01.02.2010 Hygiene-Tipp
Hygiene-Tipp: Meldepflichten nach Infektionsschutzgesetz
![](https://www.bdc.de/wp-content/uploads/ebook/36845/OEBPS/images/03_04_Ausgabe_Teaser-750x500.jpg)
Nach § 6 Infektionsschutzgesetz (IfSG) sind bestimmte Krankheiten namentlich meldepflichtig an die Gesundheitsämter. Nachfolgend die im praktischen Alltag wesentlichen:
- Krankheitsverdacht, Erkrankung und Tod bei akuter Virushepatitis (nicht nur Hepatitis A, B oder C!), enteropathisch hämolytisch-urämischem Syndrom (HUS), Masern, Meningokokken-Meningitis oder –Sepsis (an Antibiotika-Prophylaxe denken!), Tollwut, Typhus und Paratyphus.
- Erkrankung und Tod an einer behandlungsbedürftigen Tuberkulose.
- Verdachts- und Erkrankungsfälle bei einer mikrobiell bedingten Lebensmittelvergiftung oder einer akuten infektiösen Gastroenteritis sind meldepflichtig bei Personal, das im Küchen- und Lebensmittelbereich arbeitet (§ 42 IfSG) sowie bei einem Ausbruch (epidemischer Zusammenhang wahrscheinlich oder vermutet).
- Verdacht einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung.
Nichtnamentlich ist ein Ausbruch nosokomialer Infektionen zu melden, für den ein epidemischer Zusammenhang wahrscheinlich ist oder vermutet wird (z.B. gehäuft postoperative MRSA-Infektionen).
Die Meldepflicht nach § 6 IfSG überschneidet sich mit der namentlichen Meldepflicht für Labore nach § 7 IfSG. Nur vom Labor sind u.a. meldepflichtig Influenzaviren, Legionellen, Noroviren, Rotaviren, Salmonellen und Legionellen. Nichtnamentlich sind vom Labor u.a. Treponema pallidum und HIV zu melden.
Zur Meldung verpflichtet ist nach § 8 IfSG der leitende Arzt, im Falle der Verhinderung aber auch seine Vertreter, der behandelnde Arzt oder Angehörige eines anderen Heil- oder Pflegeberufs.
Autoren des Artikels
![Profilbild von Walter Popp](https://www.bdc.de/wp-content/uploads/avatars/20987/b535e5912d16dfcafdd75537ab2cff2a-bpfull.png)
Prof. Dr. med. Walter Popp
Ärztlicher LeiterHyKoMed GmbHVizepräsident der Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene e.V. (DGKH) kontaktieren![Profilbild von Klaus-Dieter Zastrow](https://www.bdc.de/wp-content/uploads/avatars/65/5821c9f644c59-bpfull.jpg)
Prof. Dr. med. Klaus-Dieter Zastrow
Chefarzt des Hygiene-Instituts der REGIOMED-Kliniken Bayern/ Thüringen kontaktierenWeitere Artikel zum Thema
01.06.2019 Hygiene-Tipp
Hygiene-Tipp: Periphere Venenkatheter
Das Infektionsrisiko, das periphere Verweilkanülen mit sich bringen, wird in der Regel unterschätzt, aber auch sie können Ausgangspunkt einer Sepsis sein. Daher ist es von erheblicher Bedeutung, die folgenden Forderungen einzuhalten:
01.05.2019 Hygiene-Tipp
Hygiene-Tipp: Impfungen zum Personalschutz
Zu den Maßnahmen der Primärprävention gehört, dass das Personal entsprechend den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut (STIKO) geimpft ist.
01.04.2019 Hygiene-Tipp
Hygiene-Tipp: Händedesinfektion in der Notaufnahme und im externen Notfall
In der Notaufnahme, wie auch im externen Notfall, ist aus Sicht der Hygiene die möglichst sorgfältige und häufige Händedesinfektion eine der wichtigsten Maßnahmen.
01.03.2019 Hygiene-Tipp
Hygiene-Tipp: Luftqualität im OP-Saal
Nachdem in letzter Zeit in einzelnen Veröffentlichungen behauptet wurde, dass bezüglich der Luftgüte Raumklasse Ia in OP-Sälen überhaupt nicht erforderlich ist, hat die DGKH hierzu eine Stellungnahme veröffentlicht.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.