
Im Ausnahmefall können weitere elektive Operationen bei bestehendem Ausfall der RLT-Anlage in einem Operationssaal begonnen werden, wenn eine Fensterlüftung möglich ist. Die Fenster sind dann in den Wechselzeiten vollständig (900) zu öffnen und etwa 15 bis 30 Minuten zu lüften. Nach dem Schließen der Fenster erfolgt eine Wischdesinfektion des OP-Tisches sowie der Instrumententische. Erst anschließend kann das Sterilgut aus den Verpackungen entnommen und die nächste Operation begonnen werden.
Erhöhte Staubbildung vor den Fenstern (z. B. durch Bauarbeiten) schließt dieses Vorgehen allerdings aus. Ebenso kommt es nicht in Betracht bei elektiven Eingriffen mit großen Problemen bei möglichen Infektionen (z. B. TEP-Implantation).
Ein fensterloser OP-Raum kann nicht für elektive Operationen genutzt werden, da sich in Folge der Freisetzung von Mikroorganismen durch das OP-Team deren Konzentration in der Raumluft kontinuierlich erhöht und diese dann im OP-Situs sedimentieren.
Ausgenommen sind Not-Operationen bei bestehender Dringlichkeit, bei denen das Risiko von Komplikationen durch eine Verschiebung der Operation das erhöhte Wundinfektionsrisiko übersteigt.
Der Hygiene-Tipp im Auftrag der DGKH gibt die Meinung der Autoren wieder.
Jatzwauk L, Popp W, Kohnen W: Hygiene-Tipp: Was tun bei einem Ausfall der Raumluft-Technischen Anlage (RLT-Anlage) im OP-Saal? Passion Chirurgie. 2022 September; 12(09): Artikel 04_04.
Autoren des Artikels
![Profilbild von Lutz Jatzwauk](https://www.bdc.de/wp-content/uploads/avatars/24805/5e2ac486e52ab-bpfull.jpg)
Prof. Dr. rer. nat. et rer. medic. habil. Lutz Jatzwauk
Krankenhaushygiene/ UmweltschutzUniversitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden![Profilbild von Walter Popp](https://www.bdc.de/wp-content/uploads/avatars/20987/b535e5912d16dfcafdd75537ab2cff2a-bpfull.png)
Prof. Dr. med. Walter Popp
Ärztlicher LeiterHyKoMed GmbHVizepräsident der Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene e.V. (DGKH) kontaktieren![Profilbild von Wolfgang Kohnen](https://www.bdc.de/wp-content/uploads/avatars/24806/5e2ac57dacac8-bpfull.jpg)
Dr. rer. nat. Wolfgang Kohnen
Stellvertretender Abteilungsleiter im Bereich Krankenhaushygiene, Krankenhaushygieniker, Beauftragter für das QualitätsmanagementAbteilung für Hygiene und InfektionspräventionUniversitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität MainzVorstand der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene e.V. (DGKH)Weitere Artikel zum Thema
01.05.2018 Hygiene-Tipp
Hygiene-Tipp: Hygienisch korrekte Blutentnahme
Vor dem Stechen ist die Haut an der Einstichstelle mit einem alkoholischen Hautdesinfektionsmittel zu desinfizieren. Die Einwirkzeit beträgt immer mindestens 15 Sekunden, egal ob mit einem keimarmen (werkseitig sterilisiert, vor Ort aber nicht steril) Tupfer gewischt wird oder Abtrocknen abgewartet wird. Auf jeden Fall soll die Einstichstelle beim Stechen trocken sein, da ansonsten Schmerz – bedingt durch den Alkohol - angegeben wird.
01.04.2018 Hygiene-Tipp
Hygiene-Tipp: Grippeimpfung ja – aber ohne falsche Versprechungen
Die Bereitschaft zur Grippeimpfung ist beim Krankenhauspersonal bekanntermaßen gering. Steigerungen können erreicht werden, wenn die Betriebsärzte über die Stationen gehen und die Impfung vor Ort durchführen.
01.03.2018 Hygiene-Tipp
Hygiene-Tipp: Impfstatus der Beschäftigten darf abgefragt werden
Durch das Präventionsgesetz (2015) wurde ein neuer § 23a („Personenbezogene Daten über den Impf- und Serostatus von Beschäftigten“) in das Infektionsschutzgesetz (IfSG) eingefügt: „Soweit es zur Erfüllung von Verpflichtungen aus § 23 Absatz 3 in Bezug auf Krankheiten, die durch Schutzimpfung verhütet werden können, erforderlich ist, darf der Arbeitgeber personenbezogene Daten eines Beschäftigten über dessen Impf- und Serostatus erheben, verarbeiten oder nutzen, um über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses oder über die Art und Weise einer Beschäftigung zu entscheiden. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des allgemeinen Datenschutzrechts.“
01.02.2018 Hygiene
Hygiene-Tipp: Allergie auf Händedesinfektionsmittel?
Die alkoholische Händedesinfektion ist so häufig wie nur möglich durchzuführen und sie führt normalerweise auch zu keinen Hautschäden. Es ist empfehlenswert darauf zu achten, dass Präparate eingesetzt werden, die frei von Parfümen sind, da diese Allergien auslösen können.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.