01.12.2022 Hygiene-Tipp
Hygiene-Tipp: Hygiene-Tipp: Welche Masken nach der Pandemie?
![](https://www.bdc.de/wp-content/uploads/2020/04/iStock-1211203229-750x500.jpg)
Während der Corona-Pandemie ist es durch die Hygienemaßnahmen, vor allem Masken tragen und Abstand halten, zu einer massiven Verminderung klassischer Infektionskrankheiten gekommen. 2020/21 gab es nur vereinzelte Grippe-Fälle. Auch Norovirus-Infektionen wurden massiv reduziert, ebenso Infektionen mit Rotaviren und Kinderkrankheiten wie Mumps, Keuchhusten oder Windpocken. Keine Auswirkungen zeigten sich dagegen bei Tuberkulose, Campylobacter, MRSA oder C. diff. – bei diesen Krankheiten liegen überwiegend andere Infektionswege vor bzw. wird die Tuberkulose erst mit Latenz festgestellt.
Durch das Maskentragen, die Abstandsregeln sowie den lang dauernden Präsenzausfall in den Schulen ist es auch zu einem massiven Rückgang der RSV-Infektionen bei Kindern gekommen. Im Sommer 2021 wurden dann diese Infektionen nachgeholt – untypisch für die Jahreszeit, teilweise mit sehr schwerem Verlauf.
Unser Immunsystem und unsere Abwehrfähigkeit sind eben auf regelmäßige Infektionen angewiesen. Daher ist ein regelhaftes Tragen von Masken im Winter – nach Ende der Pandemie – nicht empfehlenswert.
Selbstverständlich sind Masken angebracht bei hochgradig Immunsupprimierten, auch im Umgang mit ihnen.
Und für den OP gilt: Die KRINKO fordert, dass Haarschutz und Mund-Nasen-Schutz sämtliche Bart- und Kopfhaare sowie Mund und Nase vollständig bedecken. Dies ist nur mit Astrohauben zu gewährleisten. Dies gilt erst recht für die derzeit beliebten großen Bärte. Und im OP sollen keine Masken mit Ohrbändern eingesetzt werden, sondern nur mit Bändern, die hinter dem Kopf gebunden werden.
Der Hygiene-Tipp im Auftrag der DGKH gibt die Meinung der Autoren wieder.
Popp W, Jatzwauk L, Kohnen W: Hygiene-Tipp: Welche Masken nach der Pandemie? Passion Chirurgie. 2022 Dezember; 12(12): Artikel 04_07.
Autoren des Artikels
![Profilbild von Walter Popp](https://www.bdc.de/wp-content/uploads/avatars/20987/b535e5912d16dfcafdd75537ab2cff2a-bpfull.png)
Prof. Dr. med. Walter Popp
Ärztlicher LeiterHyKoMed GmbHVizepräsident der Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene e.V. (DGKH) kontaktieren![Profilbild von Lutz Jatzwauk](https://www.bdc.de/wp-content/uploads/avatars/24805/5e2ac486e52ab-bpfull.jpg)
Prof. Dr. rer. nat. et rer. medic. habil. Lutz Jatzwauk
Krankenhaushygiene/ UmweltschutzUniversitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden![Profilbild von Wolfgang Kohnen](https://www.bdc.de/wp-content/uploads/avatars/24806/5e2ac57dacac8-bpfull.jpg)
Dr. rer. nat. Wolfgang Kohnen
Stellvertretender Abteilungsleiter im Bereich Krankenhaushygiene, Krankenhaushygieniker, Beauftragter für das QualitätsmanagementAbteilung für Hygiene und InfektionspräventionUniversitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität MainzVorstand der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene e.V. (DGKH)Weitere Artikel zum Thema
01.05.2018 Hygiene-Tipp
Hygiene-Tipp: Hygienisch korrekte Blutentnahme
Vor dem Stechen ist die Haut an der Einstichstelle mit einem alkoholischen Hautdesinfektionsmittel zu desinfizieren. Die Einwirkzeit beträgt immer mindestens 15 Sekunden, egal ob mit einem keimarmen (werkseitig sterilisiert, vor Ort aber nicht steril) Tupfer gewischt wird oder Abtrocknen abgewartet wird. Auf jeden Fall soll die Einstichstelle beim Stechen trocken sein, da ansonsten Schmerz – bedingt durch den Alkohol - angegeben wird.
01.04.2018 Hygiene-Tipp
Hygiene-Tipp: Grippeimpfung ja – aber ohne falsche Versprechungen
Die Bereitschaft zur Grippeimpfung ist beim Krankenhauspersonal bekanntermaßen gering. Steigerungen können erreicht werden, wenn die Betriebsärzte über die Stationen gehen und die Impfung vor Ort durchführen.
01.03.2018 Hygiene-Tipp
Hygiene-Tipp: Impfstatus der Beschäftigten darf abgefragt werden
Durch das Präventionsgesetz (2015) wurde ein neuer § 23a („Personenbezogene Daten über den Impf- und Serostatus von Beschäftigten“) in das Infektionsschutzgesetz (IfSG) eingefügt: „Soweit es zur Erfüllung von Verpflichtungen aus § 23 Absatz 3 in Bezug auf Krankheiten, die durch Schutzimpfung verhütet werden können, erforderlich ist, darf der Arbeitgeber personenbezogene Daten eines Beschäftigten über dessen Impf- und Serostatus erheben, verarbeiten oder nutzen, um über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses oder über die Art und Weise einer Beschäftigung zu entscheiden. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des allgemeinen Datenschutzrechts.“
01.02.2018 Hygiene
Hygiene-Tipp: Allergie auf Händedesinfektionsmittel?
Die alkoholische Händedesinfektion ist so häufig wie nur möglich durchzuführen und sie führt normalerweise auch zu keinen Hautschäden. Es ist empfehlenswert darauf zu achten, dass Präparate eingesetzt werden, die frei von Parfümen sind, da diese Allergien auslösen können.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.