01.02.2011 Hygiene-Tipp
Hygiene-Tipp: Infektionserreger in Wäsche
![](https://www.bdc.de/wp-content/uploads/2011/02/Unbenannt-1.jpg)
Das Infektionsrisiko, das von Wäsche ausgeht, hängt davon ab, ob die Erreger auf trockener Wäsche längere Zeit überleben können und ob die Wäsche feucht und mit erregerhaltigem Material verschmutzt ist. Es gibt nur wenige Erreger, für die der Nachweis erbracht wurde, dass sie auf trockener Wäsche überleben, wie zum Beispiel MRSA und Sporen von Pilzen.
Da jedoch eine Vermischung von Wäsche ohne Erreger, mit Wäsche mit erregerhaltigem Material nie ausgeschlossen werden kann, geht man von einer potentiellen Infektionsgefahr aus und spricht deshalb im Gesundheitswesen von infektionsverdächtiger Wäsche, die desinfizierend aufbereitet werden muss.
Ziel einer sachgerechten Aufbereitung ist die Infektionskette zu unterbrechen, indem Patienten und Personal, Wäsche ohne Krankheitserreger zur Verfügung gestellt wird.
Wäsche als Sondermüll
Auch heute gibt es in Mitteleuropa und damit auch in Deutschland noch hochinfektiöse, hochkontagiöse Krankheiten, die besonderer Beachtung bedürfen und bei denen mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln eine Weiterverbreitung in der Umwelt und der Bevölkerung vermieden werden muss. Zu diesen Erkrankungen gehören z. B. Cholera, Hämorrhagische Fieber (Ebola-Fieber, Lassa-Fieber, Marburg-Virus), Milzbrand, Pest, Poliomyelitis und Tollwut.
In der Gesamtheit der Infektionskrankheiten spielen diese heute zahlenmäßig keine große Rolle, weil sowohl Impfstrategien als auch umfassende Hygienemaßnahmen gegriffen haben. Wäsche von Patienten, die an diesen Krankheiten erkrankt sind, ist als Sondermüll zu entsorgen und gehört nicht in die Wäscherei oder Waschmaschine. Mit dieser drastisch wirkenden Maßnahme soll sichergestellt werden, dass eine Ausbreitung dieser in Mitteleuropa zurückgedrängten oder ausgerotteten Erkrankungen nicht erneut geschieht.
Kein Ansteckungsrisiko durch Wäsche
Bei z. B. Aspergillose, Bilharziose, Borreliose Botulismus, FSME, Gelbfieber und Legionellose sind die Erreger in der Regel nicht in der Wäsche zu finden, da der Patient die Erreger nicht absondert. Mit den üblichen desinfizierenden Verfahren ist diese Wäsche sicher aufzubereiten und stellt kein Infektionsrisiko dar.
Durchfallerkrankungen
Akute Durchfallerkrankungen (Enteritis infektiosa) (z.B.: Salmonellen, Noroviren, Clostridium difficile, EHEC, Rotaviren) sind häufig. Die Weiterverbreitung erfolgt stets über kontaminierte Ausscheidungen, Lebensmittel und Wasser. Da die Übertragung dieser Erreger und damit das Auslösen einer Erkrankung relativ leicht erfolgt, sind derartig kontaminierte Materialien stets in flüssigkeitsdichten Säcken zur Wäscherei zu transportieren. Bei der Aufbereitung ist ein desinfizierendes Verfahren erforderlich.
Unbekannter Infektionsstatus
Die durch die Berufsgenossenschaften vorgegebenen Schutzmaßnahmen und die Anwendung von nachweislich desinfizierenden Aufbereitungsverfahren müssen konsequent eingehalten werden. Der Infektionsstatus vieler Patienten ist unbekannt, da zum einen die Liegezeiten sehr kurz geworden sind und bestimmte Erkrankungen, bei denen sich der Patient in der Inkubationszeit befindet, nicht wahr genommen werden, weil der Patient nicht auf jede Infektionskrankheit untersucht wird, aber dennoch Krankheitserreger ausscheidet.
