01.06.2018 Hygiene-Tipp
Hygiene-Tipp: Händedesinfektionsmittel – Künftig auch Biozide möglich
Bisher waren Händedesinfektionsmittel in Deutschland laut Gesetz Arzneimittel, womit man sich von fast allen anderen EU-Ländern unterschieden hat. Durch die europäische Biozidprodukte-Verordnung von 2013 wird sich dies in nächster Zeit sehr wahrscheinlich ändern. N-Propanol wurde auf europäischer Ebene auch für die Händedesinfektion eindeutig als Biozid eingeordnet. In Deutschland können Altpräparate weiterhin als Arzneimittel vermarktet werden. Biozide unterliegen bezüglich der hygienischen Sicherheit weniger strengen Auflagen als Arzneimittel.
Es ist damit zu rechnen, dass der Markt in Deutschland mit einer Fülle neuer Produkte überschwemmt wird. Weiterhin empfiehlt sich jedoch, dass nur VAH-gelistete Produkte eingesetzt werden. Daher sollte unbedingt mit Einkauf und Apotheke geklärt werden, dass Umstellungen von Produkten nur in Absprache mit der Krankenhaushygiene erfolgen.
Der Kurztipp gibt die Meinung der Autoren wieder.
Popp W, Zastrow KD Gebel J: Hygiene-Tipp: Händedesinfektionsmittel – Künftig auch Biozide möglich. Passion Chirurgie. 2018 Juni; 8(06): Artikel 04_05.
Autoren des Artikels
Prof. Dr. med. Walter Popp
Ärztlicher LeiterHyKoMed GmbHVizepräsident der Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene e.V. (DGKH) kontaktierenProf. Dr. med. Klaus-Dieter Zastrow
Chefarzt des Hygiene-Instituts der REGIOMED-Kliniken Bayern/ Thüringen kontaktierenDr. rer. nat. Jürgen Gebel
AbteilungsleiterDesinfektionsmittel-TestungInstitut für Hygiene und Öffentliche GesundheitUniversität BonnWeitere Artikel zum Thema
25.01.2021 Hygiene-Tipp
Hygiene-Tipp: Welche Qualifikation braucht der Krankenhaushygieniker?
Die Umsetzung der Krankenhaushygiene-Verordnungen der Bundesländer fordert nach Ablauf der Übergangsregelungen von zahlreichen stationären, aber auch ambulanten Gesundheitseinrichtungen zwingend die Bestellung eines Krankenhaushygienikers.
15.11.2020 Hygiene-Tipp
Hygiene-Tipp: Berufskrankheiten durch Infektionen
Im Gesundheitswesen können Infektionen nach der Berufskrankheiten-Ziffer BK 3101 („Infektionskrankheiten, wenn der Versicherte im Gesundheitsdienst, in der Wohlfahrtspflege oder in einem Laboratorium tätig oder durch eine andere Tätigkeit der Infektionsgefahr in ähnlichem Maße besonders ausgesetzt war“) anerkannt werden.
11.11.2020 Hygiene-Tipp
Hygiene-Tipp: Meldepflichten nach Infektionsschutzgesetz
Die parallel existierende Meldepflicht für Untersuchungslaboratorien nach § 7 IfSG für Labornachweise definierter Krankheitserreger entbindet den die Krankheitsdiagnose stellenden Arzt nicht von der o.g. ärztlichen Meldepflicht.
01.11.2020 Hygiene-Tipp
Hygiene-Tipp: Wasser und Abwasser
Die KRINKO hat im März ihre „Anforderungen der Hygiene an abwasserführende Systeme in medizinischen Einrichtungen“ veröffentlicht. Betroffen sind unter anderem Waschbecken, WC-Becken, Duschbecken, Abflüsse von Badewannen, Speibecken in Dentaleinheiten, Ausgussbecken, Steckbeckenspüler und Abwasserabläufe in Küchen.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.