Es ist also durchaus denkbar, dass Patienten unerkannt mit einer offenen Tuberkulose oder als MRSA-Träger ins Krankenhaus oder in die Praxis kommen.
Zusammenfassung
In Wäsche kann eine große Zahl von Infektionserregern vorhanden sein, die durch desinfizierende Aufbereitungsverfahren sicher abgetötet werden. Die sicherste und qualitativ beste Form der Wäscheaufbereitung bieten Wäschereien die nach RAL 992/2 arbeiten. Die Aufbereitung von Arztkitteln in der Arztpraxis könnte theoretisch mit chemothermischen Verfahren bei mindestens 65 °C und mit einem gelisteten desinfizierenden Waschmittel erfolgen. Allerdings sind hier räumliche Voraussetzungen in Form einer Trennung in reine und unreine Bereiche zu schaffen.
Geprüfte Verfahren sind in den Listen des Robert-Koch-Institutes – RKI (www.rki.de) oder des Verbundes für Angewandte Hygiene – VAH zu finden.
Unter diesen Bedingungen ist sichergestellt, dass die Wäsche die Patienten und Personal zur Verfügung gestellt bekommen, frei ist von Krankheitserregern.
Popp W, Zastrow KD. Infektionserreger in Wäsche. Passion Chirurgie. 2011 Feb; 1 (2): Artikel 03_04.
Autoren des Artikels
![Profilbild von Walter Popp](https://www.bdc.de/wp-content/uploads/avatars/20987/b535e5912d16dfcafdd75537ab2cff2a-bpfull.png)
Prof. Dr. med. Walter Popp
Ärztlicher LeiterHyKoMed GmbHVizepräsident der Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene e.V. (DGKH) kontaktieren![Profilbild von Klaus-Dieter Zastrow](https://www.bdc.de/wp-content/uploads/avatars/65/5821c9f644c59-bpfull.jpg)
Prof. Dr. med. Klaus-Dieter Zastrow
Chefarzt des Hygiene-Instituts der REGIOMED-Kliniken Bayern/ Thüringen kontaktierenWeitere Artikel zum Thema
20.04.2021 Hygiene-Tipp
Hygiene-Tipp: Masken in der Medizin – eine kleine Geschichte
Masken als Schutzmaßnahme wurden schon im Mittelalter eingesetzt. Sie waren oft aus Leder gefertigt und dienten – neben Mänteln und Handschuhen – als Schutz für die Ärzte bei der Behandlung von Infektionskranken, z. B. Pestkranken. Teilweise waren die Masken so gestaltet, dass sie Räucherrauch abgeben konnten, oft waren sie mit Kräutern und Flüssigkeiten gefüllt – wohl in erster Linie gedacht als Schutz gegen die einwirkenden Miasmen in der Luft, die als Überträger der Infektionen angesehen wurden.
25.01.2021 Hygiene-Tipp
Hygiene-Tipp: Welche Qualifikation braucht der Krankenhaushygieniker?
Die Umsetzung der Krankenhaushygiene-Verordnungen der Bundesländer fordert nach Ablauf der Übergangsregelungen von zahlreichen stationären, aber auch ambulanten Gesundheitseinrichtungen zwingend die Bestellung eines Krankenhaushygienikers.
15.11.2020 Hygiene-Tipp
Hygiene-Tipp: Berufskrankheiten durch Infektionen
Im Gesundheitswesen können Infektionen nach der Berufskrankheiten-Ziffer BK 3101 („Infektionskrankheiten, wenn der Versicherte im Gesundheitsdienst, in der Wohlfahrtspflege oder in einem Laboratorium tätig oder durch eine andere Tätigkeit der Infektionsgefahr in ähnlichem Maße besonders ausgesetzt war“) anerkannt werden.
11.11.2020 Hygiene-Tipp
Hygiene-Tipp: Meldepflichten nach Infektionsschutzgesetz
Die parallel existierende Meldepflicht für Untersuchungslaboratorien nach § 7 IfSG für Labornachweise definierter Krankheitserreger entbindet den die Krankheitsdiagnose stellenden Arzt nicht von der o.g. ärztlichen Meldepflicht.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.